Meinungs- und Pressefreiheit
Günther Falser

I. Theoretische Ausführungen:

Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu verbreiten".

Art. 21 der italienischen Verfassung:

„Jedermann hat das Recht, die eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung frei zu äußern.

Die Presse darf weder einer behördlichen Ermächtigung noch einer Zensur unterworfen werden ..."

Der Schutz und die Ausübung dieser Rechte sind wesentliche Bestandteile einer demokratischen Gesellschaft. Die Freiheit, „Informationen und Ideen durch alle Verständigungsmittel zu suchen und zu verbreiten", setzt voraus, daß die Medien frei und unabhängig sind. Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement eines freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll ein Bürger politische Entscheidungen treffen, muß er umfassend informiert sein, aber auch Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die sich andere gebildet haben

Die Presse stellt hierbei eine orientierende Kraft dar, denn ihre Arbeit besteht nicht nur in einem neutralen, wertungsfreien Aufbereiten von Informationen, sondern sie nimmt selbst dazu Stellung. Darüberhinaus wirkt die Art und Weise der Informationsaufbereitung auf die öffentliche Meinungsbildung ein.

Im Idealfall steht die Presse auch als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung. Diesen Idealfall gibt es in der Wirklichkeit leider selten. Zunehmend werden Qualität und Objektivität der Presseorgane durch den Zwang immer höherer Auflagszahlen bzw. Einschaltquoten, aber auch ganz einfach aufgrund der Bequemlichkeit, bei den Repräsentanten der Macht nicht anecken zu wollen, beschnitten. Dieser Umstand wird auch mit dem Begriff der freiwilligen Selbstzensur umschrieben und kann im Extremfall dazu führen, daß ein Presseorgan seine eigentliche Funktion nicht mehr erfüllt und zum unkritischen Sprachrohr einer machtpolitischen Interessensgruppe wird.

Zensur von der schlimmsten Sort‘
ist die Angst vorm eignen Wort.
Heinrich Heine

Laut einer Untersuchung der UNESCO aus dem Jahr 1987 gibt es weltweit ca. 8000 Tageszeitungen, die eine Gesamtauflage von 400 Millionen erreichen, also pro 1000 Menschen 130 Tageszeitungen.

Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit

• durch die Allg. Erklärung der Menschenrechte selbst (Art. 29) und durch den UN-Weltpakt für bürgerliche und politische Rechte vom 16. 12 1966 (Art. 19 u. 20)

Diese Artikel legen fest, daß jeder Mensch in der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten jenen Beschränkungen unterworfen ist, welche die Rechtsordnung des jeweiligen Staates zum Schutz der Rechte und Freiheiten seiner Mitbürger vorsieht. Einfacher ausgedrückt folgt diese Einschränkung dem simplen Prinzip „Meine Freiheit endet dort, wo jene meiner Mitmenschen beginnt". Meine Rechte und Freiheiten sollen also lediglich durch meine Pflichten gegenüber der Gemeinschaft beschränkt sein. Die Meinungs- und Pressefreiheit wird also eingeschränkt, um folgendes zu gewährleisten:

1. Schutz der persönlichen Ehre und des guten Rufes
Niemand darf eines anderen Menschen Ehre und Würde durch beleidigende Äußerungen oder durch Rufschädigung verletzen.

2. Die nationale Sicherheit und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Gesundheit

3. Beachtung der guten Sitten und der Moral
Darunter versteht man das Anstandsgefühl und das moralische Rechtsempfinden des Durchschnittsmenschen, welche sich mit dem Zeitgeist der jeweiligen Epoche ändern können.

4. Verbot von Kriegspropaganda und jeglicher Art von Diskriminierung

durch die (italienischen) Staatsgesetze:
in den oben erwähnten Fällen und darüberhinaus immer dann, wenn die Interessen des Staates in negativer Art und Weise berührt werden.

1. Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze

2. Beschimpfung der Flagge oder eines anderen Hoheitszeichens des Staates

3. Beschimpfung der Streitkräfte

4. Verrat von Staatsgeheimnissen

In den obgenannten Fällen gestattet die Verfassung die sogenannte „Nachzensur", welche soviel bedeutet, daß bereits veröffentlichte Film- oder Druckerzeugnisse nachträglich durch einen richterlichen Beschluß beschlagnahmt werden können.

Was der Unterdrückung von Meinungs- und Pressefreiheit zugrunde liegt

Das der Unterdrückung von Meinungs- und Pressefreiheit zugrundeliegende Motiv ist Angst: die Angst vor der Herausforderung, die andere Meinungen darstellen, und die Angst, die sich aus dem Wissen ableitet, daß Meinungs- und Ausdrucksfreiheit das wesentliche Werkzeug für die Gewährleistung aller anderen Grundfreiheiten darstellt. Zwar gelingt es Regierungen immer wieder, diese Freiheiten durch ihre Gesetzgebung einzuschränken bzw. mit Füßen zu treten, doch gibt es keine Möglichkeit, Gedanken-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit vollständig auszuschalten.

II. Wo und wie wird das Recht der Meinungs- und Pressefreiheit verletzt?

Zum Beispiel...
... in Burma

Auch wenn Burma zu den Mitunterzeichnern der wichtigsten Menschenrechtspakte zählt, werden die fundamentalsten bürgerlichen und politischen Menschenrechte von den machthabenden Generälen nicht respektiert. Die Meinungsfreiheit ist gänzlich eingeschränkt. Sogar Kunstausstellungen bedürfen einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Die wenigen unabhängigen Zeitschriften sind einer äußerst strengen Zensur unterworfen. Während bei den staatlichen Zeitungen heftige Angriffe auf die demokratischen Kräfte des Landes an der Tagesordnung stehen, werden jene sog. unabhängigen Zeitungen sogar zu kritischen bzw. diffamierenden Stellungnahmen im Sinne des Regimes gezwungen. Die einzig zugelassenen staatlichen Radio- und Fernsehstationen liefern in endloser Folge die Reden und Propagandaveranstaltungen der Mitglieder der Militärjunta.

In diesem Zusammenhang ist es kaum verwunderlich, daß die internationalen Radiosender wie BBC und Radio Free Asia in Burma die verhältnismäßig höchsten Einschaltquoten erzielen.

Noch 1996 erließ die burmesische Militärjunta ein Dekret, nach welchem jeder, der die Politik der Regierung öffentlich kritisiert, zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt wird. Der Besitz eines Faxgerätes oder eines Modem wird mit 15 Jahren Gefängnis bestraft.

Der Fall SAN SAN NWEH

Die birmesische Journalistin und Schriftstellerin San San Nweh, 54 Jahre, Mutter von vier Kindern wird 1994 aufgrund fadenscheiniger Beschuldigungen in Haft gesetzt und zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. In der im Prozeß gegen San San Nweh vorgebrachten Anklage heißt es, sie habe staatsschädigende Informationen an ausländische Diplomaten und Journalisten weitergegeben. In Wirklichkeit war San San Nweh den birmesischen Behörden schon seit langem ein Dorn im Auge, da sie für verschiedene oppositionelle Zeitungen tätig und schon in den Jahren vor ihrer Inhaftsetzung mit vielen ihrer Gedichte und Novellen der birmesischen Zensur zum Opfer gefallen war. Trotz unzähliger Solidaritätskundgebungen und Unterschriftsaktionen zugunsten von San San nweh, sitzt die Schriftstellerin bis heute im Gefängnis.

Im Laufe des Jahres 1997 werden in Burma mehr als 2.000 Personen aufgrund politischer Motive unter Arrest gestellt. Zwar wird bis Jahresende ein großer Teil von ihnen wieder aus der Gefangenschaft entlassen, doch 45 verurteilt man aufgrund unfairer Prozesse zu hohen Freiheitsstrafen und 175 bleiben im Gefängnis, ohne zu wissen, wann und ob ihnen ein Prozeß gemacht wird.

... in der Türkei

• Am 12. Januar 1998 wird Hamres Reso (türkisch: Hamdi Turanli), Vorsitzender der in der Türkei verbotenen Kurdischen Demokratischen Partei KDP, in Ankara auf offener Straße verhaftet, in ein Gefängnis überführt und dort in Einzelhaft gehalten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von 22 Jahren und sechs Monaten. Das Staatssicherheitsgericht wirft dem 59jährigen vor, „die türkischen Grenzen ändern und einen unabhängigen kurdischen Staat gründen zu wollen". In Wirklichkeit ist es Hamres Resos politisches Ziel, die Kurdenfrage mit friedlichen Mitteln innerhalb des türkischen Staates zu lösen. Neben seiner politischen Tätigkeit ist Hamres publizistisch tätig. Seit 1963 lebt er in Deutschland und hielt seither unzählige Vorträge über die kurdische Geschichte, Kultur und Sprache. Er gab mehrere Zeitschriften heraus, 1963 bis 1965 die einzige in kurdischer Sprache. Sein 1967 erschienener kurdisch-deutscher Gedichtsband „Bakur" (=Nordwind) wurde in der Türkei sofort verboten. Darüberhinaus begleitet Hamres seit vielen Jahren und mit großem Einsatz die Arbeit

der Gesellschaft für bedrohte Völker (er ist auch eines ihrer Beiratsmitglieder). Aus diesen Gründen machten wir von der GfbV uns besonders stark für Hamres` Freilassung. Durch eine Reihe von Presseerklärungen hielten wir die Medien auf dem laufenden. Gleichzeitig versuchten wir, Politiker in Deutschland, im restlichen Europa, im Nahen Osten und in den USA für den „Kampf" um die Freilassung Resos zu gewinnen. Anläßlich des Zusammentreffens des türkischen Außenministers mit dem damaligen deutschen Außenminister Klaus Kinkel organisierten wir im Bonner Regierungsviertel eine Mahnwache mit dem Ziel, den Fall Hamres Reso zum Gegenstand der Gespräche zu machen. Schließlich starteten wir über unsere Zeitschrift pogrom eine Unterschriftsaktion, welche glücklicherweise hinfällig wurde, als uns kurz nach Redaktionsschluß die Nachricht von der erfolgten Freilassung Hamres` erreichte. Nicht immer ist dem GfbV-Engagement ein derart prompter und voller Erfolg gegönnt.

• Bei ihrer Vereidigung im türkischen Parlament 1991 trägt Leyla Zana ein Haarband in den kurdischen Farben Grün-Rot-Gelb. Auf Kurdisch sagt die Abgeordnete: „Ich leiste diesen Eid auf die Brüderlichkeit des türkischen und kurdischen Volkes".
1994 wird sie verhaftet und die Anklage im darauffolgenden Prozeß lautet auf „Hochverrat" - die Staatsanwaltschaft fordert die Todesstrafe. Aufgrund internationaler Proteste wird Leyla Zana schließlich zu „nur" 15 Jahren Gefängnis verurteilt. „Ich liebe das Leben", schreibt die 33jährige in einem offenen Brief, „aber stärker ist der Wunsch nach Gerechtigkeit für mein Volk".

Leyla Zana hatte nichts anderes getan, als ein demokratisches Recht wahrzunehmen und im Parlament offen über die Leiden des kurdischen Volkes zu sprechen: über die Zerstörung des Kurdengebiets durch die Armee und die Ermordung von Demokraten durch die Todesschwadronen.
Sie suchte nach einer friedlichen Lösung, doch der türkische Staat setzte auf Gewalt.
Die von der GfbV und anderen Menschenrechtsvereinigungen gestarteten Kampagnen zur Freilassung der wegen öffentlicher Meinungsäußerung verurteilten Kurdin trugen bisher keine Früchte. Leyla Zana sitzt bis heute im Gefängnis.Barometer der Pressefreiheit auf unserer Erde

... in Spanien - Baskenland

Ende 1997 werden im Baskenland 23 führende Mitglieder von Herri Batasuna, dem politischen Arm der baskischen Separatistenorganisation ETA, zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie ein Videoband mit dem Titel „Demokratische Alternative"verteilt hatten, auf welchem ETA eigene Vorschläge für einen Frieden im Baskenland darlegte. Unabhängig davon, wie man zu ETA steht, muß festgehalten werden, daß es sich bei diesem Verfahren um einen unverhüllt politischen Prozeß handelte und darüberhinaus wurde er in inquisitorischer Art und Weise durchgeführt, wo man von der Schuldigkeit der Angeklagten ausgeht und die Verteidigung ihre Unschuld erst beweisen muß.

Fotokopie der Titelseite der letzten Ausgabe der Tageszeitung EGIN vor ihrer gewaltsamen Schließung durch die spanischen Behörden.

Vor dem selben Hintergrund ist die Schließung der baskischen Tageszeitung EGIN durch die spanische Exekutive in der zweiten Jahreshälfte 1998 zu beurteilen. Auch in diesem Fall lautete die Anklage auf „heimliche Kontakte zu ETA". Für den spanischen Staat bedurfte es hierfür keiner handfesten Beweise, die politische Linie der Tageszeitung mit ihrem Einsatz für die zentralen Belange von ETA sollte genügen, die Tageszeitung zu schließen und einen Teil der Produktionsstätten zu zerstören. Egin war eine der auflagenstärksten Tageszeitungen des Baskenlandes: mit 52.000 verkauften

Zeitungen und 102.000 Lesern vertrat sie einen bemerkenswerten Teil der 2,8 Millionen Einwohner des Baskenlandes. Die breite Akzeptanz dieses Presseorgans zeigte sich auch zwei Tage nach seiner gewaltsamen Schließung, als in der Hauptstadt San Sebastian 70.000 Menschen auf die Straße gingen, um gegen das Vorgehen der Behörden zu protestieren.

... in China

Im August 1998 besucht die UN-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson China, muß jedoch nach ihrer Abreise feststellen, daß ihre diplomatische Mission die chinesischen Behörden zu keinem Umdenken bewegte. Bereits am 5. September desselben Jahres wird

die 36jährige Journalistin SHI BINHAI vom China Economic Times inhaftiert, weil sie es wagte, über die Notwendigkeit politischer Reformen in ihrem Heimatland China zu schreiben.

In einem Brief an den chinesischen Regierungschef Jiang Zemin protestiert die Vereinigung Reporter ohne Grenzen gegen ie Festsetzung von Shi und weist daraufhin, daß in China mindestens 13 Journalisten in Gefängnissen schmoren.

"18 Jahren Gefängnis, weil ich Lieder über mein Land singe" -

der Fall von Ngawang Sangdrol

Ngawang Sangdrol (geb. 1977) wird achtzehn Jahre hinter Gittern verbracht haben, wenn sie im Jahr 2011 aus chinesischer Haft entlassen wird. Bereits mit dreizehn Jahren war die junge tibetische Nonne zum erstenmal von den chinesischen Sicherheitskräften ins Gefängnis geworfen worden. Als man sie nach neun Monaten wieder entließ, war ihr Körper von den Spuren schwerer Folterungen gezeichnet.

1992 wurde sie erneut inhaftiert, weil sie gemeinsam mit anderen tibetischen Nonnen in der Hauptstadt Lhasa friedlich für die Unabhängigkeit Tibets demonstrierte. Das Urteil des Gerichts lautete: 36 Monate Gefängnis. So schnell konnte man Ngawang jedoch nicht zum Schweigen bringen. Sie begann nun, in ihrer Zelle tibetische Unabhängigkeitslieder aufzuzeichnen, was ihr weitere sechs Jahre Haft einbrachte. Also sang Ngawang in Hinkunft ihre Lieder. Eine Gefängniswärterin und das mit dem „Fall" betraute Gericht empfanden dies als unzumutbare Provokation und so wurde Ngawang a, 31.Juli 1996 zu weiteren neun Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Klöster Tibets sind zu Zentren des gewaltlosen Widerstands gegen die Zerstörung der Kultur und Religion des Landes geworden. Aus diesem Grund wurde die Verfolgung buddhistischer Nonnen und Mönche in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Sie sollen sich schriftlich vom Dalai Lama distanzieren und sich zu dem kommunistisch-totalitären China bekennen, das Tibet 1950 völkerrechtswidrig besetzt hat. Seitdem fielen 1,2 Millionen Tibeter Völkermordverbrechen zum Opfer. Doch die Geistlichen lassen sich nicht einschüchtern. Von 600 politischen Gefangenen in Tibet sind mehr als 500 Nonnen und Mönche.

Andere nützliche Adressen:

Reporter ohne Grenzen e.V. Oranienstraße 24 10999 BERLIN Tel. 030/6158585 Fax 030/6143463 e-mail: rog@Berlin.Snafu.de

Der Verein Reporter ohne Grenzen e.V. setzt sich für die Meinungs- und Pressefreiheit in aller Welt ein, im besonderen für die in vielen Ländern aufgrund ihrer publizistischen Tätigkeit unterdrückten, verfolgten, inhaftierten und vom Tode bedrohten Journalisten.

Die Vereinten Nationen

Die Menschenrechtskommission der UN unter anderen ein Mandat für einen Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit (Entschließung 40/1995) erteilt, das unter folgender Adresse zu kontaktieren ist:

Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit Menschenrechtszentrum Palais des Nations CH-1211 GENF 10 Tel. 0041 22 9711234 Fax 0041 22 9710123


La libertà d'opinione e la libertà di stampa
(abstract del testo tedesco)

Art. 19 della Dichiarazione universale dei diritti dell'uomo:

"Ogni individuo ha diritto alla libertà di opinione e di espressione, incluso il diritto di non essere molestato per la propria opinione e quelle di cercare, ricevere e diffondere informazioni e idee attraverso ogni mezzo e senza riguardo a frontiere."

Art. 21 della Costituzione italiana:

"Tutti hanno diritto di manifestare liberamente il proprio pensiero con la parola, lo scritto e ogni altro mezzo di diffusione. La stampa non può essere soggetta ad autorizzazioni e censure ..."

La tutela e la possibilità di esercitare questi diritti sono una parte fondamentale di una società democratica. La libertà di cercare e diffondere informazioni ed idee presuppone media liberi e non censurati. I media aiutano la popolazione ad orientarsi politicamente. Se un cittadino deve prendere delle decisioni politiche deve anche godere di un'ampia informazione, deve conoscere e confrontare le diverse opinioni. Nel caso ideale i media rivestono il ruolo di organo di connessione e controllo tra il popolo e i suoi rappresentanti nel parlamento e nel governo.

Il motivo principale per la repressione della libertà d'opinione e quella di stampa è la paura.

La paura dalla sfida che rappresentano altre opinioni e la paura derivante dal fatto che la libertà di opinione e la libertà di stampa rappresentano uno dei principali strumenti per garantire tutti gli altri diritti umani.

Tra i tanti paesi nei quali questi diritti vengono violati per questo articolo sono stati scelti quattro, anche perchè si tratta di casi dei quali l'Associazione per i popoli minacciati si è occupata.

1. Il caso di San San Nweh del Burma, 54 anni, madre di quattro figli, condanata a dieci anni di carcere per aver fatto uso del suo diritto di parola sotto la dittatura militare nel Burma.

2. Il caso di Hamres Reso, curdo della Turchia, 59 anni, messo in carcere dalle forze di sicurezza turche per le sue attività politiche. Rilasciato dopo due mesi anche per il forte impegno da parte dell‘Associazione per i popoli minacciati, del cui consiglio faceva parte.

3. Il caso di Ngawang Sangdrol, monaca tibetana: anche se appena dicianovenne è stata condannata a diciotto anni di carcere per aver cantato canzoni nella sua madrelingua.

4. Il caso della chiusura del quotidiano basco EGIN in Spagna.

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