Nach Haftentlassung kurdischer Politiker
Gesellschaft für bedrohte Völker fordert von Türkei Amnestie aller politischen Gefangenen
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Bozen, den 13. Juli 1999


Nach der Freilassung von Murat Bozlak, Vorsitzender der "Demokratischen Partei des Volkes" HADEP, und sechs Mitgliedern seiner Partei aus türkischer Haft hat die Gesellschaft für bedrohte Völker International (GfbV) am Dienstag eine Generalamnestie für alle politischen Gefangenen in der Türkei gefordert. "Bis zu 10.000 Menschen werden aus politischen Gründen gefangen gehalten. Die Mehrheit von ihnen sind Kurden. Viele wurden zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie für Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder die Rechte der Kurden eingetreten sind", erklärte der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Türkei am vergangenen Donnerstag wegen Verletzung grundlegender Bürgerrechte in 15 Fällen verurteilt und den Klägern das Recht auf Schadenersatz zugesprochen.

"Die Freilassung einzelner politischer Gefangener bleibt ein Feigenblatt, wenn die türkische Regierung keine weiteren Konsequenzen aus diesem Urteil zieht", kritisierte Zülch. Bozlak war gemeinsam mit 46 anderen Kurden im Februar 1999 verhaftet worden, weil sie gewaltlos gegen die Verhaftung von PKK-Chef Abdullah Öcalan in Italien protestiert hatten. Ihnen drohten bis zu siebeneinhalb Jahren Haft. Der türkischen Tageszeitung Hürriyet zufolge wurden die sieben politischen Gefangenen, unter ihnen auch der stellvertretende Vorsitzende der HADEP, der Oberbürgermeister der Stadt Agri sowie vier Mitglieder des Parteivorstandes - am Montag freigelassen, die anderen 40 sind noch in Haft.

Aus politischen Gründen seien auch Akin Birdal, Vorsitzender des türkischen Menschenrechtsvereins, und die ehemalige kurdische Abgeordnete des türkischen Parlamentes, Leyla Zana, noch immer inhaftiert, kritisierte Zülch. "Gegen Naif Günes, ehemaliger kurdischer Abgeordneter der seit 1994 verbotenen demokratischen DEP-Partei, soll gerade heute der Prozeß beginnen." Der sechsfache Vater solle sich wegen "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande" verantworten, obwohl er sich stets von der PKK distanziert habe und deshalb von PKK-Mitgliedern angefeindet worden sei. Ihm drohten bis zu 15 Jahren Haft. Günes war in Deutschland als asylberechtigt anerkannt und am 11. Februar 1999 bei der Einreise in die Türkei auf dem Flughafen von Ankara festgenommen worden.
 

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