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EU Kongo-Einsatz

Europäische Soldaten werden Not der Zivilbevölkerung nicht lindern

Bozen, Göttingen, Berlin, 17. Mai 2006

Der Kongo- Einsatz der Bundeswehr werde das Massensterben im Kongo nicht beenden und die langfristigen Probleme dieses Landes nicht lösen, warnte am heutigen Mittwoch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). "Es ist zwar eine wichtige symbolische Geste, um Europas Interesse an einer Stabilisierung des Kongo zu unterstreichen, doch der EU fehlt es an einem Gesamtkonzept zur Förderung von Menschenrechten, Frieden und Demokratie", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. Dramatische neue Zahlen über den Tod von 100.000 Menschen und die Vertreibung von 365.000 Kindern, Frauen und Männern seit Mitte Februar 2006 machten deutlich, dass die EU mehr für die humanitäre Versorgung und die Förderung rechtsstaatlicher Strukturen im Kongo tun müsse.

"Es ist skandalös, dass bislang nur 13 Prozent der von den Vereinten Nationen für das Jahr 2006 im Kongo benötigten Mittel für die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung von der internationalen Staatengemeinschaft zur Verfügung gestellt wurden", erklärte Delius. Auch Deutschland müsse seine humanitäre Hilfe für die Not leidenden Menschen im Kongo deutlich erhöhen. Die Bundesregierung habe den im Februar 2006 von den Vereinten Nationen veröffentlichten Hilfsappell für den Kongo in Höhe von 682 Millionen US-Dollars bislang nur geringfügig unterstützt. Auch im Jahr 2005 habe Deutschland mit 6,3 Millionen US-Dollars für die humanitäre Versorgung Kongo einen Beitrag geleistet, der gemessen an seiner Wirtschaftskraft viel zu gering war.

Angesichts der anhaltender schweren Menschenrechtsverletzungen von Milizen und der regulären kongolesischen Armee im Osten des Kongo müsse die Europäische Union mehr tun, um den Aufbau einer unabhängigen Gerichtsbarkeit zu fördern. So müsse die Entsendung von mehr Richtern an die Außenstellen des Obersten Gerichtshofes in den Provinzen finanziell gefördert werden. Außerdem müssten ihnen ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, um über Streitigkeiten während der Wahlkampagne entscheiden zu können. Nur eine unabhängige Gerichtsbarkeit könne verhindern, dass in den Provinzen massiv und ungestraft die Rechte von Wahlkämpfern missachtet würden und Wahlbetrug begangen werde. Um die schweren Menschenrechtsverletzungen zu beenden und den Kongo zu stabilisieren, sei daher die Stärkung einer unabhängigen Justiz vor den Wahlen noch wichtiger als die Entsendung von EU-Soldaten.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060320de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060310ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060306de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060210de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060206de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2006/060124de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/051116de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040205de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030603de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030528de.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/pigmei-de.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/uganda.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/ruanda-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/africa/ruanda/ruan-de.html

* www: www.irinnews.org/webspecials/Ituri/default.asp | www.monuc.org/Home.aspx?lang=en | www.ictr.org

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