Sende diese Seite an deine FreundeSende diese Seite an deine Freunde
Offener Brief an die Senatorin der italienischen Republik 
Frau Dr. Helga Thaler-Ausserhofer
Terroranschläge/USA: 
Schafft endlich einen internationalen Strafgerichtshof!
Anti-terroristische Koalition mit China und Russland ablehnen!
Gesellschaft für bedrohte Völker Logo
Bozen, 24.9.2001

Sehr geehrte Frau Senatorin,

Aufgrund Ihrer Menschenrechtsinitiativen im Senat wenden wir uns mit einem Offenen Brief an Sie. Wir bitten Sie, unsere Initiative mitzutragen und die SenatorInnen für dieses Anliegen zu gewinnen. Die GfbV-international (von der UN anerkannte NGO in Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Frankreich, Italien und Bosnien-Hercegowina mit Sitz und Stimme im UN-Wirtschafts- und Sozialbereit ECOSOC) appelliert dringend an die internationale Gemeinschaft, schnellstens alle Maßnahmen für die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu treffen. Wir trauern um die Opfer der unvorstellbaren Terroranschläge in New York und Washington. Sie waren unterschiedslos gegen die amerikanische Bevölkerung gerichtet und hatten deshalb laut UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes genozidale AusmaßeLink*. Da sich dieser Terrorismus gegen die Weltgemeinschaft richtet, müssen die Täter von einem internationalen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Italien muß die USA dazu drängen, ihren Widerstand gegen den Internationalen Strafgerichtshof aufzugeben.

Wir erinnern daran, dass im 20. Jahrhundert - nicht zuletzt in und nach den beiden Weltkriegen - viele Vergeltungsakte Millionen neuer Opfer gefordert haben. Getroffen hat es beispielsweise auch italienische Triestiner und Istrier, die der “antifaschistischen” Revanche nationalistischer und titoistischer Partisanen zum Opfer gefallen sind. Gerade auch deshalb soll Italien dazu beitragen, dass irrationale westliche Vergeltungsaktionen verhindert werden, die nicht zwischen Terroristen und unschuldigen Zivilpersonen unterscheiden. Jede mögliche Aktion – auch in Afghanistan - muss sich gegen die Täter richten.

Es darf keinen Feldzug gegen die Zivilbevölkerung Afghanistans geben. Die große Mehrheit der Bevölkerung dieses Vielvölkerstaates ist nach dem sowjetischen Angriffskrieg Opfer der extrem fundamentalistischen Taliban-Diktatur geworden, leider auch mit westlicher – besonders us-amerikanischer - Unterstützung. In Afghanistan hungern nach UN-Angaben vier bis fünf Millionen Menschen, zwei Millionen sind innerhalb des Landes auf der Flucht. In den Nachbarländern haben etwa drei Millionen Flüchtlinge Schutz gesucht. Die Taliban verfolgen ethnische und religiöse Minderheiten und begehen fortgesetzt Massaker an der Zivilbevölkerung. Die angekündigte Vergeltung löste bereits eine Massenflucht aus Afghanistan aus.

Wir appellieren an Sie, sehr geehrte Frau Senatorin, diesen Appell an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiterzureichen.
Als Menschenrechtsorganisation warnen wir auch davor, zur Bekämpfung des Terrors eine enge Koalition mit Russland und China einzugehen. Wenn es darum geht, freiheitliche Demokratien zu schützen, darf man das nicht mit Regimes tun, die ihrerseits im eigenen Land Terror verbreiten. Wer solche Verbünde sucht, gibt jene grundsätzlichen Werte unserer westlichen Gesellschaft auf, die die Terroristen mit ihren Anschlägen in den USA vernichten wollen. China vollstreckte beispielsweise seit April 2001 mehr als 1.800 Hinrichtungen. Das entspricht den gesamten Hinrichtungen aller anderen Staaten der Welt in den vergangenen drei Jahren. Jetzt verlangt die chinesische Führung, daß es die buddhistischen Tibeter und die muslimischen Uiguren in Sinkiang als Separatisten und Terroristen behandeln darf. Doch wer wie das kommunistische Regime religiöse und ethnische Minderheiten verfolgt, ihre Angehörigen foltern und töten lässt und so Widerstand provoziert, darf diesen Widerstand nicht in einem Atemzug mit den Terroranschlägen in New York und Washington nennen.

Der russische Präsident Wladimir Putin hat die Bombenattentate gegen Wohnhäuser in Moskau und Woldodonsk mit mehr als 300 Toten für seinen Wahlkampf genutzt und Tschetschenen für die Anschläge verantwortlich gemacht. Doch bis heute soll es nicht den geringsten seriösen Hinweis auf tschetschenische Täter geben. Auch die GfbV-international verurteilt alle terroristischen Akte des tschetschenischen Widerstandes. Es darf jedoch nicht vergessen werden, daß die russische Regierung ihre Truppen dreimal nach Tschetschenien geschickt hat und dort völkermordartige Verbrechen begangen wurden und noch immer begangen werden. Bis heute vergewaltigen, töten und vertreiben russische Einheiten tschetschenische Zivilisten.

Es darf deshalb – und schon gar nicht im Namen der Menschenrechte – eine antiterroristische und anti-islamische Allianz mit russischen und chinesischen Staatsterroristen geben.

Wir bitten Sie eindringlich, Frau Senatorin, dieses unseres Anliegen dem Senat bekannt zu machen.


* Nach Artikel II der UN-Konvention vom 9. Dezember 1948 liegt Völkermord vor, wenn eine der folgenden Handlungen in der Absicht begangen werden, eine nationale, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören: (a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe; (b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe; ....


Siehe auch:
Linkwww.gfbv.it/2c-stampa/01-2/010808de.htmlLinkwww.gfbv.it/2c-stampa/01-3/010920de.html
Linkwww.gfbv.it/3dossier/tpip.htmlLinkKampagne: Afghanistan ruft um Hilfe
Link an IndexINDEX
Link an HomepageHOME
Link an CopyrightCopyrightLink an SuchmaschineSuchmaschine - URL: www.gfbv.it/2c-stampa/01-3/010924de.html
WebDesign & InfoE-MailM. di Vieste