Christine Holzer
Frauenrechte

I. Theoretische Ausführungen

Art. 1 und 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren ..."

"Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgend eine Unterscheidung wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion ..."

Art. 5 der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979:

"Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen,

... die einen Wandel in den sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Mann und Frau bewirken und so zur Beseitigung von Vorurteilen sowie von herkömmlichen und allen sonstigen auf der Vorstellung von der Unterlegenheit oder Überlegenheit des einen oder des anderen Geschlechts oder der stereotypen Rollenverteilung von Mann und Frau beruhenden Praktiken führen ...

Art. 37 der italienischen Verfassung:

"Die arbeitende Frau hat die gleichen Rechte und bei gleicher Arbeitsleistung denselben Lohn, die dem Arbeiter zustehen. Die Arbeitsbedingungen müssen die Erfüllung ihrer wesenhaften Aufgabe im Dienst der Familie gestatten und der Mutter und dem Kind einen besonderen, angemessenen Schutz gewährleisten ..."

Obwohl laut Art. 1 und 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auch laut Verfassung der italienischen Republik alle Menschen gleich sind, gibt es offenbar doch Menschen, die gleicher sind als andere.

Zur Gruppe jener, die trotz dieser Forderungen des Grundgesetzes noch nicht in den Genuß völliger Gleichstellung gekommen sind, gehören die Frauen.

II. Wo und wie werden die Rechte der Frauen verletzt?
Sprache

Ausdruck für dieses Zwei-Klassen-Denken ist bereits unsere Sprache.

Zwar wird einer Frau durch die Verwendung einer frauenfeindlichen Sprache kein verfassungsmäßig verankertes Recht streitig gemacht, und doch ist eine männliche Sprache einerseits die konkrete Verweigerung, Frauen als jene gleichberechtigten Mitglieder einer Gesellschaft zu behandeln, die sie laut Verfassung sind und andererseits das Spiegelbild unserer Denkhaltung.

Sie reflektiert unsere Ideologien und unsere gesellschaftspolitische Einstellung.

Für uns alle ist es klar, dass es nicht dasselbe ist, ob wir unsere Mitbürger als Italiener oder "Walsche" bezeichnen.

Während der erste Begriff als wertneutral empfunden wird, ist uns allen die abwertende Konnotation der zweiten Bezeichnung bewußt.

Ähnlich läßt auch die verwendete, männliche Sprache Rückschlüsse auf das Verhältnis der Gesellschaft zu Frauen zu.

Das fängt damit an, dass Frauen als Gruppe einfach totgeschwiegen werden, so als würden sie gar nicht existieren und folglich auch keine Rechte für sich beanspruchen dürfen.

Wenn wir etwa die zehn Gebote der Bibel betrachten, so müssen wir davon ausgehen, dass sie sich an die ganze Menschheit richten und sich demnach auch die Frauen angesprochen fühlen sollten.

So etwa beim Beispiel: Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, nicht töten, nicht stehlen, nicht ehebrechen etc.

Spätestens, wenn wir aber das zehnte Gebot "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib" lesen, können wir daraus schließen, dass Frauen wohl nicht mit dem "DU" gemeint sein können, außer sie sind lesbisch. 1

Das Argument, dass nur eingefleischte Feministinnen männliche Sprachformen nicht als geschlechtsneutrale Formulierung erkennen wollen, verliert spätestens dann seine Überzeugungskraft, wenn sich dieses neutrale Maskulinum paradoxerweise nur an Frauen richtet.

So war bis vor kurzem der Einleitungssatz auf einem Beipackzettel einer o.b.- Schachtel noch "Die Regel ist bei jedem ein bißchen anders" Nun darf doch zu Recht bezweifelt werden, dass sich dieses Problem einem Mann je stellt. Eine rein weibliche Anredeform wäre mehr als berechtigt gewesen.

Natürlich darf nicht immer vorsätzliche Frauenfeindlichkeit unterstellt werden, wenn wieder einmal unreflektiert Begriffe und Wendungen unseres männlichen Wortschatzes verwendet werden. Trotzdem können wir uns nicht aus der Verantwortung stehlen, indem wir uns weigern, Sensibilität und Sprachbewußtsein zu entwickeln.

Tipps
Eine Faustregel für das Erkennen frauenfeindlicher Formulierungen könnte sein, diese auf Männer zu übertragen. Wenn sie bizarr oder beleidigend wirken, sind sie ihrer Frauenfeindlichkeit überführt.

Arbeitsmarkt

Wer die Diskriminierung durch Sprache noch als Haarspalterei empfindet, lässt sich vermutlich durch Daten und Fakten eher überzeugen.

Die angebliche Gleichberechtigung der Frau wird spätestens auf dem Arbeitsmarkt mit Füßen getreten.

Das fängt damit an, dass Frauen bereits bei Einstellungsgesprächen auf geplante Schwangerschaften oder eine dementsprechende Verhütung angesprochen werden.

Mit einer derartigen, die Intimsphäre verletzenden Frage wird ein Mann nie konfrontiert.

Obwohl entsprechende Geburten ebenso die Männer betreffen, ohne Väter käme es ja kaum zu einer Schwangerschaft, ist es dennoch die Frau, die dafür den höchsten Preis zu zahlen hat und zumindest in der Arbeitswelt als die allein Verantwortliche behandelt wird.

Zwar betrifft sie und damit ihren Arbeitgeber das Arbeitsverbot während des obligatorischen Mutterschaftsurlaubes, doch zumeist gehen Arbeitgeber in der Begründung, weshalb sie männliche Angestellte weiblichen vorziehen, weit über diese paar Monate hinaus.

So sei es ihrer Ansicht nach doch immer noch die Mutter, die bei Krankheit des Kindes Urlaub nimmt, um dieses zu betreuen, und nicht der Vater. Ja selbst die Möglichkeit eines völligen Berufsausstieges sei bei Frauen aus Familiengründen wahrscheinlicher als bei Männern.

Dass diese Situation nicht von den Frauen verschuldet wird, wird dabei völlig verschwiegen.

Ein eventueller Berufsausstieg aus Familiengründen hängt vielfach damit zusammen, dass es einerseits zu wenig staatliche Betreuungseinrichtungen für Kinder gibt - eine Voraussetzung, um die Berufstätigkeit beider Elternteile zu ermöglichen- und dass es andererseits noch immer zu wenig Betriebe gibt, die eine Teilzeitarbeit möglich machen.

In Bozen (ca. 100.000 EW) gibt es derzeit 6 Kinderkrippen mit einer Kapazität von 340 Plätzen. Die Versorgung der Kleinkinder durch Tagesmütter ist für viele Eltern nur bedingt eine Alternative, da sie kostenmäßig zum Teil fast das Doppelte eines Kinderkrippenplatzes ausmachen kann.

Andererseits wird sich in einer Familie immer der bzw. diejenige für einen Berufsausstieg entscheiden, deren Einkommen niedriger ist - in aller Regel betrifft dies die Frauen.

Gerade dieses niedrigere Einkommen zeigt exemplarisch, dass von Chancengleichheit am Arbeitsplatz noch keine Rede sein kann.

Das Beispiel der Banken ist dafür symptomatisch.

Die oberen Hierarchien sind nach wie vor fast aussschließlich Männern vorbehalten.

Männer

Stellung im Beruf
Altersklassen
30-34 35-39 40-44 45-49 50-54 55-59 60-64 65-69 Insges.
Unternehmer, Freiberufler
49
37
39
37
42
21
9
2
236
Selbständiger Arbeiter
14
7
13
19
8
4
4
3
72
Führungskraft
20
34
57
62
61
19
3
-
256
Angestellter, leitender Mitarbeiter
490
458
368
267
169
65
10
2
1829
Anderer Arbeitnehmer
16
14
16
14
8
6
1
-
75

Frauen

Stellung im Beruf
Altersklassen
30-34 35-39 40-44 45-49 50-54 55-59 60-64 65-69 Insges.
Unternehmer, Freiberufler
8
7
8
6
6
2
2
-
39
Selbständiger Arbeiter
3
1
5
4
3
1
-
-
17
Führungskraft
2
1
3
2
1
-
-
-
9
Angestellter, leitender Mitarbeiter
284
214
102
63
35
9
-
-
707
Anderer Arbeitnehmer
8
6
9
9
7
2
2
-
43
aus: Auton. Provinz Bozen, Landesinstitut für Statistik (Hrsg.), 13. Allgemeine Volkszählung - 1991, Zusatztabelle "Erwerbstätige des Wirtschaftszweiges Geld- und Finanzvermittlung", Bozen 1996, S.115 und 121.

Während immerhin fast 8% der Männer in die Direktionsetagen aufrücken, sind es bei den Frauen gerade mal 0,5%. Dafür finden sich um so mehr Frauen in den "niedrigeren Diensten" wie etwa an den Schaltern. Bankmanager begründen dies mit der "sozialen Kompetenz", die weibliche Angestellte mitbrächten.

Die folgenden zwei Statistiken sollen den unterschiedlichen Bildungsgrad der Bevölkerung Südtirols getrennt nach Geschlechtern verdeutlichen

Männer

Prozentuelle Verteilung
Altersklassen Ohne Abschluß Grundschule Mittelschule Oberschule Hochschule
14-18
0,85
9,68
86,42
3,05
-
19-24
0,51
5,64
61,04
32,61
0,21
25-29
0,53
7,77
60,64
26,84
4,22
30-34
0,65
11,81
54,79
25,63
7,12

Frauen

Prozentuelle Verteilung
Altersklassen Ohne Abschluß Grundschule Mittelschule Oberschule Hochschule
14-18
0,72
4,59
87,43
7,26
-
19-24
0,47
2,88
48,79
47,50
0,36
25-29
0,51
4,94
53,33
36,72
4,50
30-34
0,61
8,99
51,30
33,39
5,71
aus: Auton. Provinz Bozen, Landesinstitut für Statistik (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch für Südtirol, 1997, Bozen, 1997, S. 161.

Obwohl die Daten der Volkszählung 1991 gerade bei den Altersgruppen der 19 -30jährigen belegen, daß der Bildungsgrad der Frauen durchschnittlich höher ist als der der gleichaltrigen Männer, trägt der Arbeitsmarkt dieser veränderten Situation noch kaum Rechnung.

Weiterhin sind die Schalthebel der Macht, also jene Positionen die mit entsprechenden Entscheidungskompetenzen ausgestattet sind, weitgehend Männern vorbehalten - und dies nicht, weil es an kompetenten weiblichen Bewerberinnen fehlt. Das davon nicht nur die Privatwirtschaft, sondern auch die öffentliche Verwaltung betroffen ist, zeigt der Fall von Frau B.

Frau B., langjährige Angestellte in einem Landesamt und außer dem Amtsdirektor, der demnächst in Pension gehen wird, einzige Akademikerin, wird schwanger.

Von ihrem Vorgesetzten gerufen, erlebt Frau B. folgende Szene:

"Da sie demnächst in Mutterschaft gehen werden, würde ich sie bitten, sich jetzt schon um einen Ersatz für sie umzusehen. Achten sie dabei darauf, daß es sich um einen Mann mit akademischem Titel handelt, da ich diesen in der Folge als meinen Nachfolger aufbauen möchte. Sie als Frau haben ohnehin kein Interesse an einer Führungsposition."

Wenn Betriebe sich plötzlich doch um ihre weiblichen Mitarbeiterinnen bemühen, dann meistens nicht, weil sie plötzlich die Chancengleichheit entdeckt haben, sondern weil sie über diese einen weiblichen Kundenkreis erreichen wollen.

Mit dieser Form der Diskriminierung der Frauen am Arbeitsplatz werden wir wohl auch in nächster Zukunft noch konfrontiert sein. Denn obwohl man sich offiziell europaweit um eine Beseitigung der Chancenungleichheit bemüht, weigerten sich die europäischen Staaten bisher, sich auf gesetzliche Quoten festzulegen, die Frauen bei gleicher Qualifikation so lange bevorzugt behandeln, bis sie tatsächlich in den gleichen Positionen wie Männer sind.

Im Oktober 1995 verkündeten die durchwegs männlichen Richter des Europäischen Gerichtshofes :

"Wenn Frauen automatisch der Vorrang eingeräumt wird, ergäbe sich eine Diskriminierung der Männer aufgrund des Geschlechts"

Es ging bei diesem Gerichtsfall um eine gleich qualifizierte Frau, die ihrem männlichem Bewerber mit der Begründung vorgezogen wurde, dass es noch so wenige Frauen in dieser Funktion gäbe. 6

Wie groß das Interesse der EU ist, die Chancengleichheit der Frauen zu fördern, zeigen einige andere Daten.

Während für das "Förderungsprogramm" Chancengleichheit von 1996-1999 30 Millionen ECU veranschlagt sind , verschlingen Programme wie das über die technologische Entwicklung in einem Zeitraum von vier Jahren 12,3 Milliarden ECU 7

Tipps
Informieren sie sich über ihre Rechte:

Fordern sie über das Frauenbüro im Amt für Familie, Frau und

Jugend, Romstr. 79 39100 Bozen, Grüne Nummer 167 - 201838 die

kostenlose Informationsbroschüre Frauen eres info donne an.

Für kostenlose Informationen über ihre Rechte als werdende Mutter können sie sich das INCA des AGB/CGL, INAS des SGB/CISL,ITAL der SGK/UIL, an den sozialen Beratungsring des ASGB, an den KVW/ACLI an das ENASCO der Kaufleute und Dienstleiter, INAPA des Landesverbandes der Handwerker und EPASA der Handwerkervereinigung und an das EPACA für Bäuerinnen wenden.

Arbeitsförderungsinstitut, Neubruchweg 5, 39100 Bozen, Tel. 0471 993540

Part Time - Genossenschaft, Südtiroler Str. 13 - 39100 Bozen, Tel. 0471 978238

Dienststelle des Europäischen Sozialfonds, Berufsbildungskurse des ESF, Piavestr. 2, 39100 Bozen, Tel. 0471 993131

Erkundigen sie sich nach speziellen EU-Fördermaßnahmen

Fordern sie die kostenlose Ausgabe der österreichischen

Frauenratgeberin an ( Bundeskanzleramt, Abteilung VII/3,

Ballhausplatz 1 - A - 1014 Wien

Gewalt
Dass Frauen im Leben nicht dieselben Chancen haben wie Männer zeigt sich auch in Extremsituationen.

Obwohl sie zumeist nicht zu den aktiv Kriegführenden gehören, sind Frauen und Kinder die bevorzugten Opfer von Gewalttaten in Kriegszeiten.

Indem man Kinder und Frauen vergewaltigt, foltert und mordet, zermürbt man(n) den Feind.

Unschuldige und Wehrlose, werden damit das Ziel unkontrollierter Aggression.

Obwohl auch Männer diesen Kriegsverbrechen zum Opfer fallen, sind es mehrheitlich Frauen und Kinder, die das Ziel solcher Aktionen werden.

Durch die Ermordung und Vernichtung der Frauen und Kinder löscht man den Feind gleichsam durch einen Genozid aus.

Beispiele hierfür gibt es genug.

Ob es die Frauen im Balkankrieg waren, die in regelrechten Vergewaltigungslagern gefoltert und mißbraucht wurden, oder die Frauen in Algerien, die ihre Bürgerrechte einfordern und dafür von den fundamentalistischen Kampftruppen auf grausamste Weise getötet werden oder die Frauen Afghanistans, die von den Taliban mit dem Tod bestraft werden, wenn sie sich nicht deren mittelalterlichem Terrorregime beugen wollen, die Reihe ist endlos.

Gerade aber der Balkankrieg hat auf erschreckende Weise gezeigt, dass ein derartiges Verhalten nicht nur in Ländern vorkommt, die weit entfernt sind und einer anderen Kultur angehören.

es reicht scheinbar das Gespenst des Krieges aus und eine oberflächlich zivilisierte Gesellschaft ist zu den grauenvollsten Verbrechen fähig.

Dass Frauen aber nicht nur in Kriegszeiten häufiger unschuldig Opfer von Gewalttaten sind, zeigen auch die neuesten Daten der Statistik.

So geben laut einer Umfrage, die das nationale Statistikinstitut ISTAT mit 20.000 Frauen im Alter von 14 bis 59 durchgeführt und im September 1998 veröffentlicht hat, ca. 4% der italienischen Frauen an, einmal in ihrem Leben vergewaltigt worden zu sein.

Die befragten Frauen geben weiters an, dass diese Vergewaltigungen bzw. der Versuch einer Vergewaltigung zu 29,9 % zu Hause, zu 10,5% im Auto und zu 8,1 % am Arbeitsplatz stattgefunden hat (Südtiroler Tageszeitung vom 23. September 1998).

Diese Aussagen bestätigen, dass auch Plätze, die in der Regel als sicher galten wie etwa die Wohnung oder der Arbeitsplatz es für Frauen keineswegs sind.

Auch der Kreis der Täter, wie er aus dieser Studie hervorgeht, ist mehr als beunruhigend. In 23,5% der Fälle sind es Freunde, in 17,7% sind es Bekannte, in 8% der Fälle sind es Ehepartner, ehemalige Ehepartner oder Verwandte und in 6,5% der Fälle sind es Verlobte oder ehemalige Verlobte.

Aus der Erhebung geht weiters hervor, daß nur 1,3% der Fälle von versuchter Vergewaltigung und nur 32% der Vergewaltigungen angezeigt wurden (Südtiroler Tageszeitung vom 23. September 1998).

Dieses Verhalten erklärt sich einerseits mit der noch weitverbreiteten Tabuisierung derartiger Gewalttaten, andererseits wird gerade sexuelle Gealt an Frauen, sofern sie nicht minderjährig sind, noch weitgehend verharmlost.

Dies ergibt sich u.a. auch aus dem dafür vorgesehenen Strafmaß.

Das Gerichtsverfahren, aber nicht zuletzt auch das Verhalten der Massenmedien läßt viele Opfer von Vergewaltigungen vor einer Anzeige zurückschrecken.

Zu groß, glauben sie, ist die Gefahr, dass nicht der Täter sondern sie selbst das Opfer einer sensationsgierigen Presse werden, die auch nicht davor zurückschreckt, das Vergewaltigungsopfer zur Zielscheibe diffamierender Unterstellungen zu machen, wenn dies die Verkaufszahlen fördert.

Die Gerichte sind immerhin auch noch mehrheitlich von männlichen Richtern und Staatsanwälten besetzt, was die Gefahr einer allzu männlichen Perspektive bei der Beurteilung einer Vergewaltigung naheliegend macht.

Tipps
Informieren sie sich, was man unter sexueller Belästigung

versteht und welche Gesetze sich damit befassen.

Sie können dafür die kostenlose Informationsbroschüre, die das

Komitee für Chancengleichheit herausgegeben hat, anfordern.

(Sie können sie über die Autonome Region Trentino Südtirol,

Duca d'Aosta-Str. 40, 39100 Bozen beziehen)

Kontaktfrau und Mitglied des regionalen Komitees für Chancen-

gleichheit ist Frau Dr. Petra Veneri, Grundbuch und Kataster,

Tel. 0471/290289 ( vormittags)

Wenn sie bereits das Opfer einer Vergewaltigung oder einer sexuellen Belästigung geworden sind, können sie sich an folgende Stellen wenden, um Hilfe oder auch nur Informationen zu bekommen:

A.I.E.D. "Andreina Emeri", Frauen- und Familienberatungsstelle, Eisackstr. 6, 39100 Bozen, Tel.0471.979399

Familienberatungsstelle "LILITH", Freiheitsstr.75, 39012 Meran, Tel. 0473.212545

Young + Direct, Dienstzeit am Jugendtelefon von 14.30 - 18.30 Uhr außer Samstag und Sonntag, Grüne Nummer 167 - 854004, Postfach 64, oder A. Hofer Str. 36, 39100 Bozen

Frauen helfen Frauen, Dr. Streiter Gasse 1/b, 39100 Bozen, Tel. 0471.973399, Lauben 250,39012 Meran, Tel. 0473 211611

Seebäckhaus, Oberragen 1, 39031 Bruneck

Frauenhaus Meran - für Frauen in Gewaltsituationen, Freiheitsstr. 184/A 39012 Meran, Tel. 0473 222335
(Unterstützung, Information, Rechtberatung und vorübergehende Unterkunft für Frauen in Gewaltsituationen)

Verwendete und zu empfehlende Literatur:
Pusch F. Luise, Das Deutsche als Männersprache, Suhrkamp Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1984.
Rossmann Eva, Heim an den Herd, Folio Verlag, Wien Bozen 1996.


Cristine Holzer
Parità di diritti fra uomo e donna
abstract del testo tedesco

Anche se secondo la costituzione i diritti di uomo e donna dovrebbero essere gli stessi, nella vita quotidiana ogni donna si accorge che questo non corrisponde alla realtà.

In tante culture la discriminazione della donna inizia già con la lingua usata nei suoi confronti. Per tante professioni esistono o vengono solo usati termini maschili, come se la donna professionalmente fosse inesistente. Questa discriminazione linguistica viene attuata con tanta naturalezza, che spesso persino le donne parlano di se in termini maschili.

L'opinione pubblica rifiuta di ammettere, quanto la lingua rispecchi la propria ideologia e in questo caso, quanto una società misogina manifesti questo attegiamento anche attraverso la lingua.

Più evidente risulta la discriminazione della donna nel campo del lavoro.

Anche se le statistiche provano che sul mercato del lavoro il numero di donne con titoli di studi medio-alti ( esame di maturità - laurea ) è il doppio di quello degli uomini con la stessa qualifica, sono ancora gli uomini che vengono privilegiati nella loro carriera. Le statistiche dimostrano, che i ruoli dirigenziali vengono quasi esclusivamente occupati da uomini. Alle donne, spesso anche pluriqualificate, non mancano titoli di studio o esperienza professionale oppure competenza manageriale, l'attributo necessario per raggiungere il potere, di cui sono prive, è purtroppo di tipo anatomico.

La violenza infine, con la quale ogni donna ‚ costretta a con-vivere e intendo per violenza anche il costante timore di subirla, è forse la prova più schiacciante della discriminazione della donna. Non è necessario riferirsi agli atti di violenza che subiscono le donne nelle zone di guerra, basta guardare la violenza subita dalle donne nei paesi cosiddetti civilizzati in tempo di pace.

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