12. August 1999: 50 Jahre Genfer Konventionen 

Vertreibungsverbrechen weltweit ächten!
Sanktionen gegen Täter festlegen!

GfbV Logo
 
Bozen, Göttingen, den 10. August 1999
Anläßlich der Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen der Genfer Konventionen hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Vereinten Nationen (UN) für eine wirksamere Ächtung von Vertreibungsverbrechen einzusetzen. Da Deutsche in diesem Jahrhundert sowohl Täter als auch Opfer von Vertreibungen geworden seien, müsse jeder nur mögliche Versuch unternommen werden, solche Verbrechen zukünftig zu verhindern. In Artikel 49 des IV. Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten würden Zwangsumsiedlungen, Vertreibungen und Massenausweisungen zwar untersagt. Bis heute würde diese weltweit gültige Norm jedoch nicht einmal in Europa beachtet. Dies zeigten die "ethnischen Säuberungen" im Kosovo, Bosnien und Kroatien.

"Die UN-Generalversammlung sollte den seit 1997 vorliegenden Entwurf einer "Erklärung über Bevölkerungstransfers und die Sesshaftmachung von Siedlern" endlich verabschieden und in eine völkerrechtlich verbindliche Konvention umwandeln", erklärte die GfbV.

 "Jedem Menschen wird in dieser Erklärung das Recht auf Heimat garantiert und - im Falle einer Vertreibung etwa aus Sicherheitsgründen - das Recht auf Rückkehr, Wiedergutmachung und Rückgabe des Eigentums zugesprochen." Festgeschrieben seien außerdem Sanktionen gegen die für Vertreibungen verantwortliche Regierungen. Sie dürften weder finanziell noch in anderer Form unterstützt werden.

Allein im Europa des 20. Jahrhunderts wurden Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben. So mussten 1912/13 und 1919 Hunderttausende mazedonische Türken, Albaner und Muslime aus dem Sandschak den jungen Balkanstaat Serbien verlassen. 1923 regelte der Vertrag von Lausanne unter Aufsicht des Völkerbundes den "Austausch" von 350.000 Türken aus Nordgriechenland gegen 1,5 Millionen Griechen aus Kleinasien.

Planmäßige Vertreibung war vor der systematischen Vernichtung der Juden im Dritten Reich Programm der Nationalsozialisten. 1943 stimmte US-Präsident Franklin D. Roosevelt der schon 1939 von der tschechischen Exilregierung unter Eduard Benesch geforderten "Ausweisung" der Sudetendeutschen aus der damaligen Tschechoslowakei zu. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die deutsche Bevölkerung Osteuropas kollektiv für die Greueltaten der Hitler-Diktatur bestraft: Von 1945 bis 1948 wurden mehr als zwölf Millionen Deutsche aus ihrer Heimat in den Westen deportiert.

Während der völkerrechtswidrigen Besetzung von Nordzypern durch die türkische Armee 1974 flüchteten rund 180.000 griechische Zyprioten, Armenier, Maroniten und "Lateiner" in den Süden der Insel. Serbische Truppen deportierten Muslime und Kroaten aus eroberten Gebieten auch in geschlossenen Güterwaggons. Mehr als zwei Millionen Nichtserben wurden 1992 bis 1995 während der "ethnischen Säuberungen" vertrieben oder flüchteten. Mit der "Operation Sturm" zur Rückeroberung der Krajina verjagten kroatische Truppen zwischen 200.000 und 300.000 Serben kroatischer Staatszugehörigkeit. Erst die Intervention der Nato ermöglichte den insgesamgt bis zu 1,5 Millionen Kosovo-Albanern die Rückkehr. Leidtragende dieses Krieges sind jetzt auch die serbische und die Roma-Minderheit im Kosovo, die zu Zehntausenden vor Übergriffen der zurückkehrenden Kosovo-Albaner fliehen müssen.

Gern faxen wir Ihnen den Wortlaut des Entwurfs der "Erklärung über Bevölkerungstransfers und die Sesshaftmachung von Siedlern" zu.

Für Nachfragen und Interviews steht der stellv. Leiter der politischen Menschenrechtsarbeit, Dr. Andreas Selmeci, zur Verfügung unter Tel . 0049 551 499 06 22 oder Tel. 0049 173 271 07 70.
 

INDEX
HOME
Eine Publikation der Gesellschaft für bedrohte Völker. Weiterverbreitung bei Nennung der Quelle erwünscht
Una pubblicazione dell'Associazione per i popoli minacciati. Si prega di citare la fonte @@@ WebDesign: M. di Vieste