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Logo CONSEUCONSEU (Conferència de Nacions sense Estat d'Europa). VII. Versammlung

"Die Nationen ohne Staat und die internationalen Institutionen" - Den nicht vertretenen Völkern eine Stimme verleihen

Von Thomas Benedikter

Saint Vincent, 13 Oktober 2007

INDEX

Einführung | Eine "Kammer der Völker" der Vereinten Nationen? | Ein Internationaler Gerichtshof, der diesen Namen verdient | Der Menschenrechtsrat der VN hängt stark von den Staaten ab | Neue Möglichkeiten für die Beteiligung an der UNESCO auf regionaler Ebene | "Was in Genf passiert, bleibt in Genf ..." | Die Europäische Union vernachlässigt die Regionen | Unabhängigkeit als Antwort? | Abschluss


Einführung [ top ]

Die Existenz und die Ziele der internationalen Institutionen werden allgemein als unverzichtbar für Frieden und Entwicklung betrachtet. Was bringen sie jedoch aus der Sicht des ganz normalen Bürgers oder aus der Sicht der Völker, die darin gar nicht vertreten sind? Manche dieser Institutionen scheinen irgendwo entfernt zu operieren, abgehoben von der Gesellschaft, die sie eigentlich repräsentieren. Statt eine gesellschaftlich und politisch wichtige Aufgabe zu erfüllen, scheinen sie oft nur sich selbst zu dienen. Seit vielen Jahren werden immer mehr Rufe nach grundlegenden Reformen laut. Einer der Hauptmängel wird in den geringen Möglichkeiten der Mitbestimmung und Teilnahme an den internationalen Institutionen ausgemacht. Zahlreiche Gruppen, nationale Minderheiten und ganze Völker haben keinen direkten Zugang. Dafür sorgen auch schon die Regierungen und Behörden ihrer jeweiligen Staaten, die ihnen jedes Vertretungsrecht absprechen. Diese Frage stand im Zentrum der 7. CONSEU, der Konferenz der Nationen Europas ohne Staat (vgl. Rahmen unten), vom 12. und 13. Oktober 2007. Rund 50 Vertreter/innen aus 15 Nationen und Volksgruppen fanden sich im autonomen Aostatal ein und diskutierten mögliche Reformen der internationalen Institutionen sowie Wege für einen besseren Zugang zu diesen internationalen Foren und Entscheidungsträgern.

Was ist die CONSEU?

Die Konferenz der europäischen Nationen ohne Staat (CONSEU) ist ein 1986 gegründetes Forum von politischen, kulturellen, gewerkschaftlichen Organisationen mit dem Ziel, die ethnische, sprachliche und kulturelle Vielfalt Europas zu fördern. Deshalb will die CONSEU die dafür entscheidenden kollektiven Grundrechte der Völker und Nationen stärken.

Die CONSEU will den Nationen ohne Staat und den nationalen Minderheiten eine gemeinsame Plattform der Diskussion und Politikformulierung bieten. Dabei finden unter diesem Vorzeichen Autonomiebewegungen und Kräfte, die nach der Unabhängigkeit ihrer Nation oder Region streben, zusammen. Die Grundlage der politischen Bemühungen bildet auf jeden Fall das Selbstbestimmungsrecht. Deshalb versucht die CONSEU die gesamte ideologische Bandbreite der nationalen Bewegungen wiederzugeben, unter der Bedingung der Achtung der Prinzipien der Gewaltfreiheit und Demokratie.


Die allgemeinen Ziele der CONSEU sind folgende:

Eine "Kammer der Völker" der Vereinten Nationen? [ top ]

Gleich nach dem 2. Weltkrieg gründeten die Siegermächte die wichtigen internationalen Institutionen und schufen damit Mechanismen zur Erhaltung von Frieden und Sicherheit einerseits sowie zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des ärmeren Teils der Erde. Diese Staaten, so Xosé Manuel Beiras von der Fundación Galiza Sempre, erklärten sich zu den alleinigen legitimen Vertretern der Völker der Erde. So blieben die Vereinten Nationen (VN) ein Club von Staaten, zu dem Völker ohne Staat und Völker und Volksgruppen ohne Vertretung in Regierungen keinen Zugang haben. Es gäbe gar keine "Vereinten Nationen", sondern nur eine allgemeine Vereinigung von Staaten der Erde. Im Übrigen, so Beiras, dominieren innerhalb der 192 Mitgliedsstaaten der VN einige mächtige Länder die Entscheidungsabläufe, die kaum Bereitschaft zeigen, auch nur einen Teil der Macht und des Einflusses etwa im VN-Sicherheitsrat an andere Staaten abzutreten. Bisher sieht kein staatlicher Reformvorschlag der VN eine direkte Vertretung von Völkern als solchen vor, während sich alles auf einen besseren Interessenausgleich zwischen den großen und mittelgroßen Staaten konzentriert. Die Antwort auf diese Zentralisierung der VN muss aus Sicht der Völker ohne Staat - wie es die gallegos, die Galizier sind - eine viel weiter gehende Demokratisierung sein, nämlich die Einrichtung einer zweiten "Kammer der Völker" innerhalb der VN. Diese sollte Hunderten von heute nicht international vertretenen Völkern die Chance auf eine Stimme auf dem internationalen Parkett bieten.

Ramon Torrent von der Beobachtungsstelle der Globalisierung der Universität Barcelona ging auf die fehlende Anerkennung vieler Völker und Volksgruppen ein. In den großen internationalen Abkommen würden diese Völker schlicht ignoriert. Die WTO und das GATS (Internationales Abkommen über Handel und Dienstleistungen) würden die Interessen der Minderheiten und indigenen Völker nicht im mindesten berücksichtigen. Deshalb müssten diese Verträge mit Klauseln ergänzt werden, die sowohl Regionen wie Nationen ohne Staat mehr Rechte einräumten. Einige Beispiele dafür gäbe es schon, meinte Torrent: die USA und Kanada räumen den Bundesstaaten bzw. den Provinzen eine Vorzugsbehandlung in einigen Teilbereichen ein. Diese hätten das Recht, die Umsetzung der Abkommen auf ihrem Gebiet zu kontrollieren und zu steuern, etwa im Bereich der Liberalisierung des Handels und des Dienstleistungsverkehrs. Sie können auch die Tätigkeit multinationaler Unternehmen auf ihrem Gebiet einschränken, um ihre regionale Wirtschaft besser zu schützen.

In Kanada hat die Provinz Québec eine starke Präsenz innerhalb der kanadischen Vertretung bei den VN und anderen internationalen Institutionen durchsetzen können. Andererseits genießen Katalonien, das Baskenland und Galizien innerhalb der spanischen internationalen Vertretungen keine Sonderrechte. Auch innerhalb der EU - so Torrent - wird den Nationen ohne Staat keine spezifische Rolle zuerkannt. Schließlich sind die Völker ohne Staat in den bilateralen Handelsabkommen fast immer ausgeschlossen. Warum sollte aber Alberta oder Pennsylvania Privilegien innerhalb der Abkommen zwischen USA, NAFTA und EU genießen, während etwa die Katalanen oder Galizier innerhalb der EU völlig leer ausgingen?

Ein Internationaler Gerichtshof, der diesen Namen verdient [ top ]

Die Reform des Internationalen Strafgerichtshofs (ISG) nahm der bretonische Rechtsanwalt Iann Choucq unter die Lupe. Der 1998 in Rom gegründete ISG befasst sich im Wesentlichen mit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 120 Staaten haben den Vertrag zu seiner Gründung bereits unterzeichnet, 104 Parlamente haben den entsprechenden Akt ratifiziert. Unter den Vertragspartnern fehlen allerdings sehr wichtige Staaten wie Russland, China, die USA, Iran und die Türkei. Der ISG ist seinerseits Ausdruck eines stark staatsbezogenen Konzepts der Bekämpfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zumal es wiederum die Staaten selbst sind, die dem ISG Zugang zu ihrem Territorium verschaffen und die Urteile des Gerichtshofs umsetzen müssen. Somit ist der ISG nur sehr begrenzt in der Lage, Anliegen von ethnischen Minderheiten und indigenen Völkern aufzugreifen und zu verfolgen. Es besteht zwar die Möglichkeit, beim ISG einen bloßen Beobachterstatus zu erhalten, doch auch diese Funktion ist wiederum Staaten vorbehalten, während NROs und Nationen ohne Staat ausgeschlossen belieben.

Die Alternative, so der bretonische Experte, bestünde in der Errichtung eines überstaatlichen Gerichtshofs, der unabhängig von den Unterzeichnerstaaten im Sinne einer unabhängigen Justiz agieren sollte. Ein solches Gericht sollte für alle wichtigen Konventionen der VN eine Zuständigkeit erhalten, und alle Mitgliedsstaaten der VN sollten einer einzigen Verfassungs- und Strafgerichtsbarkeit unterworfen werden. Diese Idee läuft auf eine einzige Gerichtsinstanz hinaus, die eine umfassende, von den Regierungen unabhängige Kompetenz für Staaten, Rechtspersonen und physische Personen erhielte. Die Urteile eines solchen echten "Weltgerichtshofs" wären für jedes VN-Mitglied verbindlich und müssten auf seinem Territorium zwingend umgesetzt werden.

Der Menschenrechtsrat der VN hängt stark von den Staaten ab [ top ]

Der Baske Julen Azuaga von der Beobachtungsstelle der Menschenrechte im Baskenland (Behatokia) geht von folgender Tatsache aus: das System des internationalen Völkerrechts sei zwar völlig etatistisch, doch das einzige, worüber wir heute verfügten. Deshalb sollten wir es nutzen und die Staaten unablässig mit ihren Versäumnissen bei den Menschenrechten konfrontieren. Behatokia z.B. sei beim Menschenrechtsrat der VN in Genf akkreditiert und beteilige sich aktiv trotz der recht beschränkten Möglichkeiten der NROs in diesem Gremium. Dieser neue Organismus der VN, nun getrennt vom ECOOC, habe die Aufgabe, die Achtung der Menschenrechte weltweit zu überwachen. In der Anwendung des ICCPR (Internationale Pakte der bürgerlichen und politischen Rechte) hätten die Nationen ohne Staat und nationalen Minderheiten keine Möglichkeit, im VN-Institutionen einbezogen zu werden. Als die Basken z.B. Personalausweise ausschließlich auf Baskisch herausbrachten, wurde dies von den spanischen Zentralbehörden untersagt, erzählte Azuaga. Diese Verletzung eines bürgerlichen Grundrechts (Ausweispapiere in der Muttersprache) konnte sodann bei keiner staatlichen oder internationalen Instanz angefochten werden. Überhaupt würden den Basken auf internationaler Ebene kaum Vertretungsrechte eingeräumt, obwohl sie als baskisches Volk innerhalb ihrer Region in Spanien weitgehende Rechte besitzen. Man könnte sich somit gut vorstellen, wie schlecht es um hunderte anderer Nationen bestellt sei, die nicht über solche regionalen Infrastrukturen verfügten.

Neue Möglichkeiten für die Beteiligung an der UNESCO auf regionaler Ebene [ top ]

Der Sarde Diegu Corraine ging auf die Rolle der Völker ohne Staat bei der UNESCO, der Weltkulturorganisation ein. Der kanadischen Provinz Québec sei es gelungen, ihr Recht durchzusetzen, unmittelbar Teil der kanadischen Vertretung sowohl bei den VN als auch bei der UNESCO zu sein. Auch Katalonien sei mit der Gründung von UNESCOCAT gelungen, einen Fuß in die Tür dieser Weltinstitution zu setzen. Diese 1984 in Barcelona gegründete Organisation bildet den Bezugspunkt für alle Tätigkeiten der UNESCO in Katalonien und vermittelt die Ideale der UNESCO in katalanischer Sprache. UNESCOCAT ist zwar organisatorisch unabhängig, steht aber in einer Vorzugsbeziehung zur UNESCO und genießt Beobachterstatus beim ECOSOC, dem Rat für wirtschaftliche und soziale Rechte der VN in New York, sowie bei der Abteilung für öffentliche Informationen der VN. Ziele der UNESCOCAT sind der Schutz und die Förderung kultureller Werte vor allem in den Themenbereichen Frieden, Menschenrechte, Entwicklung, Bildung, Sprachenvielfalt und Kulturerbe. Diese katalanische Organisation verbreitet die Programme der UNESCO auf regionaler Ebene, ist publizistisch tätig, vermittelt die Kulturarbeit der UNESCO und arbeitet eng mit Universitäten, Schulen und Vereinen der katalanischen Gesellschaft zusammen. Ausgehend von dieser Erfahrung richtete Corraine einen Appell an die CONSEU, sich zum Sprachrohr der Nationen ohne Staat gegenüber der UNESCO zu machen. Alle Sprachen und Kulturen sollten bei dieser Kulturinstitution dieselben Rechte genießen, die das offenste "Portal der VN-Architektur" darstelle.

"Was in Genf passiert, bleibt in Genf ..." [ top ]

Im Zentrum der Ausführungen von Keyvan Sayar von der UNPO (Unrepresented Nations and Peoples Organisation) stand die Rolle der Völker ohne Staat im Rahmen des ECOSOC und des Menschenrechtsrates der VN. Die UNPO, der 69 in der VN nicht vertretene Völker angehören, konnte im September 2007 einen großartigen Erfolg verbuchen. Nach einem Jahrzehnt Verhandlungen hat die Vollversammlung der VN die "Allgemeine Erklärung über die Rechte der indigenen Völker" angenommen. Diese Frage wurde bis dahin von einer Unterkommission der VN-Menschenrechtskommission in Genf verfolgt, die von der VN damit beauftragt worden war. Ihre Aufgaben seien nun auf den neuen Menschenrechtsrat übergegangen, der die Einhaltung des ICCPR, die ICSER und weiterer internationaler Konventionen zu überwachen habe. Über 2000 NROs, eingeteilt in zwei Kategorien, müssten um die Aufmerksamkeit der Staatenvertreter bei diesen Organen und der Öffentlichkeit kämpfen. Die konkrete Auswirkung innerhalb der VN dieses Engagements sei deshalb eher begrenzt. "Man kann im Rahmen des VN-Systems viel tun", meinte der UNPO-Vertreter Sayar, "doch sei in Genf ein Umstand gut bekannt: "Was in Genf passiert, bleibt in Genf". Die VN seien ein Weg und eine für NROs zugängliche Instanz, aber die Nationen ohne Staat müssten ihre Stimme auf jeden Fall auch anderswo erheben. Da die Organisationen der Zivilgesellschaft immer mehr Bedeutung erlangen, organisierten die Staaten sogar von außen gesteuerte Pseudo-NROs, die die Beiträge der echten NROs kontrastieren, eigene Veranstaltungen organisieren und andere Staatsvertreter systematisch zu vereinnahmen versuchten.

Die Europäische Union vernachlässigt die Regionen [ top ]

Der Präsident der Autonomen Aostatal, Luciano Caveri, setzte sich mit dem zukünftigen Verfassungsvertrag der EU auseinander. Regionen und Lokalkörperschaften hätten im Wesentlichen keine Mitsprache bei dieser Reform gehabt, obwohl im Rahmen der EU-Politik ¾ der Maßnahmen von den Regionen umgesetzt werden. Die Regionen seien sozusagen der Transmissionsriemen der Gemeinschaftspolitik, das Bindeglied zwischen den EU-Institutionen und den Bürgern. Dennoch habe ihre Vertretung, nämlich der 1994 ins Leben gerufene Ausschuss der Regionen innerhalb der EU-Organe noch keine rechtes Profil gewinnen können, da er nur sehr geringen Einfluss ausübe. Die EU-Kommission müsse diesen Ausschuss zwar zu bestimmten Fragen anhören, doch seine Gutachten seien für den Ausschuss nicht bindend. Heute gibt es in Brüssel über 200 Regionenvertretungen, die für ihre Regionen Lobbyarbeit betreiben. Größere Regionen haben sich zusammengeschlossen, um mehr Gewicht zu erhalten. Kann man den Ausschuss der Regionen auflösen oder soll man ihn aufwerten? Man müsse sich als autonome Regionen auf jeden Fall für mehr Mitsprache einsetzen, meinte der Chef der Autonomen Region Aostatal, doch im neuen Verfassungsvertrag ändere sich an der Mitspracherechten der Regionen nichts. Der Regionenausschuss der EU erhielt vom EU-Rat gar nur acht Wochen, um das Papier zu prüfen und Stellung zu nehmen. Einfach zu wenig, um überhaupt innerhalb der Regionen einen kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden.

Unabhängigkeit als Antwort? [ top ]

Die kämpferische schottische Nationalistin Roseanne Cunningham (Scottish National Party SNP), Mitglied des schottischen Parlaments, unterstrich, dass Schottland während der bisherigen drei Jahrhunderte der Zugehörigkeit zu Großbritannien seine unterschiedliche Identität bewahrt und seine nationalen Rechte eingefordert hat. Dank des Gesetzes zur devolution von 1998 hat Schottland eine umfangreiche Autonomie erhalten, wobei Großbritannien nur mehr die Außen- und Verteidigungspolitik, die Geldpolitik und makroökonomische Steuerung, einen der Teil der Steuerpolitik und die Sozialversicherung verblieben sind. Bei der Neuwahl des schottischen Parlaments im Mai 2007 konnte die SNP alle anderen Parteien überholen und führt jetzt eine Minderheitenregierung in Edinburgh mit dem erklärten Ziel, Schottland in die Unabhängigkeit zu führen. "Schottland ist eine Nation", erklärte Cunningham feierlich, "nicht bloß eine Region Europas. Föderalismus, Regionalismus und andere Formen der Dezentralisierung sind für die SNP nicht mehr interessant. Wir wollen ein unabhängiges Mitglied der EU werden".

Mit der Rolle der Regionen setzte sich Cunningham dementsprechend kritisch auseinander. Der neue Verfassungsvertrag der EU erkenne den Regionen keine konstitutionelle Rolle zu. Sowohl das Europaparlament als auch die Vertreter der Regionen der EU sollten in einer zweiten "Kammer der Regionen" neue Rechte und Befugnisse erhalten. Andererseits wollen die nationalen Parlamente ihrerseits keine weitere Macht an die EU und an die Regionen abtreten. Im Gegenteil: Schottland möchte seine Befugnisse für seine wichtigsten Wirtschaftsressourcen, das Erdöl und die Fischerei, ausbauen, doch London sperrt sich. Auch bei der Justiz will sich Edinburgh nicht mehr Westminster unterwerfen, sondern direkt die Kompetenzenaufteilung zwischen der EU und Schottland regeln. Die Nationen ohne Staat seien Gefangene eines Systems, betonte Cunningham, das ihre Interessen nicht vertreten und die Realität und Vielfalt der Völker des Kontinents nicht widerspiegle. Zum

Abschluss [ top ]

Abschluss der Tagung verabschiedete die CONSEU eine Deklaration, die unter www.ciemen.cat/conseu7.htm eingesehen werden kann.

Thomas Benedikter.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/3dossier/eu-min/conseu-imm-ca.html > [ CA ] | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/conseu-de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050930ade.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/regenbogen.html | www.gfbv.it/3dossier/barcelona96-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/vielfalt-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/3indice.html#eu-min

* www: www.ciemen.cat | www.ciemen.org/conseu.htm | www.eblul.org

Letzte Aktual.: 25.10.2007 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/3dossier/eu-min/conseu7-tb-de.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign: M. di Vieste; E-mail: info@gfbv.it.

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