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Terroranschläge/USA: 
Internationaler Strafgerichtshof muss Terroristen bestrafen!
Gesellschaft für bedrohte Völker Logo
Bozen, Göttingen, Luxemburg, Bern, Wien, Sarajevo, 14.9.2001

Wir appellieren dringend an die internationale Gemeinschaft, schnellstens alle Maßnahmen für die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu treffen. Wir trauern um die Opfer der unvorstellbaren Terroranschläge in New York und Washington. Sie waren unterschiedlos gegen die amerikanische Bevölkerung gerichtet und hatten deshalb laut UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes genozidale Ausmaße.* Wir befürchten, dass bei zukünftigen terroristischen Schlägen atomare Sprengköpfe verwendet werden könnten. Sie könnten auch Atomkraftwerke zum Ziel haben. Da sich dieser Terrorismus gegen die Weltgemeinschaft richtet, müssen die Täter von einem internationalen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden.

Wir erinnern daran, dass im 20. Jahrhundert - nicht zuletzt in und nach den beiden Weltkriegen - viele Vergeltungsakte Millionen neuer Opfer gefordert haben. Deshalb muss gerade auch Deutschland dazu beitragen, dass irrationale westliche Vergeltungsaktionen verhindert werden, die nicht zwischen Terroristen und unschuldigen Zivilpersonen unterscheiden. Jede mögliche Aktion – auch in Afghanistan - muss sich gegen die Täter richten.

Kein Feldzug gegen die Zivilbevölkerung Afghanistans!

Es darf keinen Feldzug gegen die Zivilbevölkerung Afghanistans geben. Die große Mehrheit der Bevölkerung dieses Vielvölkerstaates ist nach dem sowjetischen Angriffskrieg Opfer der extrem fundamentalistischen Taliban-Diktatur geworden, leider auch mit westlicher Unterstützung. In Afghanistan hungern nach UN-Angaben vier bis fünf Millionen Menschen, zwei Millionen sind innerhalb des Landes auf der Flucht. In den Nachbarländern haben etwa drei Millionen Flüchtlinge Schutz gesucht. Die Taliban verfolgen ethnische und religiöse Minderheiten und begehen fortgesetzt Massaker an der Zivilbevölkerung.


* Nach Artikel II der UN-Konvention vom 9. Dezember 1948 liegt Völkermord vor, wenn eine der folgenden Handlungen in der Absicht begangen werden, eine nationale, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören: (a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe; (b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe; ....


Siehe auch:
Linkwww.gfbv.it/2c-stampa/01-2/010808de.html
Linkwww.gfbv.it/2c-stampa/1-01/2-3-dt.html
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