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Afghanistan: Nach 22 Monaten Haft

Unschuldig zum Tode verurteilter Journalist endlich freigelassen!

Bozen, Göttingen, 7. September 2009

Parvez Kaambakhsh. Parvez Kaambakhsh.

Mit großer Erleichterung hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag die Nachricht über die Freilassung des afghanischen Journalisten Parvez Kaambakhsh aufgenommen. Die Menschenrechtsorganisation bedauerte jedoch, dass die gegen den kritischen Journalisten verfügten Unrechtsurteile nicht aufgehoben wurden. Statt seine Unschuld festzustellen und ihn für die unrechtmäßige Haft zu entschädigen, sei Parvez nach massivem internationalem Druck bereits vor zwei Wochen aus dem Zentralgefängnis von Kabul zunächst an einen geheimen Ort gebracht und von dort aus kürzlich ins Ausland ausgeflogen worden. Seit seiner Verhaftung am 27. Oktober 2007 hatte sich die GfbV intensiv um seine Freilassung bemüht.

Auf Initiative der GfbV hatten sich Außenminister Frank-Walter Steinmeier und viele deutsche Politiker sowie Regierungen in aller Welt für seine Freilassung eingesetzt. Mehr als 100.000 Europäer hatten Petitionen für seine Freilassung unterzeichnet. In Deutschland engagierte sich gemeinsam mit der GfbV vor allem die Hamburger Stiftung für Verfolgte für ihn. Sie verlieh ihm eines ihrer Jahres-Stipendien.

"Die Freilassung des jungen Journalisten gleicht der Ausbürgerung eines unbequemen Kritikers", sagte der GfbV-Afghanistan-Experte Tillmann Schmalzried. Der Fall Parvez habe wie kein anderer die Defizite der afghanischen Strafverfolgung und des Justizwesens aufgezeigt. Spätestens seit er am 22. Januar 2008 zum Tode verurteilt worden war, wurde sein Fall zum Zankapfel zwischen der internationalen Gemeinschaft und der afghanischen Regierung. Auf Druck des Auslands hatte das Berufungsgericht das Todesurteil am 21. Oktober 2008 in eine 20-jährige Haftstrafe umgewandelt.

Mit der Inhaftierung und Verurteilung von Parvez sollte vor allem sein Bruder Sayed Yaqub Ibrahimi getroffen werden, ein angesehener Journalist und gefürchteter Kritiker der Warlords und ihrer Willkürherrschaft. Parvez war in einem Gerichtsverfahren, das afghanisches und internationales Recht verletzte, "wegen Angriff und Beleidigung des Heiligen Propheten sowie wegen vorsätzlicher Verfälschung von koranischen Versen" zum Tode verurteilt worden. Man warf ihm vor, einen im Internet verfügbaren Text, der den Propheten Mohammed beleidigte, unter Studenten der Balkh- Universität verbreitet zu haben. Parvez hatte dies immer bestritten und erklärt, seine Unterschrift sei gefälscht worden. Entlastungszeugen, die sein Anwalt anführte, wurden nicht vor Gericht vorgeladen. Unmittelbar nach seiner Verhaftung durch den Geheimdienst wurde er gefoltert, wie mehrere Zeugen glaubhaft versicherten. Die Behörden und das Gericht ignorierten jedoch alle Foltervorwürfe.