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Burma: Menschenrechtsverletzungen an Rohingya halten an

Burma baut Ghetto für 4.300 Muslime

Bozen, Göttingen, 29. Januar 2014

In Burma leben noch 120.000 Rohingya in Flüchtlingslagern. Foto: CC-by-nc-nd Mathias Eick EU/ECHO January 2013. In Burma leben noch 120.000 Rohingya in Flüchtlingslagern. Foto: CC-by-nc-nd Mathias Eick EU/ECHO January 2013.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Burmas Regierung vorgeworfen, in der Stadt Sittwe (Bundesstaat Arakan/Rakhine) ein Ghetto für 4.300 Angehörige der muslimischen Rohingya-Minderheit eingerichtet zu haben. "Mit großer Sorge verfolgen wir, dass in den vergangenen vier Tagen Polizisten und Soldaten das Stadtviertel Aungmingla mit Bambus- und Betelstöcken abgeriegelt haben", sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. Die dort seit Jahrzehnten lebenden Muslime dürfen das von Sicherheitskräften bewachte Viertel nicht verlassen. "Die menschenverachtende Behandlung der Rohingya ist ein eklatanter Bruch internationaler Menschenrechtskonventionen", kritisierte Delius und forderte von der Regierung Burmas und von Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi ein klares Bekenntnis zur Unteilbarkeit der Menschenrechte sowie eine sofortige Auflösung des Ghettos.

Die Bewohner von Aungmingla dürfen weder Arbeitsstellen in anderen Bezirken annehmen noch legal Besuch empfangen. Nur gegen Zahlung eines Bestechungsgeldes an die Sicherheitskräfte können sich Besucher Zugang verschaffen. Zur Versorgung der Eingeschlossenen dürfen den Bezirk nur sechs Personen zweimal in der Woche in Begleitung von Sicherheitskräften verlassen, um Nahrungsmittel in der Stadt oder bei Bauern auf dem Land zu kaufen. Mitarbeiter der internationalen Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" dürfen das Viertel dreimal in der Woche besuchen. Doch Bewohner des Ghettos klagten gegenüber der GfbV, dies sei nicht ausreichend und sie benötigten dringend Ärzte, die permanent unter ihnen leben.

Die burmesischen Behörden begründen die drastische Abschottung der Minderheiten-Angehörigen mit Sicherheitsbedenken. Nur so sei die Sicherheit der muslimischen Rohingya zu gewährleisten, erklärt das Wachpersonal. "Doch darum geht es Burmas Behörden nicht. Sonst würden sie sich engagiert für eine Aussöhnung zwischen den verfeindeten Bevölkerungsgruppen der buddhistischen Rakhine und muslimischen Rohingya einsetzen", kritisierte Delius. "Wir befürchten, dass die Rohingya mit der Einrichtung des Ghettos langfristig dazu gezwungen werden sollen, die Stadt zu verlassen und in Flüchtlingscamps für Muslime außerhalb von Sittwe umzusiedeln. Der Aufbau des Ghettos wäre damit Teil einer gezielten Politik der ethnischen Säuberung des burmesischen Staates."

"Die skandalösen Praktiken der burmesischen Behörden widersprechen dem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Gleichheitsgrundsatz und schränken die Bewegungsfreiheit muslimischer Rohingya unangemessen ein", erklärte Delius. Außerdem darf gemäß der von Burma ratifizierten Kinderrechtskonvention kein Kind aufgrund des Glaubens seiner Eltern oder deren ethnischer Abstammung benachteiligt werden. "Die tausendfache Verletzung der Kinderrechtskonvention durch Burma darf von der internationalen Gemeinschaft nicht tatenlos hingenommen werden."

Die Regierung Burmas verweigert den 800.000 im Land lebenden Rohingya Bürgerrechte und beschuldigt sie der illegalen Einwanderung aus dem Nachbarland Bangladesch.