NATO und ihre Mitgliedstaaten müssen
Konsequenzen aus der humanitären Rechtfertigung
ihrer Kosovo-Intervention ziehen:

Massenvertreibungen und Gewalttaten

gegen kurdische Zivilisten in der Türkei verhindern!

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Bozen, den 28. Mai 1999


Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordern die NATO und ihre Mitgliedstaaten dazu auf, den Prinzipien des humanitären Völkerrechts, mit denen sie ihre militärische Intervention in Jugoslawien legitimiert haben, auch gegenüber ihrem Partner Türkei Geltung zu verschaffen.

In Kurdistan wurden  seit 1990 mindestens 3.428 kurdische Dörfer zerstört. Der Krieg hat mehr als 2,5 Millionen Vertriebenen und 40.000 Todesopfern verursacht, wobei 90% davon Kurden. Die türkische Armee zerstört die Lebensgrundlage der kurdischen Zivilbevölkerung und in vielen Regionen werden Flüchtlinge gezielt Hunger und Epidemien ausgesetzt . Schwere Menschenrechtsverletzungen durch türkische Sicherheitskräfte sind an der Tagesordnung: Kurdische Lehrer, Politiker, Unternehmer werden ermordet, gefoltert oder verschwinden spurlos.

Bei ihrer Intervention in Jugoslawien beruft sich die NATO darauf, daß sie schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord auch ohne einen entsprechenden Auftrag der Vereinten Nationen verhindern müsse. Außerhalb ihres Bündnisgebietes will sie durchsetzen, daß die vertriebenen Kosovo-Albaner in ihre Heimatorte zurückkehren können. Doch die NATO wird diesem hohen Anspruch nicht gerecht, wenn sie in ihren Reihen einen undemokratischen Staat duldet, der Völker- und Menschenrecht systematisch verletzt.

Deshalb ruft die GfbV den NATO-Rat dazu auf,


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