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Internationaler Tag des Flüchtlings (20. Juni)

Die Mitte-Rechts-Regierung bestraft mit ihrem rigiden Gesetz vertriebene Menschen

Bozen, 17. Juni 2005

Vor zwei Monaten ist in Italien die Durchführungsverordnung zum sogenannten Bossi-Fini-Gesetz in Kraft getreten. Das bereits restriktiv angelegte Gesetz wurde damit noch verschärft. In Italien gestrandete Flüchtlinge können um Asyl ansuchen. Die Grenzpolizei überprüft die Anfragen. In Zweifelsfällen werden Flüchtlinge in sogenannte Identifikationszentren eingewiesen und "kaserniert". Sie erhalten keine Aufenthaltsgenehmigung. Verlassen Flüchtlinge ohne Erlaubnis diese Zentren, wird der Asylantrag annulliert. Dies ist ein Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta, die die Genfer Flüchtlingskonvention bestätigte aber auch die Freizügigkeit für Flüchtlinge. Die Internierung in diesen Identifikationszentren verletzt die Menschenwürde. Das US-Komitee für Flüchtlinge wie auch Amnesty international kritisieren diese Zentren als "Lagerhaltung".

Künftig übernehmen sieben Gebietskommissionen die bisherige Aufgabe der zentralen Asylkommission in Rom. Für die Region Trentino-Südtirol ist Gorizia zuständig. Innerhalb eines Monats müssen die Asylverfahren abgewickelt werden. Dies kommt zwar der Bürokratie zugute, nicht aber Flüchtlingen, die meist vor Gewalt flüchten, Vertriebene sind oder Opfer von Kriegen. Die knapp bemessene Zeit reicht nicht aus, die Fluchtursachen zu recherchieren. Lehnt die Gebietskommission zweimal den Asylantrag ab, kann sich der Flüchtling mit einem Rekurs an ein Zivilgericht wenden. In der Zwischenzeit muß der Flüchtling aber Italien verlassen. Eine zynische Regelung. Wohin wird der Flüchtling ausgewiesen?

Von den 10.000 Flüchtlingen, die jährlich in Italien um Asyl ansuchen, dürfen 3000 auf italienischem Staatsgebiet bleiben. Im vergangenen Jahr wurden laut Angaben der Zentralkommission 9019 Entscheidungen gefällt. Von diesen wurden nur 781 als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt. 2350 Personen erhielten zwar nicht die Anerkennung, dennoch einen indirekten Schutz durch die Empfehlung an die zuständige Quästur, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen auszustellen. Offensichtlich will die Regierung das Problem kleinreden. Fakt ist, daß die Zahl der Flüchtlinge weltweit um eine weitere Million auf 11 Millionen angestiegen ist. Die größte Flüchtlingsbewegung ermittelte die UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR in der sudanesischen Region Darfur.

In Südtirol wurden im Vorjahr von der Caritas-Flüchtlingsberatungsstelle mit Hilfe des Landes 440 Menschen betreut. Bei den Asylantragstellern handelt es sich um Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Nationalität, Religion, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ihr Heimatland verlassen müssen. Die Hilfesuchenden stammten vorwiegend aus dem Kosovo, der Türkei, dem Irak und aus Mazedonien. Unter ihnen befanden sich auch Angehörige ethnischer Minderheiten, wie jene der Roma und der Kurden. Die derzeit einzige öffentliche Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen "Gorio"-Kaserne am Bozner Boden mit 45 Plätzen für Asylantragsteller muß mit entsprechenden Einrichtungen in weiteren Städten ergänzt werden. Löblich sind die einzelnen Projekte wie etwa die außerschulische Betreuung der Flüchtlingskinder.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030620de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/041222de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/041027de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030918de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-1/020110de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/1-00/23a-5-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/cecenia/cecen-224.html | www.gfbv.it/3dossier/rom-dt.html

* www: www.ohchr.org | www.unhcr.ch/cgi-bin/texis/vtx/events

Letzte Aktual.: 17.6.2005 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050617de.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign, Info: M. di Vieste

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