Eine EU-Grundrechtecharta ohne Rechtskraft wäre so überflüssig wie ein Kropf
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Bozen, Göttingen, 21.6.2000

Als bürgerfeindlich und undemokratisch hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Erklärung der in Portugal konferierenden EU-Regierungen kritisiert, die EU-Grundrechtecharta solle nur unverbindlich sein. "Damit würden die Hoffnungen sprachlicher, ethnischer und anderer Minderheiten in Europa rücksichtslos zerschlagen", erklärte der stellvertretende Leiter der GfbV-Menschenrechtsarbeit, Andreas Selmeci, am Dienstag.

Denn mit der Charta verbundene Projekte wie z.B. die Einführung eines Diskriminierungsverbotes, das für alle in Europa lebenden Menschen gelten würde, würden damit hinfällig. "Eine EU-Grundrechtecharta ohne Rechtskraft wäre so überflüssig wie ein Kropf", sagte Selmeci. "Wir fordern die deutsche Bundesregierung dazu auf, an ihrem selbst erklärten Ziel festzuhalten und bei Ländern, die sich bisher distanziert geben, Überzeugungsarbeit zu leisten."

Mit den Verträgen von Maastricht und Amsterdam, Binnenmarkt und Währungsunion, Schengener Abkommen und gemeinsamer Außenpolitik habe die EU längst Züge einer Staatenbundes angenommen. Daher war die Forderung nach einer verbindlichen Grundrechtecharta in Deutschland Konsens unter allen Bundestagsparteien und nahezu allen Nichtregierungsorganisationen, die sich für Menschenrechte, soziale Rechte, Umwelt- und Datenschutz usw. einsetzen. Ein ähnliches Bild hat sich auch auf der öffentlichen Anhörung durch den Grundrechte-Konvent am 27. April 2000 in Brüssel ergeben.

Die GfbV hat sich bei den Parlamenten mehrerer Eu-Mitgliedsländer sowie beim Konvent für die Einbindung eines wirksamen Minderheitenschutzes in die Grundrechtecharta eingesetzt. Über das Verbot von Diskriminierung hinaus gehörten dazu ein Vertreibungsverbot sowie ein Artikel, der den Angehörigen der europäischen Minderheiten das Recht auf den Gebrauch ihrer Sprache, die Pflege ihrer Kultur und die Ausübung ihrer Religion sichert.
 

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