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Tschetschenien: 
noch Verletzungen der Genfer Konventionen!
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Bozen, Bern, 20.9.2001


Russische Panzer in TschetschenienDie Genfer Konventionen von 1949 sowie ihre beiden Zusatzprotokolle von 1977 beinhalten unter anderem den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten, Insbesondere die Vierte Konvention und die beiden Zusatzprotokolle schreiben Schutzbestimmungen fest.

Die Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung werden in Tschetschenien massiv und permanent verletzt. Dies belegen übereinstimmend die Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen. Am 20. April 2001 hat die (UNO- Menschenrechtskommission die Resolution 2001/24 verabschiedet, in welcher Russland wegen des unverhältnismässigen Einsatzes der Streitkräfte und der massiven Menschenrechtsverletzungen verurteilt wurde. Russland wird aufgefordert, alle Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes zu untersuchen. In der Resolution wird Russland explizit auf seine Verpflichtungen im Rahmen der Genfer Konventionen und des II. Zusatzprotokolls hingewiesen.

Als Vertragsstaat der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle hat sich die Schweiz verpflichtet, die Vierte Konvention zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten "unter allen Umständen einzuhalten und (deren) Einhaltung durchzusetzen" (gemeinsamer Art. l der Konventionen und der Zusatzprotokolle). Als Depositarstaat hat die Schweiz eine weitere Aufgabe übernommen, denn gemäss Art. 7 des Protokolls l "beruft der Depositarstaat auf Antrag eines einzelnen oder mehrerer Vertragsstaaten und mit der Zustimmung der Mehrheit eine Versammlung aller Vertragsstaaten ein, um die generellen Schwierigkeiten bezüglich der Anwendung der Konvention und des Protokolls zu untersuchen."

Diese Verpflichtungen der Schweiz bezüglich der Einhaltung der Genfer Konventionen in Tschetschenien bilden die Basis für eine Reihe von politischen Initiativen, welche die Gesellschaft für bedrohte Völker zusammen mit dem tschetschenischen Aussenminister und tschetschenischen Menschenrechtsorganisationen in der Schweiz startet.


Siehe auch:
Linkwww.gfbv.it/2c-stampa/01-2/010731de.htmlLinkwww.gfbv.it/2c-stampa/01-3/010913de.html
Linkwww.gfbv.it/3dossier/cecenia/010613cecenia.html
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