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Vorwürfe gegen Yahoo wegen Mithilfe bei Strafverfolgung eines Regimekritikers in China

Yahoo verletzt internationale Menschenrechtsstandards

Bozen, Göttingen, 9. September 2005

Das Online-Unternehmen Yahoo hat durch seine Unterstützung bei der Strafverfolgung eines Regimekritikers in China international anerkannte Menschenrechtsstandards verletzt. Diesen schweren Vorwurf hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Freitag erhoben. Yahoo habe die im August 2003 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Internationalen Unternehmensgrundsätze (Global Compact) ignoriert, die transnationalen Firmen ausdrücklich vorgeben, Staaten bei Menschenrechtsverletzungen nicht zu unterstützen. "Yahoo's Schützenhilfe für Chinas Repressionsapparat ist ein schwerer Rückschlag für die Bemühungen um verantwortliches Handeln transnationaler Konzerne", sagte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Yahoo wird vorgeworfen, mit Informationen die Verhaftung des regimekritischen Journalisten Shi Tao ermöglicht zu haben. Er wurde daraufhin im April 2005 zu zehn Jahren Haft verurteilt.

"Der Online-Konzern verrät seine eigene Unternehmensphilosophie und verletzt sein öffentlich zur Schau gestelltes Engagement zur Förderung der Demokratie und des freien Informationsflusses", kritisierte Delius. "Es ist alles andere als überzeugend, wenn Yahoo sein Verhalten damit rechtfertigt, man sei aufgrund der chinesischen Gesetze und Gebräuche zur Herausgabe der Daten verpflichtet gewesen. Denn wer sich auf Gebräuche bezieht, öffnet Missbrauch Tür und Tor." Es sei ethisch äußerst fragwürdig, wenn Yahoo sich bei seiner Arbeit in China zum Respekt von Bräuchen und Gesetzen verpflichtet fühlt, die grundlegende Menschenrechte offensichtlich missachten. Dem Unternehmen könne nicht entgangen sein, dass Chinas Machtelite das Internet als Staatsfeind Nummer 1 ansehe und kaum eine Regierung repressiver bei der Verweigerung der Internetfreiheit sei. Bereits im Frühjahr 2005 hatte die GfbV ihre Mitglieder zu Protesten gegen die fragwürdige Zusammenarbeit Yahoos mit den chinesischen Behörden bei der Zensur von Informationen über "Falun Gong", "Taiwan", "Tibet" und "Xinjiang" aufgerufen. Das Unternehmen hat sich bis heute zu den Vorwürfen nicht geäußert.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050905de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050705de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050613de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050411ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050331de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050317de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040923de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040829de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040719de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040504de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040325de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040319de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040126de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/china.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/china1.html | www.gfbv.it/3dossier/tibet-dt.html

* www: www.unglobalcompact.org | www.ohchr.org | www.hrichina.org

Letzte Aktual.: 9.9.2005 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/050909de.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign, Info: M. di Vieste

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