Gesellschaft für bedrohte Völker LogoHOME | INFO | NEWS | >> DOSSIER | BACHECA / TERMINE | EDICOLA / KIOSK | LADIN

Adivasi

Widerstand in Kerala

Von Hans Escher

Zum südindischen Bundesstaat Kerala gehören gemäß der Volkszählung von 1991 insgesamt 320.967 Angehörige der "scheduled tribes" - der staatlich anerkannten Stammesbevölkerung. In 35 verschiedenen Gemeinschaften lebend, haben die Adivasi einen Anteil von 1,1 Prozent an der Gesamtbevölkerung Keralas. Wichtige Wegmarken der Landrechtskämpfe in jüngster Vergangenheit waren die Blockade des Amtsgebäudes des Ministerpräsidenten vom Sommer 2001, das als Resultat im Oktober 2001 abgeschlossene Abkommen mit der Landesregierung, die Landbesetzungen von Muthanga in den ersten beiden Monaten des Jahres 2003 (als Reaktion auf die dürftige Umsetzung des Abkommens) und schließlich die gewaltsame Auflösung der Besetzer-Siedlung, ebenfalls im Februar 2003. C. K. Janu, eine Adivasi-Frau aus der Waynad-Region, bildet den Motor des Widerstandes.

Muthanga: Reduziert auf eine Handvoll Gerichtsverfahren

Die von Janu angeführte mehrmonatige Blockade des Amtsgebäudes des Ministerpräsidenten zog eine Welle der Begeisterung nach sich. Das daraus resultierende Abkommen mit der Landesregierung, wodurch die von ihrem Land vertriebenen Adivasi rehabilitiert werden sollten, stellte einen Hoffnungsschimmer dar. Wäre dieses Abkommen umgesetzt worden, hätte dies eine ideale Kombination von durchdachtem politischen Aktionismus und verantwortlicher Regierungspolitik bedeutet. Dem sollte nicht so sein. Das Blutbad von Muthanga im Februar 2003 stellt eine unleugbare Tatsache dar. Zwei gleichermaßen bedauerliche Todesfälle (in Muthanga wurde je eine Person auf Seiten der Besetzer und auf Seiten der Polizei getötet) trieben einen Keil in Keralas Staat und Gesellschaft. Das Land fiel zurück in die Tage der Konfrontation, der Anschuldigungen und von leerer Rhetorik. [...] Die Regierung ordnete Untersuchungen an: Die Nationale Menschenrechtskommission gab am 20. März 2003 die dringende Empfehlung, die Hintergründe des Blutbads von Muthanga aufzuklären. Daraufhin beauftragte die Regierung am 23. April 2003 das Central Bureau of Investigation, die Verbrechen der Polizei gegen Aktivisten der Stammesbevölkerung zu durchleuchten.[...] Man kann von einer Einrichtung der Verbrechensbekämpfung nicht erwarten, dass sie die Umstände, die zu einem Verbrechen geführt haben - gerade wenn diese aus Gräueltaten der Polizei bestehen - tatsächlich überprüft.

Die Zeiten haben sich geändert: Vor einigen Jahren sahen wir Janus Kampf vor dem Amtsgebäude des Ministerpräsidenten und die Bereitschaft des damaligen Amtsinhabers, die Rehabilitierung tatsächlich umzusetzen. Heute befinden wir uns in einer Phase von Gerichtsverfahren. Aus dieser Entwicklung ergeben sich einfache, aber fundamentale Fragen: Wie steht es mit der Zuteilung von Land an die Stammesbevölkerung? Wieso ist bis jetzt noch kein Land an sie abgegeben worden? Wieso kann die Zuteilung von Land nicht durch eine gesetzliche Regelung bewirkt werden? Jedenfalls bleibt die Zuweisung von Land und die angemessene Rehabilitierung der Stammesbevölkerung eine vertragliche, rechtlich bindende und auch verfassungsrechtliche Verpflichtung für die Regierung.

Zusammenfassende Übersetzung: Hans Escher.
Quelle: New Indian Express, 20. Dezember 2004 [Autor nicht genannt].

Aus pogrom-bedrohte Völker 230 (2/2005)


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/3dossier/asia/adivasi-mmt.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/adivasi.html | www.gfbv.it/3dossier/h2o/indien.html | www.gfbv.it/3dossier/klima/klima3.html#r45 | www.gfbv.it/2c-stampa/01-3/010906de.html

* www: www.adivasi-tee-projekt.org | www.adivasi.net | www.ashwini.org | www.dalits.org | www.adivasi-koordination.de

Letzte Aktual.: 18.10.2005 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/3dossier/asia/adivasi-he.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign, Info: M. di Vieste

HOME | INDEX DOSSIER