10 Jahre Klimabündnis für indigene Rechte
Auch das Klimabündnis in Italien muss weiter Druck machen für gesicherte indigene Rechte
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Bozen, 7.6.2000

Das internationale Klimabündnis hat sich auf der Jahresversammlung in Bozen (vom 16. bis zum 18. Mai 2000) mit der "Bozner Erklärung" verpflichtet, die west-europäischen Staaten zur Ratifizierung der ILO-Konvention 169 zum Schutz indigener Völker zu drängen. Bisher haben nur Norwegen, Dänemark und die Niederlande diese Konvention ratifiziert. In dieser Konvention wird in 44 Artikeln nicht nur die Gleichberechtigung von Ureinwohnern in der Arbeits-Welt vorgeschrieben. Vielmehr werden auch spezifische Grundrechte festgelegt, so etwa das Recht auf das eigene Territorium, die eigene Lebensweise, Kultur und Sprache.

Leider hat vor kurzem die italienische Regierung klar gemacht, daß sie sich gegen jedes gesetzliche Regelwerk wendet, das indigene Rechte vorsieht. Italien begründete  die Ablehnung der gemeinsamen EU-Erklärung zur Biodiversität beispielsweise damit, daß es in der EU keine indigene Völker gibt (siehe Presserklärung vom 30.5.2000). Die GfbV wird deshalb die Jahresversammlung der 60 italienischen Gemeinden im Klimabündnis (davon sind 55 Südtiroler Gemeinden) im Herbst auffordern, die Regierung in Rom zu einer indigenenfreundlicheren Position zu bewegen.

Bedauerlich ist, daß das Klimabündnis in seiner "Bozner Erklärung" die EU-Staaten nicht dazu drängt, die UNO zur Verabschiedung der "Deklaration indigener Rechte" als Ergänzung der Allgemeinen Menschenrechte und als bindende Konvention zu bewegen. Das wäre eine Art Wiedergutmachung für zugefügtes Leid an den indigenen Völkern. Eine Wiedergutmachung, um die UN-Dekade indigene Völker (1994-2004) erfolgreich abzuschließen.

Die GfbV wird deshalb die italienischen Gemeinden im Klimabündnis auf ihrer Jahresversammlung aufordern, die "Bozner Erklärung" zu ergänzen:
1) Ratifizierung und Umsetzung der ILO-Konvention 169 durch Italien, die EU-Mitgliedsstaaten und die EU (wie vom Europaparlament 1994 empfohlen),
2) Einbeziehung der Rechte indigener Völker in die EU-Vertragspolitik (wie in einem Arbeits-Papier der EU-Kommission aus dem Jahr 1997 vorgesehen),
3) Schaffung einer Koordinierungsstelle zu indigenen Völker in der EU-Kommission (vom Europa-Parlament gefordert und auch von der EU-Kommission zugesagt),
4) Die EU-Staaten sollen die UNO drängen, die von der Working Group for Indigenous Peoples vorgelegte Erklärung über die Rechte indigener Völker als Deklaration und Konvention zu verabschieden.

Siehe die "Bozner Erklärung" des internationalen Klimabündnisses (PDF-Datei, deutsche Version; englische Version)

Siehe auch unser Dossier über die Seattle Deklaration der Indigenen Völker
 

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