Sende diese Seite an deine FreundeSende diese Seite an deine Freunde
Offener Brief an die Stiftung Alexander-Langer und die Teilnehmer des Festivals "euromediterranea"
Menschenrechte für indigene Völker
Italien soll die ILO-Konvention 169 ratifizieren!
Gesellschaft für bedrohte Völker Logo
Bozen, 13.6.2002

Die Gesellschaft für bedrohte Völker-Südtirol appelliert an die Langer-Stiftung und an die Teilnehmer des Festivals, sich für die Ratifizierung der ILO-Konvention 169 zum Schutz indigener Völker einzusetzen. Gemeinsam mit dem internationalen Klimabündnis soll sich die Stiftung für eine italienische Ratifizierung der ILO-Konvention engagieren.

Anläßlich des UN-Gipfels in Johannesburg soll Italien einen Schritt zu den indigenen Völkern wagen. In dieser ILO-Konvention wird in 44 Artikeln nicht nur die Gleichberechtigung von Ureinwohnern in der Arbeits-Welt festgeschrieben. Vielmehr werden auch spezifische Grundrechte festgelegt, so etwa das Recht auf das eigene Territorium, die eigene Lebensweise, Kultur und Sprache.

Mit der Ratifizierung der Konvention erhält die Außen- und Wirtschaftspolitik eine neue Richtschnur. Bei der Planung und Durchführung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit wird das Abkommen zum Wegweiser. In diesem Sinne hat die EU-Kommission ein Strategiepapier zur künftigen Entwicklungszusammenarbeit mit indigenen Völker vorgelegt, das ausdrücklich Bezug nimmt auf die ILO-Konvention 169. 1998 wurde vom EU-Ministerrat eine entsprechende Resolution verabschiedet.

Mit einer weltweiten Anerkennung der ILO-Konvention 169 wird eine international verbindliche Norm geschaffen, die neben den universell gültigen Menschenrechten insbesondere die Landrechte, die kulturelle Identität und das Recht indigener Völker anerkannt, die eigene Zukunft in die Hand zu nehmen. So hat das Europarparlament bereits 1994 die EU-Regierungen aufgefordert, der Konvention beizutreten. Das wäre eine Art Wiedergutmachung für zugefügtes Leid an den indigenen Völkern. Eine Wiedergutmachung, um die UN-Dekade indigene Völker (1994-2004) erfolgreich abzuschließen.

Die GfbV appelliert deshalb an die Stiftung und Festivals-Teilnehmer, eine entsprechende Resolution zugunsten der Ratifizierung der ILO-Konvention 169 zu verabschieden:

1) Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Konvention 169 durch Italien, die übrigen EU-Mitgliedsstaaten und die EU (wie vom Europaparlament 1994 empfohlen);

2) Einbeziehung der Rechte indigener Völker in die EU-Vertragspolitik (wie in einem Arbeits-Papier der EU-Kommission aus dem Jahr 1997 vorgesehen),

3) Schaffung einer Koordinierungsstelle zu indigenen Völker in der EU-Kommission (vom Europa-Parlament gefordert),

4) Die EU-Staaten sollen die UNO drängen, die von der Working Group for Indigenous Peoples vorgelegte Erklärung über die Rechte indigener Völker als Deklaration und Konvention zu verabschieden.


Siehe auch:
Linkwww.gfbv.it/3dossier/diritto/ilo169-conv-dt.htmlLinkwww.gfbv.it/3dossier/seattle.html
Linkwww.gfbv.it/3dossier/ilo169-dt.htmlLinkwww.gfbv.it/2c-stampa/02-2/020513de.html
Linkwww.ilo.org/Linkwww.ilo.org
Euromediterranea-Programm: Linkwww.alexanderlanger.org/ger/euromed2002_de.html
Link an IndexINDEX
Link an HomepageHOME
Letzte Aktual.: 13.6.2002Link an CopyrightCopyrightLink an SuchmaschineSuchmaschine - URL: www.gfbv.it/2c-stampa/02-2/020613de.html - WebDesign & Info: E-mailM. di Vieste