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Ständiger internationaler Strafgerichtshof wird Wirklichkeit
"Meilenstein in der Menschheitsgeschichte"
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Bozen, Göttingen, 11.4.2002

Als "Meilenstein in der Menschheitsgeschichte" hat die Gesellschaft für bedrohte Völker International (GfbV) die Hinterlegung der 60. Beitrittsurkunde zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) an diesem Donnerstag (11. April) bei den Vereinten Nationen in New York gewürdigt. "Endlich werden Richter permanent darüber wachen, dass die Verantwortlichen für Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft werden", erklärte der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch, am Donnerstag in Göttingen. Amt und Stellung der Täter werden dieses Gericht nicht mehr beeindrucken, denn sie sollen individuell zur Verantwortung gezogen werden, wenn die nationale Gerichtsbarkeit versagt. "Nach den Militärgerichten von Nürnberg und Tokio sowie den vom UN-Sicherheitsrat eingerichteten Sondertribunalen für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda wird damit erstmals in der Geschichte ein permanentes internationales Strafgericht Wirklichkeit. Durch seine Verankerung in einem völkerrechtlichen Vertrag und die Anerkennung internationaler Rechtsstandards in seinem Statut hat dieses Gericht eine nie dagewesene Legitimität", sagte der Menschenrechtler.

"Dass der IStGH so überraschend schnell errichtet wird, spricht für die Bereitschaft der Vertragsparteien, das Gericht auch praktisch zu unterstützen. Das lässt für die Zukunft hoffen", meinte der GfbV-Experte für eine UN-Reform, Andreas Bummel. Für die Effektivität der Strafverfolgung durch den IStGH sei es jetzt wichtig, dass möglichst alle Staaten das Statut ratifizieren. Denn bei der Konferenz in Rom konnte die Forderung nach universeller Zuständigkeit des Gerichtshofes nicht durchgesetzt werden. Es gilt das Territorial- und Täterprinzip. "Zur Rechenschaft gezogen
werden kann ein Täter demnach nur dann, wenn er einem Staat angehört, der das Statut ratifiziert hat oder wenn die Verbrechen auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates verübt wurden. Da die Ratifikation von wichtigen Ländern wie China, Indien, Indonesien, Israel, Pakistan, Russland und der Türkei noch ausstehen, könnten schwerwiegende Lücken entstehen", befürchtet Bummel. Es gebe jedoch Grund zu Optimismus, denn die Einrichtung des IStGH zeige, dass Fortschritte im Völkerrecht und der internationalen Diplomatie auch gegen massiven Widerstand möglich seien. Dies gelte vor allem in Hinblick auf die USA. Mit ihrer grotesken Ablehnung des IStGH habe sich die USA in arroganter Weise über die Staatengemeinschaft und die Menschenrechte gestellt. Das könne nicht kritiklos akzeptiert werden.

Das Statut des Gerichtshofes muss von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden. Dies hat die Staatengemeinschaft 1998 auf ihrer Konferenz über die Einrichtung des IStGH 1998 in Rom so beschlossen. Nach 56 Staaten wollen Kambodscha, Irland, Jordanien und Rumänien am Donnerstag das Statut ratifizieren. Wahrscheinlich schließen sich sieben weitere Länder an. Nach Hinterlegung der 60. Urkunde wird das Statut laut Artikel 126 nach einer Frist von 60 Tagen am Anfang des darauffolgenden Monats in Kraft treten. Dies wird nun am 1. Juli 2002 der Fall sein.



Siehe auch:
Linkwww.gfbv.it/2c-stampa/01-3/010926de.htmlLinkwww.gfbv.it/2c-stampa/01-3/010914de.html
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