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Afghanistan

Unheilige Allianz Karzais

Bozen, Bern, 12. Dezember 2003

Strassenszene in Afghanistan. Foto: Michael Pohly.Voraussichtlich am Samstag wird in Afghanistan eine Loya Jirga zusammentreten. An dieser "Grossen Ratsversammlung" wird eine neue Verfassung verabschiedet. Der zu diskutierende Verfassungsentwurf sieht implizit die Einführung des islamischen Rechtssystems der Scharia und weitreichende Machtbefugnisse des Präsidenten vor. Präsident Karzai scheint seine Machtposition gefestigt zu haben, zum Preis von Konzessionen an die fundamentalistischen Kräfte.

Der Verfassungsentwurf, welcher an der Loya Jirga diskutiert wird, verzichtet auf die Schaffung eines Premierministeramts. Stattdessen sieht er weitreichende Befugnisse für den künftigen Präsidenten vor. Gleichzeitig schreibt der Entwurf dem Islam eine überragende Bedeutung zu. Obwohl die Scharia nicht explizit erwähnt wird, wird diese durch die Bestimmung, wonach kein Gesetz den heiligen Prinzipien des Islam zuwiderlaufen dürfe, indirekt doch als erste Rechtsquelle des Landes festgeschrieben. Dies deutet auf einen Pakt zwischen Präsident Karzai und den fundamentalistischen Kräften hin. Durch Konzessionen an die Fundamentalisten soll die Zentralregierung gestärkt werden.

Angesichts dieser unheiligen Allianz fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Teilnehmenden der Loya Jirga dazu auf, sich auf Menschenrechte, Minderheitenschutz und Demokratie zu verpflichten. So soll die Verfassung für die obersten Regierungsämter Gleichgewichts- und Rotationsmechanismen enthalten, welche den verschiedenen Volksgruppen in den künftigen Regierungen eine angemessene Vertretung garantieren. Auch soll die Bedeutung des Islam eingeschränkt und die Verfassung klar als oberste Rechtsquelle verankert werden. Schliesslich muss die Gleichberechtigung der Geschlechter festgeschrieben werden. Frauen sollen im privaten und öffentlichen Bereich über die gleichen Rechte verfügen wie Männer. Die entsprechenden Verfassungsbestimmungen müssen in volle Übereinstimmung gebracht werden mit den Bestimmungen der internationalen Konventionen, welche von Afghanistan ratifiziert wurden.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030902ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030806de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030526de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-1/030131de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-1/030131de-dok.html www.gfbv.it/2c-stampa/02-3/021202de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-3/021014de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-3/020909de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/02-1/020318de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/01-3/011130de.html.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-pohly.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/terror-de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-samar.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-maed-de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/omid-de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-colavde.html

* www: www.shuhada.org | www.iccnow.org | www.isafkabul.org | www.unhcr.ch | www.un.org

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