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Landespolitik verweigert Minderheitenschutz

GfbV fordert: Endlich gesetzlich gesicherte Unterstützung auch für ladinische Medien!

Bozen, 16. Oktober 2003

Das Verfassungsgericht in Rom hat die finanzielle Unterstützung für Südtirol heute als gerechtfertigt abgesegnet. Aufgrund dieses Urteiles sollte nun die Politik des Landes endlich auch den ladinischen Medien eine gesetzlich gesicherte, angemessene Unterstützung gewähren. Doch dagegen hat die Landespolitik bis heute immer abgelehnt. Der demokratisch gewählte ladinische Vertreter im Landtag hatte mehrmals Vorschläge dieser Art eingebracht, doch die Mehrheit hatte diese jedes Mal abgelehnt. Minderheitenschutz gilt offensichtlich nur für die deutsche Mehrheit in Südtirol, nicht aber für die ladinische Minderheit. Dabei ist zu unterstreichen, dass die ladinische Volksgruppe, anders als die deutsche, keine Medien in der Muttersprache importieren kann.

Doch während viele Steuergelder für die Förderung der deutschen Medien im Land ausgegeben wird, erhält die einzige ladinische Wochenzeitung eine sehr geringe Unterstützung. Da es keine gesicherte Finanzhilfe gibt, muß die "Usc di Ladins" außerdem jedes Jahr neu um Beiträge aus dem Steuertopf betteln. Dies ist bekanntlich auch ein Mittel, um die Berichterstattung im Sinne der politischen Mehrheit zu beeinflussen. Der Landeshauptmann Luis Durnwalder selbst hatte in einem Interview den Verzicht auf politsiche Berichterstattung gefordert - Politikverbot also? Eigenartig nur, dass die politische Berichterstattung kein Problem ist, wenn seine Partei oder er selbst zu Wort kommen. Verhindern möchte man offenbar, dass auch andere politische Gruppierungen zu Wort kommen. Die Förderung der Presse wird aus parteipolitischer Optik praktiziert, nicht im Sinne von Rechten für die Minderheit.

Ein Zeichen für diese parteipolitische Optik ist auch die Weigerung der Landesregierung, dem Kulturverein "Uniun Scriturs Ladins Agacins" (USLA) die vom zuständigen Kulturbeirat genehmigte Förderung auch auszuzahlen. Weil das von der USLA getragene Internetportal auch für kritische Berichterstattung Platz hat, wird sie gestraft. Die Steuergelder werden also parteipolitisch eingesetzt. Sehr wohl erhalten eine große Förderung jene Vereine, die für eine einzige Partei Wahlwerbung machen. Man betreibt also eine Politik, die auf ein mediales Mittelalter abzielt.

Es wäre eigentlich die Pflicht der Journalisten, über diese Mißstände zu berichten. Doch ist die Bereitschaft der Journalisten, das Grundrecht von Meinungsvielfalt, Pressefreiheit und Minderheitenschutz warhzunehmen und zu verteidigen, ziemlich gering.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/031001de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030630ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030925de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-1/030326ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/1-01/19-2-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/edicolmin/altre.html | www.gfbv.it/3dossier/rai3-99/min-medien-de.html | www.gfbv.it/3dossier/rai3-99/min-medien-eu.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/regenbogen.html

* www: www.eblul.org | www.ciemen.org | europa.eu.int/futurum | www.uoc.edu/euromosaic

Letzte Aktual.: 22.10.2003 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/031016de.html | XHTML 1.0 / CSS | WEBdesign, Info: M. di Vieste
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