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Chile

Chiles Demokratiedefizit im Zusammenhang mit indigenen Völkern

Von Anita Perricone. Übersetzung von Claudia Amor.

Bozen, September 2011

Inhaltsverzeichnis

Abstract:
Der Artikel beleuchtet die aktuelle Situation indigener Völker in Chile, zwei Jahre nach der Ratifizierung der ILO-Konvention 169. Anhand von sechs Hypothesen wird versucht, das Bestehen eines Demokratiedefizits in der Beziehung zwischen dem Staat Chile und dessen indigenen Völkern zu erläutern. Einleitend wird festgestellt, dass besagtes Defizit zwar erst kürzlich vom internationalen Überwachungssystem zur Umsetzung der ILO-Verträge aufgezeigt wurde, jedoch in engem Zusammenhang mit dem Übergang zu einer wenig pluralistischen Demokratie steht. Untersucht wird der Kontrast zwischen den im internationalen Recht erzielten Fortschritten zum Schutz indigener Völker, und deren Umsetzung auf nationaler Ebene, sowie die Anwendung internationaler Standards an chilenischen Gerichten. Darüber hinaus kommentiert der Artikel die öffentliche Meinung zur Lage der indigenen Völker in Chile. Abschließend werden einige Vermutungen über die möglichen Entwicklungen der nächsten Jahre angestellt.

Protestkundgebung der Mapuche während eines Verfahrens am Gericht von Victoria, Chile. Foto: Massimo Falqui Massidda. Protestkundgebung der Mapuche während eines Verfahrens am Gericht von Victoria, Chile. Foto: Massimo Falqui Massidda.

Im Allgemeinen gilt Chile als "Musterschüler in der chaotischen Klasse Südamerika" [1], vor allem, wenn es um Wirtschaftspolitik geht. Nach dem Übergang zur Demokratie erhielt das Land mehr als zwei Jahrzehnte lang ein stetiges Wachstum aufrecht, wodurch die verschiedenen Concertación-Regierungen (Linkskoalitionen, im Amt zwischen 1990 und 2010) die Bekämpfung der Armut vorantreiben konnten. Chile ist an einer Vielzahl von Handelsabkommen beteiligt, und im Jahr 2009 trat es dem Club der fortschrittlichsten Länder der Welt bei: der OECD. Auch wenn die Verbrechen der Diktatur von Augusto Pinochet (1973-1989) nun endlich eingestanden wurden, überschatten einige politische Aspekte die von den post-diktatorischen Regierungen erreichten Ziele. Dazu gehört auch die Beziehung zwischen dem Staat und den indigenen Völkern - immer noch ein heikles und ungelöstes Thema.

Im Februar 2011 rief die ILO-Expertenkommission für die Umsetzung von Konventionen und Empfehlungen in einer gesonderten, während der Sitzung Nr. 81 verfassten Mitteilung, die Regierung dazu auf, einen Bericht über die Umsetzung der Konvention 169 in Chile vorzulegen. Damit forderte man von der Regierung vor allem eine Reaktion auf die Vorwürfe, die von Arbeitergewerkschaften und Indigenenorganisationen etwa einen Monat zuvor den alternativen Berichten, die gleichzeitig mit dem offiziellen Bericht der Expertenkommission präsentiert werden, beigelegt worden waren. Diese Mahnung kann als ein klares Zeichen dafür verstanden werden, dass die Bestimmungen der Konvention Nr. 169, die 2008 unter der Regierung Michelle Bachelet ratifiziert wurde und mit 15. September 2009 vollständig in Kraft trat, vom chilenischen Staat missachtet wurden. Dieses Übereinkommen ist jedoch nicht das einzige Menschenrechtsinstrument, über das sich der chilenische Staat in den vergangenen Jahren hinweggesetzt hat. Auch die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (2007) wurde mehrmals mit Füßen getreten. Aber warum nimmt ein Staat unter der Schirmherrschaft des internationalen Rechts Pflichten auf sich, denen er dann nicht gerecht wird? Handelt es sich dabei "lediglich" um fehlenden politischen Einsatz oder haben wir es mit einem tiefergreifenden Problem zu tun?

Chile scheint nicht in der Lage zu sein, auf angemessene Weise für die Umsetzung der Rechte der Urvölker zu sorgen. Die junge Demokratie des Landes macht eine schwierige Phase durch, durchaus vergleichbar mit der Pubertät, in der immer wieder plötzliche Rebellionen auftreten. In den folgenden Kapiteln wird anhand von sechs Hypothesen versucht zu ermitteln, warum trotz des guten Rufs der chilenischen Demokratie ein Pluralismusdefizit in der Beziehung zwischen Staat und Urvölkern besteht.

1. Das internationale Überwachungssystem zeigt Mängel der chilenischen Demokratie auf [ top ]

Die vorwiegende Überwachungsmethode, mit der korrekte Umsetzung von Menschenrechtsverträgen in den verschiedenen Beitrittsländern überprüft werden soll, besteht in der Übermittlung von Berichten. Viele Beobachter sehen darin den Hauptgrund, warum solche Verträge nicht sehr viel Wirkung zeigen. Trotz ihrer großen Schwächen profitiert diese Methode jedoch immer noch davon, dass ein solcher Bericht dem Image eines Staates schaden kann, denn niemand wird gerne offen angeklagt, die Menschenrechte zu missachten [2].

Gemäß Art. 22 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), verpflichtet sich jeder Staat, der einem Übereinkommen beigetreten ist, innerhalb eines Jahres nach dessen Inkrafttreten, und nachfolgend alle fünf Jahre, einen Bericht vorzulegen, es sei denn, die Organisation fordert aufgrund besonderer Umstände einen Zwischenbericht (wie im Fall von Chile). Die Expertenkommission für die Umsetzung von Konventionen und Empfehlungen, das Hauptüberwachungsorgan der ILO, hat die Aufgabe, diese Berichte entgegenzunehmen und auszuwerten. In ihrem Jahresbericht fasst die Kommission ihren Eindruck über die Umsetzung eines Übereinkommens durch die Beitrittsländer zusammen.

Sanktionen für Staaten, die die in einem Menschenrechtsvertrag wie der ILO-Konvention 169 enthaltenen Rechte verletzen, sieht dieses System nicht vor. Artikel 24 und 26 der ILO-Verfassung räumen Berufsverbänden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowie anderen Mitgliedsländern eines Übereinkommens das Recht ein, im Falle einer Verletzung einer oder mehrerer Bestimmungen beim Internationalen Arbeitsamt Klage einzureichen. Diese Klagen mit geringer Wirkung stellen die einzige Sanktion gegen einen Staat dar, der ein Übereinkommen der ILO missachtet.

Wie der Fall Chile jedoch zeigt, ist der Imageaspekt nicht von geringer Bedeutung: Seine Wichtigkeit hängt mit der Gesamtheit jener Werte zusammen, die ein funktionierendes internationales System erst ermöglichen (und deren kleinster gemeinsamer Nenner das Vertrauen ist) und gründet auf der Schaffung eines Kräftegleichgewichts, mit dessen Hilfe die internationalen Behörden die Umsetzung der Verträge überwachen. Ihre Erkenntnisse verbreiten sie öffentlich in Form von Berichten. Die Tatsache, dass Chile aufgerufen wurde, der Expertenkommission einen neuen Bericht über die Umsetzung der ILO-Konvention 169 vorzulegen, ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Bestimmungen darin nicht in erforderlichem Maße eingehalten wurden. Dieser Aufruf deutet entweder auf fehlenden politischen Willen hin oder auf die Unfähigkeit der Regierung, die Rechte der indigenen Bevölkerung vollständig umzusetzen, oder auch beides.

2. Das Paradoxon im Übergang zur Demokratie [ top ]

Chiles Übergang zur Demokratie ist widersprüchlich. Zwar schuf das Land ab 1990 demokratische Institutionen, ermöglichte aber nicht allen Bevölkerungsgruppen den reibungslosen Zugang dazu. Während der Diktatur waren die Mapuche eine unter vielen unterdrückten Gruppen, und der Übergang zur Demokratie versprach eine bedeutende Verbesserung der Beziehung zwischen Staat und indigenen Völkern. Das Abkommen von Nueva Imperial, das 1989 vom Präsidentschaftskandidaten der Concertación, Patricio Aylwin, unterzeichnet wurde, sah sowohl eine Verfassungsreform zugunsten der Anerkennung der Urvölker und ihrer Rechte vor, als auch die Ratifizierung der ILO-KOnvention 169, die Einrichtung einer Sonderkommission zur Formulierung eines Indigenengesetzes und die Schaffung eines Gremiums, das die indigenen Völker vertreten sollte (später die Comisión Nacional de Desarrollo Indígena oder CONADI). Trotz der guten Absichten dieses Abkommens wurden nach Aylwins Wahl nur zwei der vier Punkte umgesetzt, was darauf hindeutet, dass das Abkommen vorwiegend dem Wahlkampf gedient hatte, und nicht wirklich dem Einsatz für die indigenen Völker.

Das Indigenengesetz Nr. 19.253, das im Jahr 1993 in Kraft trat und dessen Bestimmungen sich an jene der ILO-Konvention 169 anlehnen, wurde als ein Schritt zu einer besseren Beziehung zwischen Chile und den Urvölkern gewertet. Doch bereits wenige Jahre später stellte sich heraus, dass die Hoffnungen, die dieses Gesetz geweckt hatte, im Großen und Ganzen enttäuscht worden waren. Der Grund dafür besteht vor allem darin, dass sich die Bestimmungen über das Recht auf politische Beteiligung, das Recht auf Land und auf die Nutzung der Bodenschätze sich als wirkungslos erwiesen hatten. Die wiederholten Versuche Chiles, die indigenen Völker auszugrenzen, schufen große Enttäuschung und Unzufriedenheit, und lösten eine neue Form des Gesellschaftsprotests aus, die sich auf die Geltendmachung der historischen Anspüche dieser Völker stützt [3].

Dieser Übergang führte also zur Entwicklung einer schwachen Demokratie, die ein Pluralismusdefizit aufweist. Demokratie sollte nicht auf die Abhaltung freier Wahlen beschränkt werden, sondern auch die Schaffung eines politischen Klimas erlauben, das den Pluralismus fördert und zumindest in der Lage ist, der legitimen Forderung indigener Völker an Entscheidungsprozessen effektiv beteiligt zu werden, Raum zu verschaffen. Leider verfügt Chile heute über eine politische Landschaft, in der eine kleine Elite, die mit dem Rest der Bevölkerung kaum in Berührung kommt, die Entstehung einer echten Politik verhindert. Die Demokratie in Chile hat demnach keine nennenswerten Fortschritte in der Beteiligung der indigenen Völker am politischen Leben des Landes gebracht.

Der chilenischen Demokratie fehlt es an Pluralismus. Diese Feststellung lässt den Schluss zu, dass die unzureichende Umsetzung der Indigenenrechte nicht nur mit mangelndem politischen Einsatz zu tun hat, sondern von einem tiefergreifenden Problem der chilenischen Demokratie herrührt: dem mangelnden Pluralismus der politischen Landschaft.

3. Gegensätze zwischen internationaler Theorie und innerstaatlicher Praxis [ top ]

In den vergangenen Jahrzehnten wurden zahlreiche Versuche unternommen, die Würde und Gleichberechtigung von indigenen Völkern gegenüber dem Rest der Bevölkerung wiederherzustellen. Die größten Bemühungen in diesem Zusammenhang fanden unter der Schirmherrschaft zweier wichtiger internationaler Organisationen statt: der Vereinten Nationen (UNO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Vereinten Nationen verlagerten ihren Schwerpunkt von Individualrechten auf Kollektivrechte, indem sie das Recht auf Selbstbestimmung von Völkern in Artikel 1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 aufnahmen. Anfangs fehlte es der UNO an Einrichtungen zur Vertretung der indigenen Völker. Jedoch im Jahr 1972 änderte sich diese Situation, als die Arbeitsgruppe zu Indigenen Bevölkerungen (WGIP) ihre Arbeit aufnahm und sich in weiterer Folge zum größten Menschenrechtsforum innerhalb der UNO entwickelte. Auch im Rahmen der ILO gab es wichtige Veränderungen: Während die Konvention 107 aus dem Jahr 1957 zu "indigenen Bevölkerungen" den Begriff "Völker" noch vermied, um keine Verbindung zum Recht auf Selbstbestimmung von Völkern herzustellen und eher eine Assimilierung anstrebte, wählte die Konvention 169 aus dem Jahr 1989 einen umfassenderen Zugang und führte erstmals den Begriff "indigene Völker" ein, womit diesen, wenn auch nur auf implizite Weise, das Recht auf Selbstbestimmung zugestanden wurde [4].

Es ist nicht leicht, die im Internationalen Recht erreichten Fortschritte innerhalb der einzelnen Staaten umzusetzen. Im Falle von Chile ist die Beteiligung der indigenen Völker an einer pluralistischen Gesellschaft jedenfalls immer noch eine Zukunftsvision. Der Weg bis zur Ratifizierung der Konvention 169 war steinig und immer wieder von Versuchen behindert, ihre Umsetzung zu vereiteln (Der Vertrag wurde 2000 und 2008 auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft und der erste, gescheiterte Ratifizierungsversuch von einer interpretativen Erklärung begleitet). Das beweist, mit welcher Zurückhaltung die bis heute fortschrittlichste Konvention zu Indigenenrechten auch nach zwanzig Jahren parlamentarischer Debatten angenommen wurde. Dieser Widerstand gegen die Anerkennung der Urvölker und deren Rechte in der Verfassung ist eine weitere Facette der "typisch chilenischen Art" mit den auf Staatsgebiet lebenden indigenen Völkern umzugehen.

Zu besagter Zurückhaltung bei der Anerkennung der kollektiven Rechte indigener Völker, die sich in der Ablehnung des Begriffs "Völker" im Indigenengesetz von 1993 [5] sowie in der Formulierung des jüngsten Vorschlages zur Verfassungsreform (2009) widerspiegelt, kommt zusätzlich die Verletzung verschiedener Grundrechte des Einzelnen durch die nationalen Gesetze. Zu den schwersten Verletzungen der Rechte des Einzelnen zählt dabei die Missachtung der Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Die Verfolgung zahlreicher Angehöriger des Mapuche-Volkes unter dem Anti-Terrorismusgesetz Nr. 18.314 aus dem Jahr 1984 stellt augenscheinlich einen Verstoß gegen dieses Gesetz dar. Obwohl dieses Gesetz, das noch zu Zeiten der Diktatur erlassen wurde und vor allem der Überwachung von Dissidenten diente, heute gar nicht mehr existieren dürfte und umso weniger im Rahmen einer Demokratie Anwendung finden sollte, wird es auf diskriminierende Weise gegen die Menschen dieses Volkes eingesetzt.

Es gibt also ganz offensichtlich eine tiefe Kluft zwischen den international bereits erzielten Errungenschaften in der Wiederherstellung der Menschenwürde der schwächsten und am stärksten ausgegrenzten Mitglieder der chilenischen Gesellschaft, und der Realität auf nationaler Ebene, wo zwanzig Jahre nach dem Ende der Diktatur noch immer kein zufriedenstellendes Niveau an politischem und gesellschaftlichem Pluralismus erreicht werden konnte. Dieser Gegensatz zwischen dem internationalen und dem innerstaatlichen Standard zeigt sich besonders stark im Zusammenhang mit dem Recht auf Konsultation und Beteiligung. Besteht das Problem vielleicht darin, dass die im Internationalen Recht festgelegten Normen zu hoch gegriffen sind, um auf nationaler Ebene umsetzbar zu sein? Die Regierenden in Chile, die das Konsultationsrecht mit Verabschiedung von Dekret Nr. 124 des MIDEPLAN (Planungsministerium) auf nationaler Ebene umsetzten und dabei dieses Recht grob verzerrten, scheinen diese Annahme zu bestätigen [6].

Einerseits könnte man also annehmen, dass es für einen Staat, der nicht in der Lage ist, grundlegende Rechte für den Einzelnen, wie die Gleichheit vor dem Gesetz oder die Nichtdiskriminierung zu garantieren, zu früh ist, Kollektivrechte umsetzen zu wollen, wie das Recht auf Land oder auf politische Beteiligung. Wenn man sich aber vor Augen hält, dass Menschenrechte unteilbar, universal und untrennbar sind, muss korrekterweise daraus geschlossen werden, dass es ebenso wichtig ist, damit zu beginnen, Kollektivrechte (wie jenes auf das kollektive Landeigentum, das im Fall der Awas Tingni 2001 vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte gewährt wurde) anzuerkennen wie den Verletzungen der individuellen Rechte ein Ende zu setzen. Diese Anerkennung der kollektiven Rechte ist für indigene Völker von umso größerer Bedeutung, als zum Beispiel ein kollektives Landrecht Voraussetzung für die Sicherstellung anderer Grundrechte ist, wie das Recht auf Würde oder die Aufrechterhaltung ihrer Kultur, beziehungsweise wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

4. Der Konflikt zwischen internationalem Recht und wirtschaftlichen Interessen [ top ]

Bei ihrer Umsetzung in nationales Recht kollidierten die Bestimmungen aus dem internationalen Recht mit dem neoliberalen Wirtschaftssystem, das Chile unter der Diktatur von Augusto Pinochet (1973-1989) gewaltsam aufgezwungen wurde. Rechte für indigene Völker stellten bei die Verbreitung dieses Wirtschaftssystems, das auf der Ausbeutung der in den indigenen Territorien im Norden und Süden Chiles in großen Mengen vorkommenden natürlichen Rohstoffe des Landes aufbaut, ein Hindernis dar. Der Bergbausektor drängte in den folgenden Jahrzehnten auf eine rasche Expansion, gegen den Willen und auf dem Rücken des Volkes der Aymara. Gleichzeitig bedrohten und verletzten sowohl Holzverarbeitungs- und Fischereibetriebe, als auch Wasserkraftwerke regelmäßig die Rechte des Mapuche-Volkes im Süden des Landes.

Der daraus resultierende Konflikt wurde durch die mächtigen Konzerne, die das Monopol auf die Nutzung der natürlichen Ressoucen in Chile halten, noch zusätzlich verstärkt. Im Bergbau kontrollieren die beiden Familienclans Falabella und Lucsic enorme Vermögen, während die Familien Matte und Angelini neben beträchtlichen Beteiligungen im Energiesektor auch die Holzwirtschaft und die Zelluloseproduktion dominieren. Diese Familien bilden eine Wirtschaftselite für sich, die großen Einfluss auf die Politik ausübt. Ihre wirtschaftliche Macht erlaubte es ihnen in der Vergangenheit, die politischen Parteien so weit zu beeinflussen, dass sie den Ausgang von Entscheidungsprozessen, die ihre Interessen betrafen, in ihrem Sinne lenken konnten.

In mehreren Fällen konnte das internationale Recht dennoch Einfluss auf die chilenische Rechtssprechung nehmen, vor allen an regionalen Berufungsgerichten. Die Bestimmungen der Konvention 169 wurden von den Berufungsgerichten in Concepción, Temuco, Valdivia und Puerto Montt erfolgreich umgesetzt. Diese vier Gerichte sind mit der Situation der Mapuche am ehesten vertraut, denn ein Großteil der ländlichen Mapuche-Bevölkerung lebt in diesen Regionen im Süden des Landes. Einige der an den Berufungsgerichten entschiedenen Fälle bedeuteten für die indigenen Völker in Chile einen großen Erfolg, besonders im Hinblick auf das Konsultationsrecht, das im internationalen Recht gemeinsam mit dem Recht auf Land, natürliche Ressourcen und Investitionsprojekte in indigenen Gebieten festgelegt wurde.

Bis zum heutigen Tag (den 30. September 2011) endeten sieben von dreizehn an den Berufungsgerichten verhandelten Fälle im Zusammenhang mit dem Konsultationsrecht zu Ungunsten der indigenen Völker.

Vor dem Obersten Gerichtshof ist die Lage noch bedenklicher. Es könnte der Eindruck entstehen, dass diese Behörde, die vermeintliche Verkörperung der Unparteilichkeit, es hier mit einem schwierigen Fall der "Justizschizophrenie" zu tun haben müsse [7]. Der Fall "Palguin" (Juni 2010), bei dem der Oberste Gerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts von Temuco (Januar 2010) kippte, obwohl sich letzteres in völligem Einklang mit den internationalen Standards zum Konsultationsrecht indigener Völker verhalten hatte, stellt wohl den absurdesten Fall dar. Ein anderer Fall, der Bekanntheit erlangt hat, ist jener des Abwasserkanals der Zellstofffabrik Arauco in Mehuín (der Fall "Celco"), der im Dezember 2010 mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs endete. Darin bestätigte dieser die Entscheidung des Berufungsgerichtshofes von Valdivia, der gegen den Willen der Mapuchegemeinde von Lafkenche, in der Gegend von Mississippi, den Bau einer ins Meer führenden Abwasserleitung genehmigte. Es war anzunehmen, dass diese Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes große Vorbildwirkung auf die nachfolgenden Fälle an den regionalen Berufungsgerichten haben würden, wie zum Beispiel den Fall des Wasserkraftwerkes von "Cayucupil" (Dezember 2010), den des Flughafens von Temuco (Januar 2011), den des Bergbauprojekts "Catanave" im Laucapark (März 2011), den der fahrenden Händler von Temuco (fast ausschließlich Ureinwohner) gegen die Stadtgemeinde und den Fall des Rates der Atacamavölker im Zusammenhang mit dem Regulierungsplan von San Pedro de Atacama (auch wenn letzterer Fall zugunsten des Rechts auf Anhörung indigener Völker zu Ende ging). Die Inkohärenz in der Vorgehensweise des Obersten Gerichtshofes stellt jedenfalls keine Vorbildfunktion dar und dienst den Berufungsgerichten nicht als nachahmungswürdiges Beispiel.

5. Hürdenlauf zur Umsetzung der Rechte indigener Völker [ top ]

Die aktuelle Gesetzeslage in Chile schafft keine guten Voraussetzungen für die Anerkennung und Umsetzung indigener Rechte. So stießen die auf internationaler Ebene ausgearbeiteten Standards auch bei den chilenischen Behörden auf zahlreiche Hürden, denn durch die fehlende Bereitschaft, die internationalen Verpflichtungen freiwillig umzusetzen, nahmen sie den indigenen Völkern die Möglichkeit, daraus einen konkreten Nutzen zu ziehen.

Das größte rechtliche Hindernis ist ein ganz grundsätzliches: Seit dem Übereinkommen von Nueva Imperial (1989) sieht die Verfassung keine Anerkennung von indigenen Völkern und deren Rechte vor. Jedoch nach so vielen Jahren der Diskussionen um eine solche verfassungsrechtliche Anerkennung, und nach zahlreichen gescheiterten oder wegen Uneinigkeit zu den Akten gelegten Reformversuchen, ziehen es einige Beobachter aus den Reihen der Indigenen vor, dass einer formelle Anerkennung fehlt, bevor ein Paragraf mit einer verstümmelten und verzerrten Version der Indigenenrechte verabschiedet wird. Die Verabschiedung eines formellen Anerkennungsparagrafen, der jedoch die Position der Regierung reflektiert und darüber hinaus ohne die Mitsprache der indigenen Völker formuliert wurde (wie es beim letzten Reformvorschlag der Fall war), birgt das Risiko, in einer Definition gefangen zu sein, die den nachfolgenden Generationen die Geltendmachung von Ansprüchen verwehrt. Angesichts der Schwierigkeit, einen Reformvorschlag zu entwickeln, der sowohl Kongress als auch indigene Völker zufriedenstellt, läuft die Diskussion immer wieder auf Sand, obwohl die verschiedenen Regierungen das Thema der Verfassungsreform immer wieder aufrollen, um zu betonen, dass sie nicht auf die Ureinwohnerfrage vergessen haben. Abgesehen von dieser Gesetzeslücke stellen auch die bereits geschaffenen innerstaatlichen Instrumente zur Umsetzung von Verpflichtungen, die der Staat auf internationaler Ebene eingegangen ist, ein Problem dar: Die Rede ist vom Indigenengesetz Nr. 19.253 aus 1993 und dem Dekret Nr. 124 des MIDEPLAN, die zu einer regelrechten Verzerrung der in Konvention 169 enthaltenen Rechte geführt haben.

Haupthindernis ist jedoch der fehlende politische Wille, indigene Völker zu Fragen, die sie direkt betreffen, verpflichtend zu konsultieren. Dies spiegelt sich auch in Dekret Nr. 124 des MIDEPLAN wider, das das Konsultationsrecht in Chile, vor allem in Hinblick auf Verwaltungsakte, regelrecht verstümmelt. Das besagte Dekret nimmt wichtige Staatsorgane von der Konsultationspflicht aus (wie zum Beispiel Gemeinden und staatliche Betriebe), obwohl diese regelmäßig mit indigenen Völkern zu tun haben. Es verschont auch Investitionsprojekte, die den Hauptgrund für die Unzufriedenheit unter den Urvölkern darstellen. Im Fall der Investitionsprojekte wird die Konsultationspflicht als freiwillig erachtet und auf branchenspezifische Reglements wie das SEIA (System zur Bewertung der Umweltverträglichkeit) abgewälzt. Die Reform der SEIA ist unter anderem Gegenstand jener Umfrage, die 2011 von CONADI zum Thema der indigenen Institutionen durchgeführt wurde. Im Zusammenhang mit Dekret 124 wird allgemein angemerkt, dass die Oberhäupter der indigenen Völker im Zuge ihrer Zusammenkunft am 2. und 3. Mai 2011 auf die Notwendigkeit hingewiesen haben, das Dekret abzuändern und eine Bestimmung zu formulieren, die den internationalen Standards entspricht. Weitere große Hindernisse von Regierungsseite entstehen unter anderem durch den unzureichenden Schutz, den der FTAI (Fond für Land und Wasser der indigenen Völker) für das Recht auf Land gewährleistet.

Auch auf juristischer Ebene sieht sich der Schutz der individuellen Indigenenrechte mit großen Hindernissen konfrontiert, vor allem wenn es um Nicht-Diskriminierung und Gleichbehandlung vor dem Gesetz geht. Die Anwendung des Anti-Terrorismus-Gesetzes auf Angehörige der Mapuche-Minderheit, denen vor den chilenischen Gerichten der Prozess gemacht wurde, stellt zweifellos das größte Problem dar. Der Einsatz des besagten Gesetzes auf verschiedene Führungspersönlichkeiten dieser Minderheit, die wegen kleinerer Verbrechen wie Brandstiftung (an Gütern wie Schuppen oder Holzvorräten aus dem Besitz von Firmen oder Privatpersonen) angeklagt waren, hatte zur Folge, dass der Konflikt zwischen Mapuche und dem Staat kriminalisiert wurde. Durch diesen Prozess verschärfte sich die diskriminierende Behandlung der Angehörigen dieses Volkes aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit noch weiter und führte zu präventiven Inhaftierungen, doppelten Gerichtsprozessen (der Person wird sowohl vor einem Zivilgericht als auch vor einem Militärgericht der Prozess gemacht) und der Verurteilung zu sehr viel höheren Strafen, als korrekterweise vom Strafgesetz vorgesehen wären. Glücklicherweise blieb die von der Justiz begangene Diskriminierung nicht unbeobachtet: Im Februar 2011 beklagte die Interamerikanische Menschenrechtskommission in einem Bericht die mangelnde Gleichbehandlung einiger Mapuche-Häuptlinge vonseiten der chilenischen Gerichte, während gegenwärtig der Interamerikanische Gerichtshof in erster Instanz über das Vorgehen der chilenischen Gerichte in den analysierten Fällen urteilt.

6. Die Verunsicherung der chilenischen Gesellschaft gegenüber dem Mapuche-Konflikt [ top ]

Ein Großteil der chilenischen Bevölkerung empfindet im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Staat und den Mapuche große Verunsicherung. Möglicherweise steht diese Reaktion, die mit einer Art Befremdung zu vergleichen ist, in Verbindung mit der problematischen, ja beinahe traumatischen Beziehung der Chilenen zu ihrer Identität und ihren historischen Wurzeln. Im Allgemeinen bringt die Bevölkerung im Süden des Landes, wo ein Großteil der Mapuche-Bevölkerung lebt, mehr Verständnis für die Anliegen und die Lebensumstände dieser Menschen auf. Dieses größere Verständnis spiegelt sich in Freisprüchen bei Indigenenprozessen an den Gerichten von Concepción, Valdivia, Temuco und Puerto Montt wider.

Warum fühlen viele Chilenen eine Befremdung gegenüber dem Konflikt zwischen dem Staat Chile, dem Mapuche-Volk und den Unternehmen, die im Süden des Landes die Rohstoffe ausbeuten? Die Massenmedien haben diesen Konflikt beträchtlich beeinflusst: Nachrichten von Angriffen auf Privateigentum von Menschen oder Unternehmen (z. B. Lagerhallen, Holzlager, Häuser oder Lastwagen), teilweise von Mitgliedern der Mapuche angezettelt, haben die nicht-indigene Bevölkerung in Chile verunsichert und im Hinblick auf die Anliegen und Rechte der Mapuche Verwirrung gestiftet. So entsteht eine kulturelle Kluft, die bald nicht mehr zu schließen sein wird. [8] Vor allem haben die Medien den Begriff "Mapuche-Konflikt" geprägt, der dazu verleitet zu vergessen, dass zu einem Konflikt immer mehr als eine Partei gehört.

7. Abschließende Überlegungen [ top ]

Die Gesellschaft in Chile wird von schwerwiegenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen Konflikten gespalten. In derart geteilten Gesellschaften spielen nationalistische Themen stets eine große Rolle, und auch in Chile wurden (und werden) sie von Politikern oft eingesetzt, um mithilfe von Uniformität Zusammenhalt zu schaffen. Das Ergebnis ist natürlich illusorisch. Wenn Chile die Vielfalt weiterhin als ein Problem anstatt als eine Bereicherung betrachtet, werden sich die Konflikte mit den indigenen Völkern immer weiter fortpflanzen.

Es ist anzunehmen, dass die militanten Vertreter der indigenen Bewegung weiterhin Widerstand leisten und sich nicht als Chilenen betrachten werden, solange sie vor den chilenischen Gerichten nicht gleich wie jeder andere Bürger behandelt werden und ihnen nicht jene Rechte zuerkannt werden, die ihnen als Mitglied eines indigenen Volkes zustehen. Die rechtlichen Mittel, die der Staat Chile im Zusammenhang mit Indigenenrechten geschaffen hat, hatten nicht die gewünschten Auswirkungen. Einerseits scheint es, dass die Regierenden nicht bereit sind, sich für den Respekt und die Wahrung der Vielfalt einzusetzen. Zum anderen scheint die Indigenenproblematik auch bei der Bevölkerung keinen großen Rückhalt zu finden.

Trotz dieser "Unreife" und dem dargelegten Pluralismusdefizit innerhalb der chilenischen Demokratie, konnte man in den vergangenen Jahren die Entstehung von Jugendbewegungen beobachten, die sich sowohl aus indigenen als auch nicht-indigenen Studenten zusammensetzen und sich immer stärker für die Sache der Urvölker einsetzen. Wichtige Faktoren in dieser Entwicklung sind zweifellos der verbesserte Bildungszugang für junge Angehörige der Indigenenvölker, der größere Einfluss, den weltweite Menschenrechtsbewegungen für diese Völker ausüben und die immer regeren Kontakte mit der internationalen Zivilbevölkerung.

Zurzeit wird in Chile mit zweierlei Maß gemessen: Einerseits erklärte der Staat Chile seine Bereitschaft, die Indigenenrechte anzuerkennen, indem er die Konvention 169 der ILO (2008) ratifizierte und im Rahmen der UNO-Generalversammlung der Erklärung über die Rechte von indigenen Völkern zustimmte (2007). Andererseits wurden, sobald diese internationalen Verpflichtungen eingegangen waren, die Spielregeln geändert. Letztendlich wurden sowohl die Bedeutung, als auch der Nutzen dieser internationalen Instrumente ausgehöhlt, während der Staat weiterhin eine Politik verfolgte, die zu Assimilierung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungleichheit führt.

Im Verlauf des Jahres 2011 entstanden in Chile zwei Massenbewegungen, einerseits aus Umweltschützern gegen den Bau von Hidroaysén (einem Großprojekt, bei dem an einem unberührten Fluss im chilenischen Teil Patagoniens fünf riesige Dämme gebaut werden sollen) und für den Erhalt eines kostenlosen, qualitativen Bildungssystems. Beide Bewegungen lassen auf baldige, weitreichende Veränderungen hoffen. Doch so wünschenswert sie auch sind, werden sie wohl kaum Einfluss auf die Situation der indigenen Völker haben.

Anmerkungen [ top ]

(1) Jorge Contesse S., "The rebel democracy: a look into the relationship between the Mapuche and the Chilean State", 26 Chicano-Latino L. Rev 2006: 131.
(2) Rhona K.M. Smith, "Textbook on international human rights", 4th edition. Oxford University Press (2010): 150.
(3) Jorge Contesse S., Op.cit.: 135.
(4) Dieses Recht bezieht sich darauf, dass jedes Volk frei bestimmen kann, wie und von wem es regiert werden möchte, und worin die Prioritäten seiner wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung liegen. Für weiterführende Informationen zu diesem Thema siehe Anaya, James, "Self-determination. A Foundational Principle", in "Indigenous Peoples in International Law", Oxford University Press (1996).
(5) Das Ureinwohnergesetz spricht in Artikel 1 nicht von "indigenen Völkern" sondern "indigenen Gruppierungen" und "Ethnien".
(6) Artikel 6 und 7 der ILO-Konvention 169 beinhalten das Recht auf Konsultation bzw. das Recht auf Beteiligung.
(7) Alexandra Tomaselli, "Reformas Legales y derechos indígenas en Chile. Qué tal estamos con el Convenio 169 OIT?" Im Rahmen des XIV Treffens der Spanischen Lateinamerikanisten, 15. - 18. September 2010 in Santiago de Compostela präsentiertes Paper, persönlich zur Verfügung gestellt durch die Verfasserin (atomaselli@eurac.edu).
(8) Alexandra Tomaselli, "The Mapuche Resolve", veröffentlicht in Academia 47 (2008): 14. Online abrufbar unter: http://webfolder.eurac.edu/EURAC/Publications/Academia/ACADEMIA-online/ACADEMIA-47/Academia-47.pdf.

Bibliografie [ top ]

Bücher
- Anaya, James, "Self-determination. Foundational Principle", en "Indigenous Peoples in International Law", Oxford University Press, Oxford, 1996.
- Clavero, Bartolomè, "Reconocimiento Mapu-Che de Chile: Tratado ante Constituciòn", in "Geografía Jurídica de América Latina: Pueblos Indígenas entre Constituciones Ladinas": www.derecho.us.es/clavero/geografia.pdf
- Smith, Rhona K.M., "Textbook on international human rights", Oxford University Press, Oxford, 4. Ed., 2010.
- Willemsen Dìaz, Augusto, "How Indigenous Peoples' Rights Reached the UN". In "Making the Declaration Work", published by Claire Charters and Rodolfo Stavenhagen, 2010: www.iwgia.org/graphics/Synkron-Library/Documents/publications/Downloadpublications/Books/Making the Declaration Work.pdf

Elektronische Publikationen
- Contesse S., Jorge, "The rebel democracy: a look into the relationship between the Mapuche and the Chilean State", 26 Chicano-Latino L. Rev, 2006.
- Tomaselli, Alexandra, "The Mapuche Resolve", publicado en Academia 47 (2008): 14. Verfügbar unter: http://webfolder.eurac.edu/EURAC/Publications/Academia/ACADEMIA-online/ACADEMIA-47/Academia-47.pdf

Andere elektronische Dokumenten
- Aquevedo, Eduardo, "Chile: los 10 principales grupos economicos". Verfügbar unter: http://jeaqueve.wordpress.com/2010/03/28/chile-los-10-principales-grupos-econmicos-2007-2008/
- Charpentier, Denisse, "Ya es oficial: Confirman ingreso de Chile a la OCDE", 15 dicembre 2009. Verfügbar unter: www.biobiochile.cl/2009/12/15/ya-es-oficial-chile-ingresa-a-la-ocde.shtml
- Centro de Politicas Publicas, "Chile deberá repetir el examen ante OIT en 2011 por Convenio 169. El imperativo del dialogo". Verfügbar unter: www.politicaspublicas.net/panel/c169noticias/728-chile-convenio169-chile-repite-examen-2011.html
- Centro de Politicas Publicas, "OIT CAECR. Informe 2011. Observaciones a Chile. Aplicación del Convenio 169" Verfügbar unter: www.politicaspublicas.net/panel/chile-oit/726-2011-ceacr-informe-chile2011.html
- Centro de Politicas Publicas, "Trayectoria de proyectos de reconocimiento 1990-2006". Verfügbar unter: www.politicaspublicas.net/panel/reforma/documentos/49-trayectoria-de-proyectos-de-reconocimiento-1990-2006.html
- Centro de Politicas Publicas, "Texto comentado del Decreto 124 de "Reglamento de Consulta y Participaciòn de los Pueblos Indìgenas en Chile". Verfügbar unter: www.politicaspublicas.net/panel/decreto-124-comentado.html
- Centro de Politicas Publicas, "Declaraciòn. Encuentro de Autoridades tradicionales y dirigentes de pueblos indìgenas. Mayo 2011". Verfügbar unter: www.politicaspublicas.net/panel/c169noticias/742-declaracion-encuentro-mayo2011.html
- Centro de Politicas Publicas, "Chile a juicio frente a la Corte Inter-americana por política penal discriminatoria contra Mapuches". Verfügbar unter: www.politicaspublicas.net/panel/siddhh/casos-cidh/1515-cidh-chile-mapuche.html
- Clavero, Bartolomè, "Chile: Convenio 169 y un reglamento para cancelar derechos". Verfügbar unter: www.politicaspublicas.net/panel/consulta/391.html?task=view
- Padilla, César, "La expansión de la minería y los desafíos para las organizaciones de América Latina". Verfügbar unter: www.observatorio.cl/node/575
- Seguel, Alfredo,"El Poder Factico de las Empresas Forestales en Chile. ¿A quien se enfrenta el Pueblo Mapuche?". Verfügbar unter: www.mapuche.info/fakta/reportaje030129.html