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Nach Bosnien und Ruanda: UN leugnet Völkermordverbrechen nun auch im Westsudan / Darfur

GfbV-International appelliert an Kofi Annan, eine Friedens-Intervention gemäß den Bestimmungen der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes in die Wege zu leiten

Bozen, Göttingen, 2. Februar 2005

Als Menschenrechtsorganisation, die von Jahr zu Jahr aktiv bei der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen mitarbeitet, bedauert die Gesellschaft für bedrohte Völker International (GfbV-International) die Entscheidung des UN-Sudan Untersuchungsausschusses, im Westsudan / Darfur läge kein Völkermord vor. Somit müssen die Unterzeichnerstaaten der UN Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 nicht militärisch eingreifen, um den Genozid zu beenden. "Die UN wiederholen ihr Versagen in Bosnien (1992 bis 1995) und in Ruanda (1994), als sie diesen Völkermordverbrechen zum Teil jahrelang tatenlos zusahen", kritisiert der Präsident der GfbV-International Tilman Zülch. "UN-Generalsekretär Kofi Annan hat inzwischen diese Fehlentscheidungen eingestanden. Umso unverständlicher ist, dass die UN nun diese Fehler wiederholen und wiederum tatenlos einem jener Genozidverbrechen zusehen, die das Schlimmste sind, was Menschen einander antun können."

Die GfbV-International hat im vergangenen August, eine Fact Finding Mission in die Flüchtlingslager des Tschad gesandt und eine 100-seitige Dokumentation zusammengestellt, die alle verfügbaren Informationen und Berichte aus aller Welt von Journalisten, Menschenrechtsorganisationen, Hilfsorganisationen, regierungsnahen Institutionen und von Flüchtlingen und Vertriebenenzusammengestellt. Demnach lässt das fundamentalistische arabische Regime des Sudan planmäßig und kontinuierlich große Teile der schwarzafrikanischen Bevölkerung Darfurs von arabischen Reitermilizen vertreiben, zuvor ihre Dörfer und Stadtteile bombardieren und zerstören, setzt Armee-Einheiten ein, die sich an den Einzeltötungen und Massakern der Milizen beteiligen. Der Geheimdienst wird gegen politische Führer und Intellektuelle eingesetzt und erhält Sonderaufgaben im Rahmen dieser ethnischen Säuberung sowohl im Westsudan als auch im angrenzenden Tschad. Das Militär bewaffnet die Milizen, rüstet sie mit Uniformen aus und sorgt für ihren Nachschub. Die regionalen staatlichen Behörden unterstützen deren Mobilisierung und Rekrutierung.

Das Regime ist somit verantwortlich für zahlreiche Bombardements ziviler Objekte, für Massaker in mindestens 117 Orten, für gezielte Morde, für die systematischen Vergewaltigungen von Tausenden, wahrscheinlich Zehntausenden Frauen und Mädchen, für die Folterungen, die Massenvertreibungen und die provozierte Massenflucht von bisher etwa zwei Millionen Menschen, für die Verfolgung von Flüchtlingstrecks, die Zerstörung von wahrscheinlich der Hälfte der Dörfer und Stadtteile, für die Vernichtung von Ernten und Fruchtbäumen, für die Vergiftung von Wasserstellen und für den planmäßigen Raub von Vieh und Land sowie für die Blockade von humanitärer Hilfe für die Vertriebenen. Die GfbV-International schätzt die Gesamtzahl der Flüchtlinge und Vertriebenen auf 2 Millionen und die Zahl der Ermordeten oder der während der oder an den Folgen der Vertreibung Gestorbenen auf etwa 120.000.

Die GfbV - International stellt fest, dass das arabische, fundamentalistisch islamische Regime des Sudan das Verbrechen des Völkermordes in Darfur begeht. Karthum verletzt systematisch Artikel II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 und erfüllt dessen Paragraphen (a), (b) und (c). Es liegt die planmäßige Vernichtung von immer größeren Teilen der schwarzafrikanischen Völker des Westsudan / Darfur vor. Ihnen zufolge bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

Die GfbV-International appelliert an die Vereinten Nationen, ihr Versagen in Ruanda und Bosnien wieder gut zu machen und umgehend, gemäß den Bestimmungen der Konvention, deren Unterzeichnerstaaten zur Entsendung einer Interventionstruppe nach Darfur zu verpflichten, um den Völkermord an der schwarzafrikanischen muslimischen Bevölkerung des Westsudan / Darfurs zu beenden.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050131de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/041129de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/041118de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040928de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040917de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040909de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040824de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040813de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040715ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040713de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040702de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040611de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040608de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040526de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040525de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040406de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040114de.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-delius.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-ibra.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-mande.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/darfur-de.html

* www: english.daralhayat.com | www.gurtong.com | www.sudan.net | web.amnesty.org/library/index/engafr541392004

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