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Österreich/Sprachminderheiten - Spärlich gefördert

Die finanzielle Aushungerung der Minderheiten - Für die österreichische Regierung sind die Sprachminderheiten offensichtlich "wertlos"

Bozen, 1. Juli 2004

Die verschiedenen Organisationen der Minderheiten und das Österreichische Volksgruppenzentrum kritisieren seit Jahren die mangelnde Förderung der Sprachminderheiten. In ihrer Kritik werden sie nun vom Rechnungshof unterstützt. Dessen Bericht ist ein negatives Zeugnis für die Minderheitenpolitik Österreichs. Für die GfbV eine weitere Bestätigung, daß es Österreich mit seinem Verfassungsauftrag zugunsten der Minderheiten nicht besonders ernst nimmt.

Der Bericht des Rechnungshofes kritisiert recht ungeschminkt die im Bundeskanzleramt angesiedelte Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten und deren Arbeit. Mit rund 3,8 Millionen Euro blieben die Volksgruppenförderung und auch ihre Aufteilung auf die einzelnen Volksgruppen seit 1995 unverändert. Bei der Umsetzung der im Volksgruppengesetz vorgesehenen Aufgaben kam es im Bundeskanzleramt zu Verzögerungen, insbesondere bei der Auszahlung der Förderungsmittel.

Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der einzelnen Volksgruppen bestand eine unausgewogene Verteilung der Förderungsmittel, kritisierte außerdem der Rechnungshof. So stellen die Ungarn ein Drittel der Angehörigen der Minderheiten. Die ungarische Sprachminderheit erhält aber nur 7,6 Prozent der Förderungsmittel.

NGO-Vertreter der ungarischen Sprachminderheit haben öfters gegen die Benachteiligung protestiert. Zuletzt stellte Ernst Kulmann am 21. April 2004 bei einer Überprüfung der österreichischen Volksgruppenpolitik durch das EU-Antirassismus-Büro ECRI fest, dass er sehr wohl eine Diskriminierung seiner Volksgruppe sehe. Die Angehörigen der ungarischen Minderheit verlangen bei gleicher Größe der Volksgruppen wie die Slowenen oder Kroaten gleich viel Förderung und nicht ein Viertel dieser Gruppen, das ist laut Kulmann eine glatte Diskriminierung.

Der gemäß dem Volksgruppengesetz jährlich dem Nationalrat vorzulegende Bericht wurde vom Kanzleramt zuletzt für das Haushaltsjahr 1995 erstellt. Der Rechnungshof kritisiert, dass die anlässlich der Überprüfung der Volksgruppenförderung im Jahr 1997 vom Bundeskanzleramt zugesagten Bemühungen zur Steigerung der Projektförderung nicht konsequent fortgeführt wurden.

Wir erinnern aber auch daran, daß auch der Verfassungsgerichtshof die Minderheitenpolitik der österreichischen Regierung kritisierte. Immer wieder mußten die Verfassungsrichter die Regierungen zwingen, dem Verfassungsauftrag des Minderheitenschutzes nachzukommen. Aus diesem Grund ist der Artikel 7 des Staatsvertrages auch nur teilweise umgesetzt worden. Die amtierende Bundesregierung weigert sich beharrlich, das Verfassungsgerichtsurteil zu den zweisprachigen deutsch-slowenischen Ortsnamen in Südkärnten umzusetzen.

Die österreichische Schutzmacht für Südtirol tritt damit die Prinzipien des Minderheitenschutzes mit Füßen.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040220de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/031110de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/031110de.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/oe-konvent.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/regenbogen.html

* www: www.kv-roma.at | www.eblul.org | europa.eu.int/futurum/ | www.initiative.minderheiten.at | www.hravtskicentar.at | volksgruppen.orf.at

Letzte Aktual.: 2.7.2004 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040701de.html | XHTML 1.0 / CSS | WEBdesign, Info: M. di Vieste
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