PRESSEERKLÄRUNG
Bozen, den 10. März 1999


 10. März: 40. Jahrestag des tibetischen Volksaufstandes
GfbV fordert neue europäischen Chinapolitik - Report über eskalierende Menschenrechtsverletzungen in China vorgelegt

Einen eindeutigen Kurswechsel in der europäischen Chinapolitik hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zum Jahrestag des tibetischen Volksaufstandes gegen die chinesische Besatzungsmacht (10. März) gefordert. "Die bisherige Politik des "kritischen Dialoges" glich eher einem Gespräch zwischen einem Taubstummen und einem Blinden", erklärte die GfbV, "denn gerade in den vergangenen Monaten sind die schweren Menschenrechtsverletzungen an Tibetern, Uiguren, Mongolen und chinesischen Demokraten noch eskaliert." Jetzt müßten endlich alle internationalen Menschenrechtsinstrumentarien eingesetzt werden, um die Unterdrückung und Verfolgung der kleineren Völker zu beenden.

Eindringlich appellierte die GfbV insbesondere an alle Regierungen, nicht länger zu zögern und für die am 22. März 1999 beginnende 55. Sitzungsperiode der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UN) eine China-kritische Resolution vorzubereiten. "Ein Verzicht auf Kritik vor dem UN-Gremium könnte die Glaubwürdigkeit des europäischen Engagements für die Menschenrechte in China schwer beschädigen", warnte die GfbV. "China könnte sich zudem in seiner Politik der fortgesetzten Repression bestärkt fühlen."

Die GfbV unterstrich ihre Forderungen mit der Veröffentlichung eines 19seitigen Reports ihres Asienexperten Ulrich Delius über die bedrückende Menschenrechtssituation in China. Darin wird unter anderem nachgewiesen, daß Peking jegliches Eintreten für die Bewahrung der traditionellen Kultur und Religion in Tibet und der nordwestlichen Provinz Xinjiang (Ostturkestan), der Heimat der Uiguren, pauschal als "Separatismus" kriminalisiert, mit jahrelanger Haft oder Arbeitslager bestraft und immer öfter sogar die Todesstrafe vollstrecken läßt.

"Ohne öffentlichen Druck wird die chinesische Regierung keine Zugeständnisse machen", kritisierte die GfbV. Wie sehr Peking beispielsweise eine Verurteilung durch die UN-Menschenrechtskommission fürchte, hätte die Vergangenheit gezeigt. Zwischen 1990 und 1996 hätten die EU und die USA jedes Jahr China-kritische Resolutionen vorgelegt. Doch keine war angenommen worden, weil Peking dies durch massives Lobbying in Europa und den Staaten der Dritten Welt verhindern konnte.

Mit der Unterzeichnung der UN-Charta sowie auf der UN-Menschenrechtskonferenz in Wien 1993 habe Peking die weltweite Bedeutung der grundlegenden Menschenrechte anerkannt. Deren Einhaltung müßten Deutschland, die EU und die UN nun entschlossen einfordern. "Auch China darf von der Verpflichtung, die Menschenrechte zu achten, nicht entbunden werden. Sonst bleibt der weltweite Schutz der Menschenrechte ein leeres Versprechen."


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