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Syrien: Kurdischem Menschenrechtler droht lebenslange Haft

Gesellschaft für bedrohte Völker bittet EU-Außenminister um Hilfe: Gerichtsverfahren gegen Maschal Tamo muss eingestellt werden!

Bozen, Göttingen, 23. März 2009

Kurdische Demonstration in Syrien. Kurdische Demonstration in Syrien.

Mit der dringenden Bitte um Hilfe für einen in Syrien inhaftierten kurdischen Menschenrechtler hat sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag an die EU-Außenminister gewandt. Maschal Tamo drohen nach § 289 des syrischen Strafgesetzbuches lebenslange Haft mit Zwangsarbeit oder sogar die Todesstrafe. Der sechsfache Vater hat die GfbV regelmäßig über die Menschenrechtslage in Syrien informiert. Ein Gericht in Damaskus soll am Mittwoch über sein Schicksal entscheiden.

"Jetzt soll Maschal Tamo offenbar mundtot gemacht werden, denn obwohl er sich immer friedlich und mit demokratischen Mitteln für die Menschenrechte eingesetzt hat, wird ihm aus heiterem Himmel vorgeworfen, er habe einen Bürgerkrieg anzetteln wollen", heißt es in dem Schreiben des GfbV-Bundesvorsitzenden Tilman Zülch an die Außenminister. "Die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage. Bitte nehmen Sie diesen mutigen Kurden in Schutz und üben Sie Druck auf die syrische Regierung aus, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird."

Maschal Tamo ist Sprecher der kurdischen Zukunftsbewegung. Er wurde in der Nacht vom 14. auf den 15. August 2008 in der Stadt Ain al-Arab im Norden Syriens von einer Patrouille des Geheimdienstes verschleppt. Seinen Angehörigen wurde über Wochen jegliche Auskunft über seinen Verbleib verweigert. Erst nachdem die GfbV sich an internationale Institutionen und Außenministerien demokratischer Staaten mit der Bitte um Unterstützung gewandt hatte, gaben die syrischen Behörden bekannt, wo Maschal Tamo festgehalten wurde. Kurz darauf jedoch wurde er angeklagt.