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China

China entlässt uigurische Menschenrechtlerin aus der Haft

Bozen, Göttingen, 17. März 2005

Die zu einer langjährigen Haftstrafe in China verurteilte uigurische Menschenrechtlerin Rebiya Kadeer ist heute aus humanitären Gründen vorzeitig aus chinesischer Haft entlassen worden. "Nicht ohne Hintergedanken wird Frau Kadeer kurz nach Beginn der Jahrestagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf freigelassen", sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. "Wieder einmal versucht China, mit einer spektakulären Gefangenenfreilassung eine Verurteilung in Genf wegen der katastrophalen Menschenrechtslage in der Volksrepublik zu verhindern." Vor allem die US-Regierung hatte sich sehr engagiert für die Freilassung der uigurischen Frauenrechtlerin eingesetzt. Nach Einschätzung von Delius könnte das Kalkül der chinesischen Führung dieses Mal aufgehen: "Die US-Regierung ließ heute durchblicken, dass sie anders als im Vorjahr keine China-kritische Resolution in der UN-Menschenrechtskommission einbringen wird." Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hatte sich in den vergangenen Jahren mit mehreren groß angelegten Menschenrechtskampagnen für die Freilassung der heute 57-Jährigen engagiert.

Die schwer herzkranke Rebiya Kadeer wird heute Abend in Washington D.C. (USA) erwartet, wo sie sich einer medizinischen Behandlung unterziehen wird. Regulär wäre die Mutter von elf Kindern am 12. August 2006 aus der Haft entlassen worden. Sie war 1999 in China verhaftet worden, als sie Rechercheuren des US-Kongresses ein Päckchen mit in China frei verkäuflichen Zeitungen übergeben wollte. Wegen des "Verrats von Staatsgeheimnissen" wurde sie im März 2000 in einem Unrechtsprozess zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe war um zwei Jahre gekürzt worden.

In den 80er Jahren hatte Rebiya Kadeer in China eine Traumkarriere als Unternehmerin gemacht, bevor sie politisch in Ungnade fiel. Sie hatte als Wäscherin begonnen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Innerhalb weniger Jahre wurde sie Millionärin und setzte sich vor allem für die Rechte uigurischer Frauen ein. Systematisch förderte sie die berufliche Ausbildung dieser muslimischen Frauen in Ostturkestan, der chinesischen Autonomen Region Xinjiang. Dort wurde sie aufgrund ihres sozialen Engagements zu einer der beliebtesten Persönlichkeiten. Nachdem ihr Mann 1996 in die USA geflohen war, hatten die chinesischen Behörden sie aufgefordert, sich scheiden zu lassen. Als sie sich weigerte, verlor sie ihr Parlamentsmandat und wurde unter dem Vorwand des Geheimnisverrats verhaftet.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040923de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040829de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040719de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040504de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040325de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040319de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040126de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/031029de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030909de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-3/020909de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/01-3/011206de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/01-3/011108de.html | www.gfbv.it/3dossier/tibet-dt.html

* www: www.iccnow.org | www.hrichina.org

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