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Internationale Konferenz über Naturparks

Indigene Völker sind sogar in den eigenen Reservaten bedroht!

Bozen, 26. September 2003

Am Sonntag, den 17. September wurde in Durban (Südafrika) die Internationale Konferenz über Naturparks abgeschlossen. Zu diesem Anlass haben die Indigenen Völker in einer Erklärung daran erinnert, dass die Diskriminierung der Indigenen immer schlimmer wird. Die Politik über Naturparks garantiert den indigenen Völker nicht einmal mehr Sicherheit in den eigenen Reservaten: in Afrika, z.B., sind die Buschleute der Zentral-Kalahari nicht mehr vor Verfolgungen und Zwangsumsiedlungen sicher. Auch das Überleben der Batwa ist gefährdet: sie sind gezwungen, ihr Land in den Nationalparks von Mbwindi e Mgahinga zu verlassen ohne dafür eine angemessene Entschädigung zu erhalten. In Tanzanien wurden die Maasai bereits aus dem Serengeti-Nationalpark gejagt und aus dem Mkomazi-Reservat zwangsumgesiedelt, jetzt sollen sie auch die geschützte Zone Ngorongoro verlassen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) schliesst sich dem Aufruf der Indigenen an, und veröffentlicht eine Zusammenverfassung der Erklärung der Indigenen Völker zur Internationalen Konferenz über Nationalparks.

In der Erklärung beteuern die Indigenen Völker ihre besondere Beziehung zur Mutter Erde, die nicht an die Grenzen eines Naturparks gebunden ist: eine olistische Weltanschauung, in der Biodiversität und kulturelle Identität eines Volkes an sein Land gebunden sind. Indigene Völker sind weitaus mehr als nur an ihr Land interessiert; sie haben ein Recht darauf, aber ihre Rechte werden, trotz der internationalen Abkommen, immer wieder mit Füssen getreten. Die Indigenen Völker werden weiterhin ihres Landes beraubt und ihre Lebensbedingungen werden somit immer schlechter.

Aus diesem Grund unterstreichen die indigenen Völker ihr Recht auf Selbstbestimmung; ein anderes schwerwiegendes Problem ist jenes der Zwangsumsiedlung, zu der dann gegriffen wird, wenn Gebiete unter Naturschutz gestellt werden, in Afrika wie in der übrigen Welt. Die althergebrachten Gewohnheitsrechte der indigenen Völker, müssen anerkannt, respektiert und geschützt werden. Im Falle von Enteignungen muß eine rasche, gerechte und angemessene sowie kulturell geeignete Entschädigung erfolgen. Die internationale Gemeinschaft muss endlich - in der Dekade der Indigenen Völker - das UNO-Projekt der Erklärung der Rechte der Indigenen Völker zur Kenntnis nehmen.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker unterstützt die Forderung der Indigenen nach Anerkennung des Umstandes, dass durch den Schutz und die Förderung der Rechte der indigenen Völker und durch den Umweltschutz nicht nur die Zukunft der indigenen Völker gewährleistet wird, sondern die Zukunft der ganzen Menschheit.

Die spanische Originalfassung der Erklärung kann man in www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030926es.html lesen.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030829de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-2/020808de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030826de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030808de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030808ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030527de.html | www.gfbv.it/3dossier/seattle.html | www.gfbv.it/3dossier/diritto/ilo169-conv-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/h2o/staud.html

* www: www.ilo.org/ilolex/english/newratframeE.htm | www.ilo.org | www.iucn.org/wpc2003

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