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Minderheiten in Österreich

Wann erfüllt Österreich endlich den Verfassungsauftrag Minderheitenschutz?

An den Vorsitzenden des Österreich-Konvents Franz Fiedler

Bozen, 10. November 2003

Die Gesellschaft für bedrohte Völker-Südtirol (GfbV) appelliert an Sie, bei der sogenannten Harmonisierung der österreichischen Verfassung nicht die Anliegen der sechs Sprachminderheiten zu vergessen. Österreich ist säumig bei der Umsetzung der verschiedenen Verpflichtungen des Artikels 7 des Staatsvertrages von 1955. Das bestätigten auch verschiedene Urteile des Verfassungsgerichts. Tatsächlich kümmern sich beispielsweise bei den zweisprachigen Ortsnamen darum weder die Republik noch das betroffene Bundesland Kärnten.

Die bisher verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte werden den Sprachminderheiten vorenthalten. Damit wird der tägliche Verfassungsbruch geduldet. Auch über diese Frage muß im Konvent diskutiert werden. Der Österreich-Konvent muß in seiner Arbeit deshalb einige richtungsweisende Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes berücksichtigen. Handlungsbedarf ist auch deshalb gegeben, weil das derzeitige österreichische Minderheitenrecht aus der Monarchie und aus dem Völkerrecht herrührt.

Für die Südtiroler Sektion der GfbV ist es unverständlich, wenn die Volksgruppensprecherin der ÖVP, Silvia Fuhrmann, die Anliegen der Sprachminderheiten in der angelaufenen Verfassungsreform als "klitzekleine Kleinigkeit" abqualifiziert. Sind die Angehörigen der Minderheiten, Bürger zweiter Klasse?

Die GfbV-Südtirol unterstützt deshalb die Forderungen des Volksgruppenzentrums, den Minderheitenschutz gesetzlich neu zu ordnen und eine Reihe von Schutzmaßnahmen gesetzlich zu verankern. Mit einem neuen Minderheitenschutzgesetz soll den Sprachminderheiten die Chance auf eine Zukunft und Perspektive gegeben werden. Mit dem Verfassungsgesetz soll endlich die mediale Versorgung in den Minderheitensprachen, muttersprachliche Kindergärten und die gezielte Förderung "faktisch benachteiligter Gruppen" garantieren. Das notwendig gewordene Verfassungsgesetz soll den Sprachen der Minderheiten einen gesicherten Platz im öffentlichen Leben eingeräumen.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/03-1/030203de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/031001de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-2/020612de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-1/020109ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/01-2/010823de.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/oe-konvent.html | www.gfbv.it/3dossier/eu-min/oe-klestil.html | www.gfbv.it/3dossier/oevz/oevzindex.html

* www: www.HrvatskiCentar.at | www.ciemen.org | europa.eu.int/futurum | www.uoc.edu/euromosaic

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