Regierung zeigt ihr wahres Gesicht

Anschlag auf die Rechte der Volksgruppen

GfbV Logo
Wien, am 10.04.2000


Auf scharfe Kritik des Österreichischen Volksgruppenzentrums stößt das Vorhaben von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel für eine plakative Staatszielbestimmung zu Volksgruppen in der österreichischen Bundesverfassung. Laut Begutachtungsentwurf des Bundeskanzlers soll eine "Staatszielbestimmung zu Volksgruppen" im Artikel 6a der Bundesverfassung verankert werden (Wortlaut: "Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihren Volksgruppen und deren historisch gewachsener sprachlicher und kultureller Vielfalt".) und gleichzeitig die im Artikel 19 Staatsgrundgesetz festgelegten Grundrechte der österreichischen Volksgruppen aufgehoben werden. Das Österreichische Volksgruppenzentrum verurteilt die Pläne Schüssels als "Anschlag auf den Österreich ohnehin sehr dürftigen rechtlichen Schutz der Volksgruppen".

"Eine pharisäerhafte Bestimmung, die der internationalen Öffentlichkeit den Eindruck eines positiven Handelns der schwarz-blauen Regierung vermitteln soll, wird in Wahrheit dazu benützt um existenzielle Rechte, wie das unverletzliche Recht auf Wahrung und Pflege der Nationalität und Sprache, die Gleichberechtigung der Minderheitensprachen in Schulen, vor Ämtern und im öffentlichen Leben sowie das Recht der Erlernung der zweiten Landessprache aus dem österreichischen Grundrechtekatalog zu streichen. Dies wäre gleichbedeutend mit einer ersatzlosen Streichung der Grundrechte auf Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit, Kultfreiheit und Freiheit der Wissenschaft und Kunst, ebenfalls festgelegt in Staatsgrundgesetz 1867" heißt es in einer Presseaussendung des Österreichischen Volksgruppenzentrums.

"Die schlimmsten Pessimisten haben unter der schwarz-blauen Koalition einen Stillstand in der Minderheitenpolitik befürchtet, Schüssel räumt mit dem Minderheitenschutz gleich ganz auf und will die einzige autonome (nicht durch Staatsvertrag gesicherte) substantielle Verfassungsnorm zum Schutz der Minderheiten aufheben. Die internationalen Beobachtungsmaßnahmen haben schneller als befürchtet einen tiefen Sinn bekommen, jetzt ist eine Reaktion Europas befordert, sagte der Präsident des Österreichischen Volksgruppenzentrums Mag. Marjan Pipp.

"Diesen Anschlag auf die Grundrechte der österreichischen Volksgruppen würden leider auch einige Grün- und SPÖ-Politiker sowie der Vorsitzende des kroatischen Volksgruppenbeirates, Ivansits assistieren. Diese fordern schon seit Jahren eine derartig nichtssagende Staatszielbestimmung", ergänzte Pipp und forderte von der österreichischen und internationalen demokratischen Öffentlichkeit Unterstützung ein, um zumindest die Streichung der Volksgruppenrechte zu verhindern.

Das Österreichische Volksgruppenzentrum fordert schon seit Jahren gemeinsam mit namhaften Rechtswissenschaftern gerade die Novellierung des Artikel 19 Staatsgrundgesetz um die zersplitterte Rechtslage zum Schutz der Volksgruppen auf ein einheitliches Niveau zu heben. Dies wurde nun von der neuen Bundesregierung, die damit ihr wahres Gesicht gezeigt habe, unterlaufen. Dagegen müsse man sich wehren, zumindest solange noch die Möglichkeit dazu bestehe, heißt es in einer Presseaussendung des Österreichischen Volksgruppenzentrums.

INDEX
HOME
Eine Publikation der Gesellschaft für bedrohte Völker. Weiterverbreitung bei Nennung der Quelle erwünscht
Una pubblicazione dell'Associazione per i popoli minacciati. Si prega di citare la fonte @@@ WebDesign: M. di Vieste