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Afghanistan

Freilassung eines wegen Gotteslästerung verhafteten Journalisten gefordert

Bozen, Göttingen, 5. Oktober 2005

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Mittwoch die sofortige Freilassung des am Samstag unter dem Vorwurf der Blasphemie verhafteten Herausgebers einer angesehenen Frauenzeitschrift in Afghanistan gefordert. "Kritische Stimmen gegen die fortschreitende Islamisierung Afghanistans dürfen nicht mundtot gemacht werden", erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Der Herausgeber der engagierten Monatszeitschrift "Frauenrechte", Herr Ali Mohaqiq Nasab, war festgenommen worden, weil seine Zeitschrift die harte Bestrafung für Diebstahl und Ehebruch nach dem traditionellen muslimischen Scharia-Recht kritisiert hatte.

Ein Sprecher des Hohen Gerichtshofes von Afghanistan bestätigte inzwischen, der Journalist sei nach der Anzeige eines muslimischen Geistlichen aus Kabul wegen der Veröffentlichung "anti-islamischer" Artikel verhaftet worden. Gemäß Artikel 31 des im März 2004 in Afghanistan beschlossenen Mediengesetzes steht die Veröffentlichung von Artikeln unter Strafe, die "den Prinzipien des Islam widersprechen". Dem Herausgeber des Magazins drohe zwar nur eine Geldstrafe, doch mehrmals hätten der Blasphemie beschuldigte Journalisten nach ihrer Haftentlassung das Land verlassen müssen, da ihr Leben akut gefährdet gewesen sei. So sei es im Jahr 2003 den Herausgebern der Wochenzeitung Aftab Afghanistan ergangen. Obwohl sie vom Vorwurf der Gotteslästerung freigesprochen worden seien, hatten sie Morddrohungen erhalten.

Der Nationale Ulema Rat, dem unter Vorsitz des umstrittenen äußerst konservativen Obersten Richters Fazl Hadi Shinwari mehr als einhundert muslimische Geistliche angehören, hatte die unabhängigen Medien Afghanistans in den vergangenen Monaten mehrmals wegen ihrer "unmoralischen" und "unislamischen" Berichterstattung scharf kritisiert. Die Regierung hatte der Ulema Rat ultimativ aufgefordert, Fernsehprogramme, die gegen die Scharia verstoßen, zu verbieten.


Siehe auch:
* www.gfbv.it: www.gfbv.it/2c-stampa/04-1/040927de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030902ade.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030806de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-2/030526de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-1/030131de.html | www.gfbv.it/2c-stampa/03-1/030131de-dok.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-pohly.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-samar.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-maed-de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/omid-de.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-colavde.html | www.gfbv.it/3dossier/asia/afghan/afghan-col05de.html

* www: www.shuhada.org | www.aihrc.org.af

Letzte Aktual.: 5.10.2005 | Copyright | Suchmaschine | URL: www.gfbv.it/2c-stampa/2005/051005bde.html | XHTML 1.0 / CSS / WAI AAA | WEBdesign, Info: M. di Vieste

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