Offener Brief an die Gründungsmitglieder des Bodenbündnisses in Bozen
Menschenrechte für indigene Völker
Das Bodenbündnis als Forum indigener Anliegen 
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Bozen, 23.10.2000

Mit der Gründung des Bodenbündnisses greifen Sie ein Thema auf, das von den indigenen Partnern des internationalen Klimabündnisses besonders stark empfunden wird - der Schutz des Bodens. Die Vernichtung der Böden durch Raubbau bedeutet für viele indigene Völker die Zerstörung der eigenen Zukunft. Im Zeichen des Fortschritts wurden in den vergangenen Jahren Stammesvölker und deren Land vernichtet. Der Bodenschutz als zweites Standbein des Klimabündnisses ist ein weiteres starkes Signal gegen den Bodenschatzkolonialismus, dem auch die Menschenrechte untergeordnete werden.

Als Menschenrechtsorganisation appellieren wir an Sie, das Thema Menschenrechte zu einem zentrale Anliegen des Bündnisses zu machen. Das internationale Klima- und Bodenbündnis als Solidaritätsnetz zwischen westeuropäischen Gemeinden und indigenen Völkern soll mit einer Ergänzung zur "Bozner Erklärung" des Klimabündnisses die westeuropäischen Staaten auffordern, endlich die ILO-Konvention 169 zum Schutz indigener Völker zu unterzeichnen.

Bisher haben nur Norwegen, Dänemark und die Niederlande diese Konvention ratifiziert. In dieser Konvention wird in 44 Artikeln nicht nur die Gleichberechtigung von Ureinwohnern in der Arbeits-Welt vorgeschrieben. Vielmehr werden auch spezifische Grundrechte festgelegt, so etwa das Recht auf das eigene Territorium, die eigene Lebensweise, Kultur und Sprache.

Die EU-Staaten sollen auch dazu bewegt, dafür zu sorgen, daß die UNO endlich die oft versprochene "Deklaration indigener Rechte" als Ergänzung der Allgemeinen Menschenrechte und als bindende Konvention verabschiedet. Das wäre eine Art Wiedergutmachung für zugefügtes Leid an den indigenen Völkern. Eine Wiedergutmachung, um die UN-Dekade indigene Völker (1994-2004) erfolgreich abzuschließen.

Die GfbV appelliert deshalb an die Gründungsversammlung des Bodenbündnisses, folgende Ergänzungen in die "Bozner Erklärung" aufzunehmen:

1) Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Konvention 169 durch die EU-Mitgliedsstaaten und die EU (wie vom Europaparlament 1994 empfohlen);
2) Einbeziehung der Rechte indigener Völker in die EU-Vertragspolitik (wie in einem Arbeits-Papier der EU-Kommission aus dem Jahr 1997 vorgesehen),
3) Schaffung einer Koordinierungsstelle zu indigenen Völker in der EU-Kommission (vom Europa-Parlament gefordert),
4) Die EU-Staaten sollen die UNO drängen, die von der Working Group for Indigenous Peoples vorgelegte Erklärung über die Rechte indigener Völker als Deklaration und Konvention zu verabschieden.

Siehe auch unser Dossier über die Seattle Deklaration der Indigenen Völker
 

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Eine Publikation der Gesellschaft für bedrohte Völker. Weiterverbreitung bei Nennung der Quelle erwünscht
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