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Brasilien / Belo Monte

GfbV begrüsst den Entscheid der Organisation der Amerikanischen Staaten für eine sofortige Sistierung des Baus des Belo Monte-Staudamms

Bozen, Ostermundigen, 6. April 2011

Alto Xingu, Yawalapiti, 2010. Foto © Rebecca Sommer. Alto Xingu, Yawalapiti, 2010. Foto © Rebecca Sommer.

Am 4. April 2011 forderte die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS) die brasilianische Regierung auf, den Bewilligungsprozess für den Bau des Staudamms Belo Monte zu sistieren. Dies aufgrund einer Beschwerde verschiedener lokaler Organisationen, welche beanstandet hatten, die lokalen und traditionellen Gemeinschaften seien nicht genügend konsultiert worden. Sie hätten zum voraus, frei, mit ausführlichen Informationen und auf kulturell angepasste Weise konsultiert werden müssen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst den Entscheid der Kommission.

Der Entscheid der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte ist eine Antwort auf eine Beschwerde im Namen von verschiedenen indigenen und traditionellen Gemeinschaften im Gebiet des Xingu-Flusses. Die Betroffenen beklagten sich, dass sie nicht genügend angehört worden seien und durch den Staudamm unter schwerwiegenden und irreversiblen Folgen leiden müssten. Insbesondere verlangt die Kommission rigorose Massnahmen zum Schutz der unkontaktierten indigenen Gruppen, die nur rund 70 km von der Staumauer entfernt leben. Die brasilianische Regierung erhielt 15 Tage Zeit, um auf den Entscheid der OAS zu reagieren.

Sheyla Juruna, die Indigenensprecherin des Volkes der Juruna bei Altamira, kommentiert: "Ich bin sehr berührt durch diese Neuigkeit. Heute, mehr denn je, bin ich mir sicher, dass wir Recht hatten, gegen die Regierung und die brasilianische Justiz Beschwerde einzureichen. Der Staudamm verletzt die Rechte der indigenen Völker des Xingu und von allen, die für die Umwelt kämpfen."

Der Bewilligungsprozess für den Staudammbau des weltweit drittgrössten Wasserkraftwerks wurde von Anfang an heftig kritisiert. Vorschriften und Auflagen seitens Behörden wurden verschiedentlich umgangen. Die Bundesanwaltschaft im Bundesstaat Pará hat daher mehrmals die Sistierung des Prozesses verlangt, was jedoch durch die nationale Bundesanwaltschaft in Brasilia immer wieder aufgehoben wurde - zu gross sind die wirtschaftlichen Interessen an diesem Projekt.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüsst diesen Entscheid und weist darauf hin, dass gemäss der UNO-Erklärung der Rechte für Indigene Völker und der Indigenenkonvention ILO 169 nicht nur eine Konsultation der betroffenen Indigenen erforderlich ist, sondern auch deren Einverständnis eingeholt werden muss.