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Slowenien ist Partner des Österreichischen Staatsvertrages

Aussagen Khols sind verantwortungslos

Wien, am 9. Februar 2005

"Slowenien ist Rechtsnachfolger des Mitunterzeichners des Österreichischen Staatsvertrages Jugoslawien und hat gegenüber der slowenischen Volksgruppe die Pflicht, die Erfüllung der im Artikel 7 festgelegten Minderheitenrechte einzumahnen", heißt es in einer Presseerklärung des Österreichischen Volksgruppenzentrums zu Aussagen von Nationalratspräsident Andreas Khol in der heutigen Ausgabe der Slowenischen Tageszeitung Delo.

Dort behauptet Nationalratspräsident Khol in einem Interview "Slowenien ist nicht Partner des Österreichischen Staatsvertrages" und in Bezug auf ein Gespräch mit Parlamentariern der Republik Slowenien vergangene Woche im Österreichischen Nationalrat " wir verhandeln nicht auf Grundlage von Verträgen, die in der Zeit des kalten Krieges geschlossen wurden".

Diese Aussagen seien vor allem im heurigen Gedenkjahr verantwortungslos und unakzeptabel und ließen erkennen, dass Österreich auch weiterhin nicht gewillt sei, den Artikel 7 des Staatsvertrages gänzlich zu erfüllen. "Der Österreichische Staatsvertrag bildet immerhin die Grundfeste der Zweiten Republik und ist mit seinen Minderheitenschutzbestimmungen, ebenso wie der Pariser Vertrag in Bezug auf den Schutz der Südtiroler, Teil des internationalen Menschenrechtsschutzes. Und dieser ist seit der OSZE Schlussakte von Helsinki sowie der einschlägigen Dokumente des Europarates, vor allem des Artikels 1 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, Angelegenheit der internationalen Staatengemeinschaft", heißt es in der Erklärung des Österreichischen Volksgruppenzentrums.

Info: Hubert Mikel, Österreichisches Volksgruppenzentrum, Teinfaltstr. 4, 1010 Wien. Tel.: +43(0)1 5331504, Fax: +43(0)1 5355887, E-mail: oevz@twinet.net


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