Minderheitenschutz in Österreich:
Welche Zukunft?
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Bozen, 23.8.2001

Im Mai stattete die österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner Südtirol einen offiziellen Besuch ab. Dabei wurde - wie in den Beziehungen Wien - Bozen allgemein - die Rolle der Schutzmacht hervorgehoben und der Schutz der deutschen Sprachgruppe in Südtirol, der wesentlich mit der österreichischen Hilfe zustande gekommen ist.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat die Außenministerin daran erinnert, dass Österreich zwar für die deutsche Sprachgruppe in Südtirol viel getan hat, den Minderheiten im eigenen Land jedoch nicht einen angemessenen Schutz gewährt.

An die
Außenministerin der
Republik Österreich
Benita Ferrero-Waldner

 
Bozen, den 19. Mai 2001

Betreff: Rechte der Minderheiten in Österreich

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Im Namen der GfbV-international bedanken wir uns für Ihr Engagement zugunsten der Frauen von Srebenica. Sie haben auch als eine der wenigen Politiker in der EU den Krieg Russlands gegen Tschetschenien - wenn auch diplomatisch zurückhaltend - kritisiert. Damit waren Sie eine hörbare Stimme für Menschen, die im Westen gerne vergessen werden.
Aus Anlaß Ihre Südtirol-Besuches möchten wir Sie aber auf andere Menschenrechte und Minderheitenrechte ansprechen. Die Lage der sechs anerkannten autochthonen Sprachminderheiten Österreichs ist der GfbV schon seit langem ein Anliegen. Österreich hat mit der angekündigten Ratifizierung der Charta der Regional- und Minderheitensprachen des Europarates ein längst fälliges, unverzichtbares Signal gesetzt. Ihr Koalitionspartner, vor allem aber der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, wollen den Minderheitenschutz aber nicht umsetzen. Haider hat vor kurzem betont, daß "in Wien heute nicht mehr entschieden wird, was wir in Kärnten nicht haben wollen". Laut Haider verfolgt Kärnten eine eigenen Weg, "der nicht von den Buchstaben der Gesetze diktiert werden solle".
Damit setzt sich Jörg Haider über die Verfassung und die Gesetze der Republik Österreich hinweg. Ihre Partei hat zu diesem chauvinistischen und minderheitenfeindlichen Vorstoß Haiders nicht Stellung genommen. Teilen Sie und Ihre Partei solche Positionen? Ihre Bundesregierung hat im Burgenland - nach Jahrzehnten - die Verordnung über die zweisprachigen Ortsnamen durchgesetzt. War es nur eine Beschönigungsaktion aufgrund der EU-Sanktionen? Es ist bedauerlich, daß in Südtirols Schutzmacht Österreich bis heute die Durchsetzung der im Staatsvertrag verankerten Rechte für die verschiedenen Sprachgruppen immer ausschließlich über Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof erzwungen werden muß (siehe dazu auch die jüngste Entscheidung des VfGH zur Amtssprachenverordnung in Kärnten, die Landeshauptmann Haider - zum Schweigen und zur Untätigkeit der Regierung - zu untergraben verspricht).
Die im Staatsvertrag angeführte slowenische Minderheit in der Steiermark ist bis heute nicht anerkannt worden. Den steirischen Slowenen wird die Mitgliedschaft im Slowenischen Beirat verweigert. Das hat wenig mit der von Ihnen zitierten aktiven Minderheitenpolitik zu tun.
Der immer wieder von Ihrer Regierung proklamierte Dialog mit den Minderheiten findet nicht statt. Bis heute wurde nicht einmal eine verbindliche Anhörungspflicht der Minderheitenorganisationen in  Minderheitenangelegenheiten gesetzlich verankert. Eine der ersten Maßnahmen der Haider-Landesregierung war - gegen den Willen der Minderheitenorganisationen - die Abschaffung der Qualifikationserfordernis der Zweisprachigkeit bei der Bestellung von Schuldirektoren im örtlichen Geltungsbereich des zweisprachigen Schulwesens. Kärnten finanziert zwar Volksgruppenkongresse, um sich vor den Medien zu brüsten und die angeblich vorbildliche Lage anzupreisen, nicht finanziert werden jedoch die Medien der Minderheiten. Die Parteizeitung der FPÖ erhält immer noch mehr Förderung als der "Vestnik" oder "Nas Tednik". Auch auf Bundesebene gibt es keine Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Sprachminderheiten. So wurden zuletzt auch die Förderungen für die Minderheitenradios gestrichen.
Haider ist zwar die Spitze des Eisbergs, doch beileibe nicht der einzige Exponent der minderheitenfeindlichen Gesinnung innerhalb der Koalitionsparteien. Haider attackiert die Forderungen der slowenischen Minderheit, wie etwa die vollständige Umsetzung der Ortsnamens-Verordnung (von den gesetzlich geregelten 96 fehlen seit 1977 noch immer 34) und die Ausweitung der slowenischen Amtssprache als "schleichende Slowenisierung". Laut Haider ist "die deutsche Sprache Jedermann zumutbar". Damit wendet Haider genau jene Logik an, die in Südtirol ehemals die italienischen Nationalisten angewandt haben, um den Schutz der deutschen Sprachgruppe zu verhindern. Ihre Partei hat zu allen Äußerungen und Taten Haiders geschwiegen - damit ist sie mitverantwortlich für die nationalistische Minderheitenpolitik, die im wesentlichen den Standpunkt der rechtslastigen Verbände wie dem Kärntner Heimatbund teilt.
Ist das das österreichische Verständnis für Minderheiten und deren Anliegen? Wäre Italien mit der deutschen Minderheit so umgegangen wie Österreich mit seinen Minderheiten jahrzehntelang umgegangen ist und heute noch umgeht, so wäre es nie zu einer Autonomie gekommen, nie zur Anerkennung von wichtigen Minderheitenrechten. Für sich selbst fordern hat noch nichts mit Minderheitenfreundlichkeit zu tun, für sich selbst fordern alle. Minderheitenfreundlichkeit, Toleranz, europäische Gesinnung beginnen erst dann, wenn man den anderen ihre politischen, kulturellen, sozialen Rechte gewährt.
In Ihrer Partei wurden außerdem Stimmen laut, die den politischen Wechsel in Italien begrüßen. Der stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, der CDU-Politiker Michel Friedman, hat die Berlusconi-Koalition als ein Bündnis von Nationalisten Rassisten und Faschisten bezeichnet. Sucht die österreichische Mitte-Rechts-Regierung die Nähe zur sogenannten Mitte-Rechts-Regierung von Berlusconi?
In Erwartung einer Antwort durch Maßnahmen zum Schutz der Minderheiten in Österreich verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Gesellschaft für bedrohte Völker



Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
An die
Gesellschaft für bedrohte Völker
Lauben 49 Portici, P.F/C.P. 233
39100 Bozen
Wien, am 30. Juli 2001

GZ 1190.01/0004e-l.7/2001

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Auftrag von Bundesministerin  Ferrero-Waldner bestätige  ich  den  Erhalt  des Schreibens datiert Bozen, den 19. Mai 2001, mit dem Betreff "Rechte der Minderheiten in Österreich".
Zu den von der Gesellschaft für bedrohte Völker aufgeworfenen Kritikpunkten ist einleitend  festzuhalten,  dass  der Schutz  und  die  Förderung  der Volksgruppen  in Österreich historisch gewachsen und im europäischen und internationalen Vergleich besonders ausgebildet ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Bericht von Martti Ahtisaari, Jochen Frowein und Marcelino Oreja vom 8. September 2000, wo es heißt:  "Das  österreichische  Rechtssystem  hat  einen  besonderen  Schutz für die  in Österreich   lebenden   Minderheiten   geschaffen.   Dieser   Schutz   besteht   auf Verfassungsebene.  Der  den  in  Österreich  lebenden  Minderheiten  durch  das österreichische Rechtssystem gewährte Minderheitenschutz reicht weiter als der, der in vielen anderen europäischen Staaten gewährt wird."
Trotz  -  oder  gerade  wegen  -  dieses  ausgeprägten  Schutzniveaus  ist  sich  die österreichische Bundesregierung ihrer fortgesetzten Verantwortung in diesem Bereich bewusst. Die Bundesregierung hat daher ihr umfassendes Bekenntnis zum Schutz der Minderheiten in Österreich im Regierungsprogramm bekräftigt und darin wichtige Ziele zum weiteren Ausbau des Minderheitenschutzes in Österreich formuliert.
In Umsetzung des Regierungsprogramms - und nicht etwa aus einem im Schreiben der Gesellschaft für bedrohte Völker suggerierten Motiv heraus - wurden im vergangenen Jahr eine Ortstafel-Verordnung und eine Amtssprachen-Verordnung für das Burgenland erlassen. Die ebenfalls im Jahr 2000 verabschiedete Staatszielbestimmung entsprach  einem von den österreichischen Volkgruppen seit langem gehegten Wunsch und stellt  einen weiteren Schritt dar, um dem österreichischen Anliegen auf weitere Untermauerung des Volkgruppenschutzes umfassend gerecht zu werden. Dazu gehört auch ein konstruktives Herangehen an die Volkgruppenförderung.
Es trifft zu, dass die Förderung für die Volkgruppenradios gestrichen werden musste. Gleichzeitig nimmt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Neuregelung der ORF-Vorschriften ausgleichende Maßnahmen zugunsten der Volkgruppensprachen im Rahmen eines öffentlichen Auftrages in Aussicht. Ergänzend sei erwähnt, dass sowohl der Bund als auch die Länder durch finanzielle Förderungen dazu beitragen, dass die Volksgruppenangehörigen ihre Kultur pflegen und weiter entwickeln können.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die österreichische Ratifikationsurkunde zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen beim Generalsekretär des Europarats in seiner Funktion als Depositar hinterlegt wurde. Die Sprachencharta, die die geschichtlich gewachsenen Regional- oder Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe schützt und den kulturellen Reichtum Europas fördert, ist am 1. März 1998 in Kraft getreten. Bislang haben bedauerlicherweise nur 13 von insgesamt 43 Mitgliedstaaten des Europarats dieses wichtige Rechtsinstrument ratifiziert.
Die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten, die zusammen mit der Sprachencharta eine neue Ära im Menschenrechtsschutz eingeleitet hat, ist für Österreich am 1. Juli 1998 in Kraft getreten. Österreich hat seinen Staatenbericht, dessen Lektüre ich empfehle, dem Europarat im Jahr 2000 unterbreitet. Der Bericht gibt umfassenden Aufschluss über den Schutz und die Förderung der Volksgruppen in Österreich.
An dieser Stelle möchte ich nicht unbemerkt lassen, dass die Aussagen über die steirischen Slowenen im Schreiben der Gesellschaft für bedrohte Völker nicht den Tatsachen entsprechen. In Österreich gibt es eine slowenische Volksgruppe, die in Kärnten und der Steiermark siedelt. In der österreichischen Erklärung anlässlich der Ratifikation der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen etwa wird das slowenische Element der Volksgruppe in der Steiermark völkerrechtlich verbindlich erwähnt.  Ein Vertreter der steirischen Slowenen ist im Volkgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe kooptiert. Die steirischen Slowenen sind selbstverständlich auch in die Volkgruppenförderung einbezogen.
Zur Situation der Kärntner Slowenen möchte ich darauf hinweisen, dass der Kärntner Landtag erst kürzlich einem langjährigen Wunsch der Volksgruppe nachgekommen ist und  ein  Kindergartenfondsgesetz verabschiedet  hat,  in  dessen  Rahmen  private zweisprachig-slowenische Kindergärten Förderungsmittel erhalten können.
Österreich ist - wie die Gesellschaft für bedrohte Völker sicherlich weiß - dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zutiefst verpflichtet. Es ist daher auch ein ganz essentieller Aspekt des österreichischen Rechtssystems, dass jeder Rechtssetzungsakt gerichtlich auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft werden kann. In diesem Sinne hat der Verfassungsgerichtshof im Bereich des Volksgruppenrechts im Jahr 2000 wichtige Erkenntnisse getroffen,  die bereits umgesetzt wurden  beziehungsweise umgesetzt werden.
Abschließend möchte ich noch auf den Dialog- und Konsultationsmechanismus der Volksgruppenbeiräte hinweisen. Auf Basis des Volksgruppengesetzes sind zur Beratung der Bundesregierung und der Bundesminister in Volksgruppenangelegenheiten beim Bundeskanzleramt Volksgruppenbeiräte eingerichtet. Diese haben das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Gesamtinteresse der Volksgruppe zu wahren und zu vertreten und sind insbesondere vor Erlassung von Rechtsvorschriften und zu allgemeinen Planungen auf dem Gebiet des Förderungswesens, die Interessen der Volksgruppen berühren, zu hören. Sie können auch Vorschläge zur Verbesserung der Lage der Volksgruppen und ihrer Angehörigen erstatten.
Mit besten Grüßen, Dr. Hans Winkler, BotschafterIch hoffe, mit diesen Ausführungen einen Beitrag zum Verständnis der tatsächlichen Situation in Österreich geleistet zu haben und möchte der Gesellschaft für bedrohte Völker nicht verschweigen, dass der im Schreiben an die Frau Bundesminister gewählte Ton zu Verwunderung und Bedauern Anlass gegeben hat.
 
 

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - A-1014 Wien • Ballhausplatz 2 • Telefon 0222/531 15-0 • Telefax 0222/535 45 30 • DVR 0000060


Siehe auch:
https://www.gfbv.it/3dossier/oevz/repoevz.html  |  https://www.gfbv.it/2c-stampa/1-01/25-4-dt.html https://www.gfbv.it/2c-stampa/2-00/15-9-dt.html
 
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