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Für eine humane Globalisierung

Die Gfbv fordert die EU und die Mitgliedsstaaten auf, die ILO-Konvention zum Schutz indigener Völker zu ratifizieren

An die EU-Außenminister
An die Minister Franco Frattini, Joschka Fischer, Benita Ferrero-Waldner

Bozen, 26. August 2003

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterstützt die Forderung der UN-Arbeitsgruppe für indigene Völker (WGIP) nach einer humanen Globalisierung und lehnt jede Form der Globalisierung ab, die indigene Völker ausschließt, vergisst oder an den Rand drängt. Bisher ist dies systematisch der Fall gewesen. Bezeichnend sind besonders Verträge zwischen Regierungen und Konzernen, die ohne Mitsprache der Bewohner der betreffenden Territorien entstanden sind.

"Als Ureinwohner führen wir uns derzeit allein gelassen und schutzlos", kritisierte die Arbeitsgruppe bei ihrem Treffen Ende Juli 2003 in Genf. Die Regierungen haben vielfach nicht den Willen, die Indigenen in die Entscheidungen einzubinden. In der Deklaration von Kemberly 2003 ist ausdrücklich das Recht der indigenen Völker festgeschrieben, jedes Projekt, das ihre Tätigkeit oder ihr Land betrifft, annehmen oder ablehnen zu können.. Doch die Realität sieht anders aus: Regierungen entscheiden über ihre Köpfe hinweg.

Beispiel Wasser. "Wir erkennen das Wasser als Träger des Lebens", erklärten die 40 indigenen Vertreter beim World Water Forum (3. März 2003) im japanischen Kyoto. Tatsächlich wird aber das Wasser verschmutzt, der sich ankündigende Klimawandel wirkt sich bereits fatal aus: Stürme, Fluten, Trockenheit und Hitze. Am meisten leiden die indigenen Völker darunter, weil sie in den exponiertesten und sensibelsten Ökosystemen leben.

"Wir sehen, dass unser Wasser zunehmend von einer schamlosen Wirtschaft, von ausländischer und kolonialer Dominanz vermarktet wird", stellten die Ureinwohner in Kyoto fest. "Mittels Handelsabkommen und kommerziellen Praktiken werden wir von unserem eigenen Ökosystem abgekoppelt."

Doch sie wollen das künftig nicht mehr wehrlos hinnehmen. "Wir haben das Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie. Die Selbstbestimmung schließt die Nutzung, Regulierung und Bewahrung der Wasserquellen ein. Die Mitglieder der Vereinten Nationen und der Welthandelsorganisation (WTO) haben die rechtliche und moralische Verpflichtung, unsere fundamentalen Menschenrechte zu respektieren, und sie müssen daher unsere Interessen und Rechte am Wasser anerkennen."

In die Pflicht genommen werden besonders die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, alle regionalen Banken und Investmentinstitute. Sie sollen künftig keine Kredite mehr für solche Projekte vergeben. Außerdem verlangen sie von den einzelnen Staaten, die bereits getroffenen internationalen Vereinbarungen zum Schutz der indigenen Völker einzuhalten. Die indigenen Völker fordern ihre Staaten auf, die Identität zu respektieren und zu schützen. Ohne die Anerkennung der Rechte der Ureinwohnervölker bleibt die Globalisierung reiner Kolonialismus.

Deshalb unterstützt die GfbV die Forderung nach Ratifizierung der ILO-Konvention 169 zum Schutz indigener Völker. Damit werden Rechte anerkannt und globalisiert. Das EU-Parlament sprach sich für eine EU-Ratifizierung der ILO-Konvention aus, die EU-Mitgliedsstaaten sollen die Konvention ebenfalls mittragen. Italien, Deutschland und Österreich müssen endlich dem Beispiel westeuropäischer Staaten wie Dänemark, Niederlande und Norwegen folgen, "denn die rund 300 Millionen Ureinwohner brauchen gesicherte Rechte."

Die ILO-Konvention 169 legt als einziges Instrument des internationalen Rechts einen Katalog von Grundrechten für die Angehörigen der weltweit etwa 5.000 Ureinwohnervölker fest. Abgesichert werden in der Übereinkunft unter anderem das Recht auf kulturelle Identität, gemeinschaftliche Strukturen und Traditionen, auf Land und Ressourcen, Beschäftigung und angemessene Arbeitsbedingungen, Ausbildung und Zugang zu den Kommunikationsmitteln, auf Beteiligung an diese Völker betreffenden Entscheidungen sowie die Gleichberechtigung vor Verwaltung und Justiz. Bisher haben 17 Staaten die ILO-Konvention 169 unterzeichnet.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030808de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030808ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030527de.html | www.gfbv.it/3dossier/seattle.html | www.gfbv.it/3dossier/diritto/ilo169-conv-dt.html | www.gfbv.it/3dossier/h2o/staud.html | www.gfbv.it/3dossier/h2o/wasser.html

* www: www.asej.org/ACERCA/ppp/ppp.php | www.ilo.org/ilolex/english/newratframeE.htm | www.ilo.org | www.bibmondo.it/libri/www-h2o.html

Letzte Aktual.: 3.11.2003 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030826de.html | XHTML 1.0 / CSS | WEBdesign, Info: M. di Vieste
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